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Zulässigkeit betriebsbedingter Kündigungen bei Schließung einer französischen Niederlassung

Zulässigkeit betriebsbedingter Kündigung in Frankreich
Der französische Kassationshof hat mit einem Urteil vom 18. Januar 2011 die Bedingungen für betriebsbedingte Kündigungen in Konzernen, die ihre französischen Standorte schließen, um die Arbeitsplätze in Niedriglohnländer zu verlagern, deutlich verschärft. Nach der Entscheidung des Kassationshofes kann ein französisches Unternehmen die Entlassung seiner gesamten Belegschaft nicht mehr damit begründen, dass es seine Tätigkeit einstellt, sofern das Unternehmen einer Unternehmensgruppe angehört und ein anderes Unternehmen dieser Gruppe als "Mitarbeitgeber (coemployeur) betrachtet werden kann.

Aktuelle Tipps unserer Experten zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Frankreich

Welche Arbeitsrechte bestehen, gültig sind oder zwischenzeitlich geändert wurden, ist nahezu unmöglich zu wissen. Noch komplexer wird es natürlich für einen deutschen Arbeitgeber in Frankreich. Um Ihnen mehr Klarheit zum Arbeitsrecht in Frankreich zu geben, finden Sie hier alles zum Thema Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Frankreich, zusammengefasst von unseren Experten.

 

Arbeitsrecht in Frankreich - 20 janvier 2011

Wie werden Unternehmen in Frankreich indirekt besteuert?

Unternehmen in Frankreich indirekt besteuert

Der Ort der Leistung gibt im Umsatzsteuerrecht Aufschluss darüber, wo eine Dienstleistung besteuert wird. Die korrekte Bestimmung des Ortes der Leistung ist bei grenzüberschreitenden Geschäften von besonderer Bedeutung.

Arbeitsrecht in Frankreich - 10 octobre 2010

Wie ist die Gewährleistung und Versicherung von Dienstleistungen in Frankreich?

Gewährleistung und Versicherung von Dienstleistungen in Frankreich

Deutsche Unternehmen haften grundsätzlich für ihre in Frankreich erbrachten Dienstleistungen. Im Vorfeld des Auslandseinsatzes in Frankreich gilt es daher regelmäßig zu überprüfen, ob und wie weit die deutsche Haftpflichtpolice des Unternehmens auch Schäden im Ausland abdeckt. Besondere Regeln gelten für Bauunternehmen

Wie ist die Besteuerung von Arbeitnehmern in Frankreich?

Besteuerung von Arbeitnehmern in Frankreich

Für die Einkommensbesteuerung von Arbeitnehmern gilt in Anlehnung an das deutsch-französische DBA der Grundsatz, dass Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit nur in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem die persönliche Tätigkeit, aus der die Einkünfte herrühren, ausgeübt wird. Eine Ausnahmeregel besteht für Grenzgänger. Dieser Grundsatz wird außer Kraft gesetzt, wenn die Bedingungen der sog. 183-Tage Regelung vorliegen.