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Bewerbungskosten und Vorstellungsgespräch in Frankreich: Wer zahlt die Kosten?

Bewerbungskosten und Vorstellungsgespräch in Frankreich: Wer zahlt die Kosten?

Bewerbungskosten sind nicht zu unterschätzen. Da Arbeitsplätze auch in Frankreich leider nicht „auf der Straße liegen", müssen gerade Arbeitssuchende sich oft bei verschiedensten Arbeitgebern bewerben. Die dabei entstehenden Kosten tun sehr weh, vor allem dann, wenn der Bewerber durch die Arbeitslosigkeit ohnehin kein Geld hat. Sind Arbeitgeber in Frankreich dazu verpflichtet diese Kosten zu erstatten?

Der Code Civil schweigt

In Deutschland ist im § 670 des BGB festgelegt, dass der Arbeitgeber die Kosten des Bewerbers begleichen muss, sobald er ihn zu einem Vorstellungsgespräch einlädt. In Frankreich findet man im Code Civil aber keinerlei Regelungen zu diesem Thema. Somit ist der Arbeitgeber durch keinerlei gesetzliche Vorgabe dazu verpflichtet, die Fahrtkosten des Bewerbers zu übernehmen, wenn er diesen zu einem Vorstellungsgespräch einlädt. Es liegt also an Ihnen, sich bereits vor der Vereinbarung eines Gesprächstermins bei dem Unternehmen zu erkundigen, ob die Kosten übernommen werden oder nicht.

Erstattung der Bewerbungskosten von Pôle Emploi

Sie haben aber auch die Möglichkeit, Ihre Kosten von der französischen Arbeitsagentur Pôle Emploi erstatten zu lassen. Dies kann man drei Mal im Quartal beantragen. Dazu genügt es, wenn Sie so schnell wie möglich zu der für Sie zuständigen Arbeitsagentur gehen und Ihre Einladung zum Vorstellungsgespräch schriftlich vorlegen (Fax, Mail, Brief).

Darin sollten folgende Angaben enthalten sein: Name und Anschrift des Unternehmens, Zeitpunkt, Ort und Inhalt des Gesprächs. Daraufhin bekommen Sie nach einer Überprüfung der Daten von der Sachbearbeitung einen Fahrschein ausgestellt. Im Anschluss müssen Sie einen Beleg über das Vorstellungsgespräch einreichen (E-Mail, Brief).