Wie ist die Gewährleistung und Versicherung von Dienstleistungen in Frankreich?
Deutsche Unternehmen haften grundsätzlich für ihre in Frankreich erbrachten Dienstleistungen. Im Vorfeld des Auslandseinsatzes in Frankreich gilt es daher regelmäßig zu überprüfen, ob und wie weit die deutsche Haftpflichtpolice des Unternehmens auch Schäden im Ausland abdeckt. Besondere Regeln gelten für Bauunternehmen.
Code Civil sieht für Bauunternehmer drei Haftungsvarianten vor
Ein Jahr haftet das Unternehmen für die fehlerfreie Ablieferung des Werkes. Hierzu gehören die im Rahmen der Abnahme im Abnahmeprotokoll festgelegten Nachbesserungspflichten. Nicht unter die einjährige Haftung fallen normale Abnutzungserscheinungen.
Die Haftung für die Ausstattung (bewegliche bzw. mit dem Bauwerk nicht fest verbundene Komponenten) beträgt zwei Jahre ab Abnahme des Werkes. Hierbei handelt es sich um eine Funktionstauglichkeitsgarantie.
Die weitaus längste gesetzliche Gewährleistung - von 10 Jahren - erstreckt sich auf Schäden am Bauwerk und tragende sowie fest eingebaute Teile. Hierzu zählen beispielsweise auch Solaranlagen. Die Gewährleistung erstreckt sich auf Mängel, die die Solidität des Werks beeinträchtigen oder seine zweckmäßige Nutzung unmöglich machen. Rein ästhetische Mängel werden hier allerdings nicht erfasst. Der 10-jährige Gewährleistungsanspruch ist grundsätzlich verschuldensunabhängig. Als Rechtsbehelfe stehen dem Geschädigtem Mängelbeseitigung, Schadensersatz bzw. eine Kumulierung beider Rechtsbehelfe zur Verfügung. Gegen diese Gewährleistungsansprüche ist in Frankreich eine Pflichtversicherung vorgeschrieben (assurance RC décennale). Die Pflichtversicherung gilt für die Errichtung von Gebäuden, nicht aber für Infrastruktur und Tiefbauprojekte.
In Deutschland bietet die VHV Untenehmen Versicherungsschutz für Bauvorhaben auf dem französischen Markt an. Die Kontaktdaten der entsprechenden Gebietsdirektionen sind im Internet zugänglich. Versicherungsanbieter für die assurance RC décennale sind in Frankreich z. B.:
Stößt ein deutsches Unternehmen auf Probleme beim Abschluss einer Versicherung in Frankreich, besteht die Möglichkeit, das Bureau Central de Tarification (BCT) in Paris (Tel: 00 33 /1/ 53. 32. 24. 80; Fax: 00 33 /1 / 53. 32. 24. 74; E-Mail:bct@agira.asso.fr) als Vermittlungsinstanz einzuschalten.