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Aufhebungsvertrag in Frankreich: Wann gibt es einen Anspruch auf Abfindung?

Aufhebungsvertrag in Frankreich: Wann gibt es einen Anspruch auf Abfindung?

Sie haben sich dafür entschieden Ihr Unternehmen zu verlassen? Hier ein paar Tipps, wie Sie Ihren Arbeitgeber davon überzeugen können, einem Aufhebungsvertrag einzuwilligen.

Annähernd 750 000 Aufhebungsverträge wurden nach Informationen von DARES (Département de statistiques du Ministère du Travail) seit der Einführung dieser Maßnahme im August 2008 in Frankreich unterschrieben. Die Initiative für die Aufhebung des Arbeitsvertrags kann sowohl vom Angestellten als auch vom Arbeitgeber ausgehen. Dabei sind die Chancen nicht immer gleich gut: Bittet der Arbeitnehmer um eine Aufhebung wird es nicht selten kompliziert. 

Was ist Ihr Recht als Arbeitnehmer?

Alle Angestellten in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis können, unabhängig von der Dauer der bisherigen Betriebszugehörigkeit, einen Aufhebungsvertrag in Anspruch nehmen. Der Hauptunterschied zu einer Entlassung oder Kündigung? Beide Parteien sollten sich einig sein.

Von dieser Einschränkung abgesehen, ist das Prinzip ansonsten sehr einfach. Es genügt in der Regel ein Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten oder mit einem Vertreter der Personalabteilung zu vereinbaren, schriftlich oder mündlich. Erklären Sie, dass Sie eine gütliche Einigung bevorzugen würden.

In der Theorie müssen Sie die Motivation dafür, warum Sie das Unternehmen verlassen möchten, nicht offenlegen. Wenn Ihr Arbeitgeber sich nicht dagegenstellt, werden dann weitere Gesprächstermine vereinbart, wo dann das genaue Datum Ihres Ausscheidens verhandelt wird. Dann wird der Aufhebungsvertrag unterschrieben. Jede Partei hat ein Widerrufsrecht von zwei Wochen. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird das Dokument an die Direction régionale des entreprises, de la concurrence, de la consommation, du travail et de l'emploi (kurz: DIRECCTE) geschickt, die es amtlich anerkennen muss.

Der Vorteil für den Arbeitnehmer gegenüber einer Kündigung? Er behält bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags sein Anrecht auf Arbeitslosengeld. Aber - und das ist oft der Fall - das Unternehmen muss Ihnen auch eine nicht steuerpflichtige Abfindung zahlen, die in ihrer Höhe der gesetzlichen Abfindung bei einer Entlassung entspricht (mindestens 1/5 des Monats für jedes Jahr Betriebszugehörigkeit bis zu 10 Jahren, und 2/15 des Monats bei längerer Betriebszugehörigkeit). 

Erkundigen Sie sich nach der Handhabung in Ihrem Unternehmen

Auch wenn der Abschluss eines Aufhebungsvertrags in der Theorie einfach ist, kann er in der Praxis Ihren Chef gegen Sie aufbringen. Wenn er Sie eigentlich nicht gehen lassen möchte, wird er natürlich nicht so einfach bereit sein, Ihnen eine Entschädigung zu zahlen. Wenn er nämlich im Falle einer Entlassung dazu verpflichtet wäre, die Abfindung zu zahlen, wäre es seine Entscheidung gewesen, den Vertrag aufzulösen.

Erkundigen Sie sich nach den Praktiken in Ihrem Unternehmen. Hat es in der Vergangenheit schon Aufhebungsverträge gegeben? Wurden sie versöhnlich vereinbart? Sicher können Ihnen Vertreter der Personalabteilung Auskunft darüber geben. Wenn Sie von einem vergangenen Fall wissen, versuchen Sie die betreffende Person zu kontaktieren, um zu erfahren, wie es verlaufen ist. Fragen Sie sich auch, an wen Sie sich zuerst mit Ihrem Anliegen wenden sollen: An Ihren Vorgesetzten oder an die Personalabteilung? Machen Sie es am besten davon abhängig, zu wem Sie die beste Beziehung haben, damit sich niemand übergangen fühlt.

