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Umzugskosten und Fahrtkosten in Frankreich: Tipps und Regeln

Umzugskosten und Fahrtkosten in Frankreich: Tipps und Regeln

Leben und arbeiten in Frankreich: Für rund 100 000 deutsche Staatsbürger ist das bereits der Fall. Einen Job in Frankreich zu finden, impliziert allerdings auch einen Umzug zu organisieren, um Deutschland zu verlassen, und dabei können einige Kosten anfallen. In welchem Maße französische Arbeitgeber finanzielle Unterstützung anbieten können, erklären wir Ihnen detailliert.



Der Arbeitsmarkt in Frankreich

1. Der Arbeitsmarkt in Frankreich

Die Arbeitslosenquote in Frankreich ist so niedrig wie seit 40 Jahren nicht mehr. Allein zwischen 2020 und 2022 wurden rund 1,2 Millionen neue Arbeitsplätze im Hexagon geschaffen.

Das Land ist besonders für deutsche Investoren attraktiv, denn 2019 wurde die Republik zum beliebtesten Ziel deutscher Unternehmen, die sich im Ausland niederlassen wollen.

So prognostiziert das EY Barometer deutscher Firmen in Frankreich, dass bis 2024 in ungefähr 2 500 Firmen deutsche Investoren involviert sein werden und zusätzlich 320 000 Stellen geschaffen werden. An Arbeitsplätzen mangelt es dementsprechend nicht.

Wie leicht gestaltet sich also das Auswandern nach Frankreich für den Job und welche Kosten können vom neuen Arbeitgeber übernommen werden?


2. Von Deutschland zum Traumjob in Frankreich

Ein Umzug nach Frankreich als Deutscher ist ohne große Behördengänge verbunden. Innerhalb der EU benötigt man als EU-Bürger keine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis, was den Einstellungsprozess von deutschen Kandidaten erleichtert.

Nach erfolgreicher Bewerbung folgt bekanntlich das Vorstellungsgespräch. Moderne Technologien ermöglichen virtuelle Vorstellungsgespräche, und so kann man sich ganz bequem von Deutschland aus auf den Traumjob in Frankreich bewerben.



Anfahrtskosten für Bewerbungsgespräche

3. Anfahrtskosten für Bewerbungsgespräche

Es kann durchaus passieren, dass man gebeten wird, sich für das Bewerbungsverfahren in eine andere Stadt zu begeben.

Die schlechte Nachricht ist, dass es keine einheitlichen Regeln oder gesetzlichen Bestimmungen in Frankreich gibt, die eindeutig festlegen, wer die Kosten für Bewerbungen und Vorstellungsgespräche trägt. Es kann je nach Unternehmen und individueller Vereinbarung variieren.

Allerdings kann Ihnen die französische Agentur für Arbeit, France Travail, unter bestimmten Bedingungen folgende Leistungen erstatten:

  • die Anfahrtskosten zu Vorstellungsgesprächen
  • die Teilnahme an einem öffentlichen Auswahlverfahren
  • die Teilnahme an einer zertifizierten Prüfung
  • eine von France Travail vorgeschriebene Begleitleistung
  • eine berufliche Eintauchphase (PMSMP)


4. Wann erstattet France Travail die Kosten?

Um überhaupt erst einmal den Antrag auf Fahrtkostenerstattung stellen zu können, müssen Sie bereits in der Datenbank von France Travail registriert sein und keine Arbeitslosenunterstützungen beziehen.

Des Weiteren muss sich der Ort, an dem das Vorstellungsgespräch, das Auswahlverfahren oder die Prüfung stattfindet, auf französischem Gebiet befinden und mindestens 60 km (oder 2 Stunden Hin- und Rückweg) von Ihrem Wohnort entfernt sein.

Außerdem wird der Antrag nur dann genehmigt, wenn die angebotenen Arbeitsplätze, sich auf eine befristete oder unbefristete Arbeitsstelle beziehen oder einen Zeitarbeitsvertrag mit einer Mindestdauer von drei aufeinanderfolgenden Monaten, unabhängig davon, ob es sich um eine Vollzeit- oder Teilzeitstelle handelt.

Wichtig ist ebenfalls, dass die Anfrage vor dem Bewerbungsgespräch eingereicht wird. Anschließend verfügen Sie über 30 Tage, um alle entstandenen Kosten mit dazugehöriger Rechnung an France Travail weiterzuleiten.



Erstatten der Umzugskosten

5. Erstatten der Umzugskosten

Die Kosten eines Arbeitnehmers, der aus beruflichen Gründen umzieht, können gegen Vorlage entsprechender Nachweise erstattet werden. Dazu gehören:

  • Transportkosten
  • Unterbringungskosten
  • Kosten für den eigentlichen Umzug oder für das Einlagern von Möbeln

Wichtig ist, dass das Umzugsmotiv von beruflicher und nicht persönlicher Natur ist.

Die Erstattung kann entweder nach Vorlage erforderlicher Rechnungen erfolgen, oder der Arbeitgeber streckt eine bestimmte Summe vor. Beachten Sie jedoch, dass aus rein rechtlicher Lage das Arbeitsgesetzbuch in Frankreich (Code du travail) keine Verpflichtung zu der Erstattung von Umzugskosten vorsieht.

Von daher ist es empfehlenswert, Finanzierungsmöglichkeiten mit dem zukünftigen Arbeitgeber auszuhandeln. Dies kann innerhalb der Mobilitätsklausel, die in jedem Arbeitsvertrag verankert ist, geschehen und ist besonders bei internationalen Mobilitäten in Erwägung zu ziehen.

Erkundigen Sie sich deshalb frühzeitig über die geltenden Konditionen.


6. Sich im Vorfeld über die Kostenregelungen informieren

Es ist ratsam, sich vorab über die Kostenregelungen zu erkundigen, insbesondere wenn ein Unternehmen Sie zu einem Vorstellungsgespräch einlädt. Im Zweifelsfall können Sie dies auch während des Bewerbungsprozesses mit dem Unternehmen besprechen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Bitte beachten Sie jedoch, dass sich die Praktiken und Regeln von Unternehmen zu Unternehmen unterscheiden können. Es ist daher wichtig, sich bei jedem spezifischen Arbeitgeber über deren Richtlinien zu informieren.

So sind Headhunter ebenfalls nicht für die Kostenerstattung verantwortlich. Finden Einstellungsgespräche via Jobvermittlungsagenturen statt, müssen Finanzierungsmöglichkeiten ebenfalls mit dem Arbeitgeber ausgehandelt werden.

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