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Worauf sollte man bei einer Kündigung in Frankreich achten?

Worauf sollte man bei einer Kündigung in Frankreich achten?

Sie stehen in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis in Frankreich (CDI) und möchten sich über Ihre Rechte im Falle einer Kündigung informieren? Hier finden Sie eine Übersicht über den Kündigungsschutz für Arbeitnehmer in Frankreich.

In Frankreich sind viele wichtige Regelungen zum Thema Arbeitnehmerschutz im Arbeitsrecht verankert, die auch finanzielle Auswirkungen haben können.

Kündigung durch den Arbeitnehmer in Frankreich

Sollten Sie selbst derjenige sein, der das Arbeitsverhältnis (Démission) kündigen möchte, reicht es, wenn Sie innerhalb der vertraglich geregelten Kündigungsfrist Ihre Kündigung einreichen. Dazu genügt eine mündliche Mitteilung, aber in der Regel wird eine schriftliche Kündigung vorgezogen. Sie sind nicht verpflichtet Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu nennen.

Sofern es sich um eine freiwillige Entscheidung Ihrerseits handelt, gilt diese als endgültig. Sollten Sie Ihre Kündigung zurückziehen wollen, sollten Sie dies so schnell wie möglich tun. Natürlich müssen Sie bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiterhin regulär in Ihrem Unternehmen den Ihnen zugeteilten Tätigkeiten nachgehen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen täglich zwei Freistunden für Bewerbungen zur Verfügung stellt.

Kündigung durch den französischen Arbeitgeber

Natürlich hat auch der Arbeitgeber unter gewissen Umständen das Recht Ihnen zu kündigen (Licenciement). In jedem Fall muss der Kündigungsgrund präzise, objektiv nachvollziehbar und belegbar sein, um Gültigkeit zu erlangen (cause réelle et sérieuse). Kündigungen können aus personenbezogenen Gründen (motif personnel) oder aber aus betrieblichen bzw. wirtschaftlichen Gründen (motif économique) ausgesprochen werden.

Personenbezogene Kündigung in Frankreich

Zu den Gründen für personenbezogene Kündigungen zählen unter anderem Fehlverhalten, berufliche Unfähigkeit, Vertrauensverlust und Ablehnung einer wesentlichen Modifikation des Arbeitsvertrages.

Kündigungen aufgrund Ihrer Herkunft, Ihres Geschlechts, Ihrer Familiensituation, Ihrer Nationalität, Ihrer ethnischen Herkunft oder Religion sind aber nie zulässig. Dieselbe Regelung gilt auch für Ihren Gesundheitszustand, mögliche Behinderungen, Schwangerschaft, Mutterschaft, Adoption, Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten sowie Ihre politische Orientierung, Ihre Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft, eine sanktionierte Ordnungswidrigkeit, die bereits mehr als drei Jahre zurückliegt oder eine Streikbeteiligung.

Der Kündigung muss ein Gespräch vorausgehen (entretien préalable), wozu der Arbeitgeber Sie schriftlich mindestens fünf Tage vor dem angesetzten Gesprächstermin einladen muss. Unter bestimmten Umständen haben Sie auch das Recht, einen Berater zu dem Gespräch mitnehmen. In diesem Gespräch ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Kündigungsgründe darzulegen und Ihnen auch die Möglichkeit geben, sich zu den Gründen zu äußern.

Kündigung durch den französischen Arbeitgeber

Zwar verpflichtet Sie nichts, an diesem Gespräch teilzunehmen, es ist aber in jedem Fall zu empfehlen. Sofern keine Einigung erzielt wird, muss Ihnen nach dem Kündigungsgespräch innerhalb von einem Tag die schriftliche Kündigung zugestellt werden, in der ebenfalls der Kündigungsgrund dargelegt werden muss.

Sie haben das Recht gegen die Kündigung in Berufung zu gehen (Recours), falls Sie aus ungerechtfertigten oder unfairen Gründen gekündigt worden sind. Im Falle einer mehr als zweijährigen Tätigkeit in einem Unternehmen mit mehr als 10 Angestellten kann durch einen Richter Ihre Wiedereinstellung verlangt werden bzw. eine Abfindungssumme von bis zu 6 Monatsgehältern vorgeschrieben werden, sollte Ihr Arbeitgeber Sie nicht wieder einstellen.

Kündigung aus betrieblichen Gründen in Frankreich

Um eine Kündigung aus betrieblichen Gründen handelt es sich, wenn die Entlassung auf wirtschaftliche Schwierigkeiten, technologische Veränderungen, die Reorganisation des Unternehmens und die Aufgabe der Geschäftstätigkeit zurückzuführen ist.

Allerdings muss der Arbeitgeber Ihnen in diesem Falle umfangreiche Umschulungsmaßnahmen oder Wiedereinstellungsmöglichkeiten in anderen Positionen anbieten, bevor er eine solche Kündigung aussprechen kann. Auch in diesem Fall muss der Kündigung ein Gespräch mit vorheriger schriftlicher Einladung erfolgen.

Des Weiteren haben Arbeitnehmer mit einer Betriebszugehörigkeit von mehr als zwei Jahren Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich, der sich aus dem letzten Bruttogehalt unter Berücksichtigung der Länge der Betriebszugehörigkeit zusammensetzt. Auch bei dieser Art von Kündigung können Sie vor Gericht klagen, wenn Sie aus nicht gerechtfertigten Gründen entlassen worden sind.

Weitere ausführliche Informationen zum französischen Arbeitsrecht

Wenn Sie weitere ausführliche Informationen zum Arbeitsrecht in Frankreich erhalten wollen, können Sie sich auf der Seite service-public.fr einen Überblick (allerdings nur in französischer Sprache) verschaffen.

Eine weitere Informationsquelle ist der Servicebereich Info-Emploi (ebenfalls in französischer Sprache) des Ministère de l`Emploi, du Travail et de la Cohésion sociale unter travail-emploi.gouv.fr.

Weitere Informationen zum Thema Kündigung in Frankreich finden Sie hier: