Das Sozialversicherungsrecht in Frankreich

Wenn Sie in Frankreich leben und arbeiten, dann müssen Sie in aller Regel auch Beiträge zur französischen Sozialversicherung zahlen. Was es beim französischen System, das sich in einigen Punkten deutlich vom deutschen unterscheidet, zu beachten gibt, das lesen Sie hier.
Sozialversicherungspflichtig sind in Frankreich alle angestellten Arbeitnehmer, die in einem Abhängigkeitsverhältnis zu einem bzw. mehreren Arbeitgeber/n stehen und für ihre Tätigkeit eine entsprechende Entlohnung erhalten. Das französische Sozialversicherungssystem wird zum größten Teil durch einkommensabhängige Beiträge getragen, dazu kommen Beiträge aus dem allgemeinen Sozialbeitrag (CSG) und denen zur Abtragung der Sozialversicherungsschulden (CRDS).
Im allgemeinen Sozialversicherungssystem ist für Arbeitnehmer in Wirtschaft und Handel der gesamte Bereich der Sozialversicherung enthalten und für alle, die in Frankreich wohnen, auch der Bereich der Familienleistungen. In der allgemeinen Sozialversicherung sind außerdem die Arbeitslosenversicherung und die Zusatzrentenpflichtversicherung integriert. Es besteht dazu die Möglichkeit, zusätzliche freiwillige Krankenversicherungen (mutuelles) zu gewähren, wovon viele französische Betriebe Gebrauch machen.
Wer trägt die Sozialversicherungskosten in Frankreich?
Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen die Sozialversicherungskosten anteilig zu 40-45% bzw. zu 20-25% des Bruttolohnes. Die Anmeldung zur Sozialversicherung erfolgt durch den Arbeitgeber, der die Beiträge direkt vom Lohn einbehält. Sobald ein Arbeitgeber in Frankreich einen Arbeitnehmer einstellt, muss er dies sofort der für die Erhebung der Sozialabgaben zuständigen Stelle (URSSAF) seiner Gemeinde melden. Nur so ist eine Einschreibung des Arbeitnehmers bei der Sozialversicherung und bei der Arbeitslosenversicherung möglich. Für die Zusatzrentenversicherung richtet sich die zuständige Stelle nach Branche und Ort der Niederlassung des Arbeitgebers.
Welche sind die Sozialversicherungsanstalten in Frankreich?
Die drei öffentlich-rechtlichen Sozialversicherungsanstalten in Frankreich heißen CNAMTS (Caisse Nationale d´Assurance Maladie des Travailleurs Salariés), CNAV (Caisse Nationale d´Assurance Veilliesse) und CNAF (Caisse Nationale des Allocations Familiales). Wer sich über die verschiedenen Leistungen in Bezug auf Kranken- und Mutterschaftsversicherung, Invaliditätsversicherung, Altersrentenversicherung, Sterbegeldversicherung, Arbeitsunfalls- und Berufskrankenversicherung, Familienleistungen, Zusatzrenten oder Arbeitslosenversicherung dieser Versicherungsanstalten informieren will, kann dies unter den folgenden Adressen tun:
Kann man von der Sozialversicherungspflicht befreit werden?
Deutsche Arbeitnehmer, die nur für ein Jahr in Frankreich arbeiten werden, sind von der französischen Sozialversicherungspflicht befreit, wenn sie eine deutsche Sozialversicherungsbescheinigung vorlegen. Die Befreiung kann um weitere 12 Monate verlängert werden. Außerdem besteht die Möglichkeit eine maximale Ausnahmegenehmigung für fünf Jahre zu erwirken. Ausführliche Informationen rund um Versicherungsschutz und -pflicht stellt die Internetseite der Bundesversorgungsanstalt für Angestellte unter www.bfa.de bereit.
Wenn Sie nähere Informationen zu diesen und anderen Regelungen des Arbeitsrechts in Frankreich erhalten wollen, können Sie sich im Internet auf der Seite vosdroits.service-public.fr einen Überblick (allerdings nur in französischer Sprache) verschaffen. Eine weitere Informationsquelle ist der Servicebereich „Info-Emploi" (ebenfalls in französischer Sprache) des Ministère de l`Emploi, du Travail et de la Cohésion sociale unter www.travail.gouv.fr.