Sammeln Sie Ihre Argumente und suchen Sie sich Unterstützung

Sie sollten das Gespräch so sorgfältig vorbereiten wie ein Vorstellungsgespräch. Um überzeugende Argumente zu finden, versetzen Sie sich in die Position Ihres Gesprächspartners. Listen Sie alle Punkte auf, die aus seiner Sicht für Ihr Ausscheiden aus dem Unternehmen sprechen könnten. Ihre Bezahlung, zum Beispiel, die vielleicht viel höher als die durchschnittliche Gehalt für diese Position ist; oder Ihre neuen Aufgaben, denen Sie nicht gewachsen waren.

Vergessen Sie nicht, die Qualität Ihrer bisherigen Zusammenarbeit zu betonen. Ging die Motivation für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Ihrem Arbeitgeber aus und er Fehlverhalten von Ihrer Seite als Grund für die Entlassung anführt (dann bekommen Sie auch Arbeitslosengeld), betonen Sie, dass der Aufhebungsvertrag für ihn die bessere Option ist, da er in diesem Fallen Ihren Weggang nicht begründen muss.

Sie können sich bei dem Gespräch auch unterstützen lassen, etwa von einem Vertreter der Personalabteilung oder von einem externen Berater. Allerdings riskieren Sie so Ihren Gesprächspartner unnötig aufzubringen. Zögern Sie aber nicht, sich zur Verhandlung begleiten zu lassen, wenn die grundsätzlichen Fragen des Aufhebungsvertrags bereits geklärt sind.

Ihr Arbeitgeber weigert sich? Seien Sie hartnäckig

Ihr Chef hat das Recht Ihr Anliegen so oft abzulehnen, wie er möchte ... und Sie, es so oft zu wiederholen, wie Sie es möchten. In den meisten Fällen zahlt sich Beharrlichkeit irgendwann aus: Das Unternehmen hat ja kein Interesse daran, Sie zum Bleiben zu nötigen. Ein unmotivierter Mitarbeiter ist weniger effektiv und könnte außerdem schlechte Stimmung verbreiten.

Ist die Wettbewerbsvereinbarung im Falle eines Aufhebungsvertrags anwendbar?

Die Wettbewerbsvereinbarung gilt für alle Formen von Arbeitsvertragsauflösungen und schließt den Aufhebungsvertrag mit ein. Es ist also wichtig, bei der Unterzeichnung Ihrer einvernehmlichen Trennungsvereinbarung die Modalitäten der Klausel zu berücksichtigen (will das Unternehmen und der Arbeitnehmer daran festhalten oder davon Abstand nehmen?). Im Fall, dass diese Vereinbarung versäumt wurde, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nämlich - laut eines Grundsatzes des Oberlandesgerichts in Lyon vom 23. November 2011 - die vorgesehene Abfindung zahlen.

Kann ich versetzt werden, wenn ich einen Aufhebungsvertrag ablehne?

Die Weigerung des Angestellten das Angebot eines Auflösungsvertrags anzunehmen, rechtfertigt in keinem Fall seine Versetzung.

Habe ich ein Anrecht auf eine Abfindung, wenn ich gerade eingestellt worden bin?

Im Falle eines Aufhebungsvertrags hat ein Angestellter mindestens ein Anrecht auf eine Entschädigung, die ihm auch bei einer Entlassung zugestanden hätte. Da eine Abfindung bei Entlassung auch erst nach Ablauf eines Jahres im Betrieb gewährt worden wäre, betrifft das genauso auch die Abfindung im Falle eines Aufhebungsvertrags. Das wurde vom Oberlandesgericht in Montpellier am 2. Juni 2011 festgelegt. Ein Angestellter, der sich bereits sechs Monate nach seiner Einstellung entscheidet zu gehen, wird also nicht die Endabrechnung erhalten, sondern nur den nicht angetretenen Urlaub ausgezahlt bekommen.

Der Aufhebungsvertrag hat insgesamt also große Vorteile. Und im Gegensatz zur Kündigung, hat der Arbeitnehmer das Recht auf alle Leistungen der Pôle emploi, wie Arbeitslosengeld und Recht auf Weiterbildung.

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