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Unternehmensgründung in Frankreich: Worauf sollte man achten?

Unternehmensgründung in Frankreich: Worauf sollte man achten?

Sie sind Arbeitnehmer in Frankreich und möchten nun nebenbei eine neue Tätigkeit ausprobieren ohne Ihre bisherige Stelle zu verlieren? Die Selbstständigkeit als "auto-preneur" ist dafür bestens geeignet. Dieser Status zieht daher immer mehr Arbeitnehmer an, da es viele vereinfachte Regeln bezüglich Verwaltung und Versicherung mit sich bringt. Aber dieses doppelte Berufsleben ist natürlich gewissen Regeln unterworfen.

Selbstständig im Nebenberuf: Worauf muss ich als "Auto-entrepreneur" achten?

Seit Januar 2009 wurde diese Art der Selbstständigkeit in Frankreich (auto-preneuriat) eingeführt und seitdem nehmen 25% der französischen Arbeitnehmer dieses Angebot wahr. Aber auch viele Frührentner, Studenten, Arbeitssuchende und andere Unabhängige, die damit als eigenständige Einzelunternehmer ihr Glück versuchen.

700 € monatlich

Der Durchschnittsverdienst der Selbstständigen liegt bei ca. 700 €, das heißt es ist ein relativ geringer Verdienst dafür, dass ca. 51% der verfügbaren Zeit für das Projekt eingesetzt werden muss. Es handelt sich also um einen sehr hohen Zeitaufwand, der gerade von Berufstätigen am Abend, in der Nacht und am Wochenende erbracht werden muss.

Zeitmanagement ist gefragt

Was natürlich nicht möglich ist, ist ein Vermischen der beiden Tätigkeiten! Man muss also ein sehr gutes Zeitmanagement haben, denn die Zeit, die man im Büro verbringt darf nicht für Nebentätigkeiten genutzt werden. Es kann für Sie sehr teuer werden, wenn Sie dabei erwischt werden, vom Büro aus Telefongespräche zu führen, Werbematerial auszudrucken oder andere Nebentätigkeiten zu erledigen, die nichts mit Ihrer eigentlichen Stelle zu tun haben. Eine eigene Unternehmensgründung kann in keinem Fall als Entschuldigung für Nachlässigkeiten oder Verspätungen in Ihrem ersten Beruf gelten. Die Sanktion kann im schlimmsten Fall eine Kündigung sein.

Verpflichtungen gegenüber dem Arbeitgeber

Es ist in jedem Fall ratsam, dem Arbeitgeber Ihre Nebentätigkeiten mitzuteilen, um späteren Problemen vorzubeugen. Diese Empfehlung wird zu einer obligatorischen Pflicht, sobald Sie im selben Sektor wie das Unternehmen, für das Sie arbeiten, tätig werden möchten. Dann herrscht absolutes Verbot, dieselbe Kundendatenbank wie Ihr Arbeitgeber zu verwenden. Wenn Sie diese Regel nicht beachten, kann das zur sofortigen Kündigung führen (faute grave, schweres Vergehen).

Klauseln

Weniger zwingend, aber doch zu beachten, sind Konkurrenzklauseln oder Exklusivität. Daher sollte man seinen Vertrag genau nach solchen Klauseln durchsuchen, wobei Erstere oft zeitlich begrenzte Gültigkeit hat. Die zweite Klausel kann im ersten Jahr Ihrer Unternehmertätigkeit nicht angewendet werden. Nach dieser Frist müssen Sie sich zwischen Ihrem Angestelltenverhältnis und der Unternehmertätigkeit entscheiden. Das erste Jahr kann bei der Entscheidungsfindung helfen, aber seien Sie sich darüber bewusst, dass die meisten Arbeitnehmer den Weg in die Unternehmensgründung nicht ein zweites Mal einschlagen würden.

Informationen finden Sie bei der Agence pour la Création d'Entreprise (APCE).

Die komplette Selbständigkeit "le portage salarial"

Eine andere Form der Selbstständigkeit ist der sogenannten portage salarial. Diese Form ermöglicht es den Arbeitnehmern, auszuprobieren, ob sie für eine Unternehmertätigkeit geeignet sind, ohne tatsächlich ein Unternehmen zu gründen. Der Selbstständige erbringt eine Dienstleitung gegenüber einem Kunden, dieser stellt den Dienst aber einer Gesellschaft in Rechnung, die wiederum dem Selbstständigen Lohn überweist. Diese Zusammenarbeit kann langfristig angelegt sein oder aber nur auf einen bestimmten Auftrag bezogen sein.
Somit verspricht diese Formulierung zwar viele Vorteile, beinhaltet aber auch Nachteile. Bevor man sich also in die Selbstständigkeit begibt, sollte man diese gut gegeneinander abwägen.

Unbestreitbare Vorteile

Jeder, der sich selbstständig machen möchte und ein Unternehmen gründen möchte, plagt sich mit derselben Furcht vor den bürokratischen Hürden einer Unternehmensgründung. Diese Art der Selbstständigkeit ist demnach eine verlockende Alternative.

Die Selbstständigen sind in einer Gesellschaft angestellt und werden nach dem Umsatz bezahlt, den sie erbringen. Es ist die Aufgabe der Selbstständigen, die Kundenakquise und -betreuung zu betreiben, zu dem Tarif, der zuvor vereinbart wurde. Die Gesellschaft übernimmt die Rechnungsstellung, die eventuellen Nachforderungen und die Verwaltung der Zahlungseingänge.

Der Selbstständige erhält lediglich seinen Lohn. Er muss also nicht selbst zur Urssaf (Union de recouvrement des cotisations de sécurité sociale et d'allocations familiales, Sozialversicherung) gehen und andere Verwaltungsangelegenheiten erledigen.

Zu beachtende Schwächen

Dennoch hat diese Art der Selbstständigkeit auch Nachteile. Zu allererst der Verdienst. Im Allgemeinen kann man sagen, dass der Selbstständige am Ende ca. 50% der Summen verdient, die er in Rechnung stellt. Der Rest wird für Sozialbeiträge vom Gehalt des Selbstständigen abgezogen, die die Gesellschaft, wie jeder Arbeitgeber entrichten muss, sowie Betriebskosten. Trotz dieser Abzüge, die denen jedes anderen Arbeitnehmers entsprechen, hat der Selbstständige aber nicht automatisch dieselben Vorteile davon. So kann er zum Beispiel nicht automatisch Anspruch auf Arbeitslosenhilfe beim Pôle Emploi erheben. Diese Entscheidung wird im Einzelfall getroffen.

Sein eigenes Unternehmen gründen ohne seinen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe zu verlieren

Es besteht die Möglichkeit, zugleich selbstständiger Unternehmer und Arbeitsloser zu sein. Um Arbeitslose dazu zu ermuntern, ein eigenes Unternehmen zu gründen, hat der Pôle Emploi eine Parallelität dieser beiden Zustände in einem Zeitraum von maximal 18 Monaten genehmigt.

Die Organisation genehmigt sogar eine Unternehmensgründung mit vorheriger Garantie, dass Sie im Falle eines Scheiterns Anspruch auf Unterstützung haben. Aber natürlich ist nicht alles erlaubt. Und alles ist abhängig davon, wieviel Einkommen im Rahmen der neu gegründeten Firma im Spiel ist. Die Unterstützung ist nicht an den Status des Arbeitssuchenden gebunden. Der Arbeitssuchende kann sich als Geschäftsführer (oder Direktor, Handwerker, Selbstständiger etc.) betiteln, ohne auf seinen Anspruch verzichten zu müssen, solange das Unternehmen ihm keinen Lohn auszahlt.