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Arbeitslosengeld in Frankreich beantragen und beziehen

Arbeitslosengeld in Frankreich beantragen und beziehen

Sie sind arbeitslos und wollen die Situation nutzen, um den Umzug nach Frankreich zu wagen. Oder Sie kündigen Ihre Stelle, um Ihrem Partner zu folgen, der in Frankreich lebt oder beruflich dorthin versetzt wurde. Auch eine persönliche und berufliche Neuorientierung kann Sie zum Quereinstieg in Frankreich bewegen. Was sind die Voraussetzungen um Arbeitslosenhilfe in Anspruch nehmen und wie stellt man den Antrag in Frankreich? Was ist bei der französischen Arbeitslosenversicherung zu beachten? Und was passiert bei einer Rückkehr nach Deutschland?



Anspruch auf Arbeitslosenhilfe in Frankreich

1. Anspruch auf Arbeitslosenhilfe in Frankreich

Arbeitlosengeld aus Deutschland, wenn man in Frankreich nach einer Arbeit sucht

Wer in Deutschland arbeitslos ist und in einem anderen EU-Land wie in Frankreich Arbeit suchen will, kann den Anspruch auf deutsches Arbeitslosengeld für die Dauer von 3 Monaten mitnehmen. Für die sogenannte Leistungsmitnahme müssen allerdings mehrere Kriterien erfüllt sein.

So haben Sie Anspruch darauf, wenn Sie sich in Deutschland arbeitslos gemeldet und Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Das bedeutet also: wer von sich aus kündigt, unterliegt in den meisten Fällen in Deutschland erstmal einer dreimonatigen Sperre.

Eine Ausnahme wird zum Beispiel gemacht, wenn der Ehepartner beruflich ins Ausland geht und man seinen Job kündigt, um mitzuziehen. Das nennt sich Zuzug zum Ehegatten. Melden Sie sich sofort nach der Kündigung bei der Bundesagentur für Arbeit, auch wenn der Arbeitsvertrag noch mehrere Monate läuft. Wurde man gekündigt, ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld normalerweise gegeben. Aber auch in diesem Fall müssen Sie sofort bei der Arbeitsagentur vorstellig werden.

Anspruch auf französisches Arbeitlosengeld als Deutscher

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist in Frankreich ähnlich geregelt. Wer einer bezahlten Arbeit nachgeht und Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einzahlt, hat bei Verlust des Arbeitsplatzes ein Anrecht auf Arbeitslosengeld. Wie in Deutschland besteht der Anspruch nur nach Kündigung durch den Arbeitgeber oder nach der Auflösung des Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einverständnis, der sogenannten rupture conventionnelle.

Die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung wird über die Beiträge der Arbeitnehmer und -geber sowie über die Steuern abgedeckt. Selbstständige zahlen keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung ein. Sie können jedoch eine private Arbeitslosenversicherung bei einer Versicherung abschließen.

Für junge Arbeitslose unter 25 gibt es in Frankreich eine zusätzliche Unterstützung.



Antrag zum Bezug von Arbeitslosengeld in Frankreich

2. Antrag zum Bezug von Arbeitslosengeld in Frankreich

Vor der Ausreise müssen Sie während 4 Wochen in Deutschland als Arbeitsuchender gemeldet sein. Ausnahmen wie der oben genannte Zuzug zum Ehepartner sind möglich. Dann kann eine Verkürzung dieser Frist genehmigt werden.

Der Antrag zum Bezug der Leistungsmitnahme muss ebenfalls vor dem Umzug nach Frankreich gestellt werden. Die zuständige Bundesagentur für Arbeit prüft, ob die Voraussetzungen gegeben sind. Falls ja, erhalten Sie das formulaire PD U2 (früher E 303), womit Sie Ihren Anspruch zur Leistungsmitnahme gegenüber der französischen Arbeitslosenversicherung nachweisen können.

Da die Bearbeitung des Antrages einige Zeit in Anspruch nimmt, sollten Sie die Agentur für Arbeit möglichst früh über die geplante Jobsuche in Frankreich informieren.



Anmeldung bei der französischen Arbeitslosenkasse

3. Anmeldung bei der französischen Arbeitslosenkasse

Nach der Ankunft in Frankreich müssen Sie sich innerhalb von 7 Tagen bei der französischen Agentur für Arbeit France Travail melden und das Formular U2 vorlegen. Die Anmeldung bei *France Travail* erfolgt online unter der Rubrik Mon inscription à France Travail.

Im Rahmen der Online-Anmeldung erhalten Sie Ihre Zugangsdaten und vereinbaren einen Termin mit einem Berater, der Ihr Anliegen zum Bezug des in Deutschland bewilligten Arbeitslosengeldes in Frankreich prüfen wird. Zudem wird er Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitssuchender in Frankreich aufklären.

Dazu gehört, dass Sie jeden Monat über die App von France Travail, die Website oder telefonisch Ihre situation mensuelle erklären. Sie bestätigen damit, keine weiteren Gelder erhalten zu haben und auf Arbeitssuche gewesen zu sein. Gibt man diese Erklärung nicht ab, erlöschen alle Ansprüche.

Während Ihrer Arbeitssuche in Frankreich wird Ihr Arbeitslosengeld von der deutschen Agentur für Arbeit weitergezahlt. Sie erhalten denselben Betrag wie zuvor direkt auf Ihr deutsches Bankkonto.

Durch Ihre Anmeldung beim französischen Arbeitsamt haben Sie auch Zugang zu verschiedenen Dienstleistungen, um Ihre Arbeitssuche zu erleichtern. So können Sie beispielsweise von Online-Kursen profitieren, um Ihr Französisch zu verbessern. Gute Sprachkenntnisse sind unabdingbar, um in Frankreich einen Job zu finden!



Verlängerung des Anspruches und Rückkehr nach Deutschland

4. Verlängerung des Anspruches und Rückkehr nach Deutschland

Sind Sie nach 3 Monaten weiterhin auf Arbeitssuche in Frankreich, können Sie einen formlosen Antrag auf Verlängerung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld stellen. Der Anspruch kann insgesamt auf höchstens 6 Monate verlängert werden.

Stellen Sie den Verlängerungsantrag so früh wie möglich und noch vor Ablauf der ersten 3 Monate! Wenn Sie wegen Ablauf des Anspruches nach Deutschland zurückkehren und weiterhin arbeitslos sind, müssen Sie sich unverzüglich bei Ihrer Arbeitsagentur melden, damit Sie das Arbeitslosengeld in Deutschland beziehen können.

Falls Sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU nach Arbeit suchen möchten, müssen Sie mit dem Formular U1 (früher E 301) nachweisen, dass Sie nach der Einreise in Frankreich zumindest kurz gearbeitet haben.

Die Erfüllung einer neuen Wartezeit nach deutschen Rechtsvorschriften ist nicht erforderlich.

Mehr dazu: