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Arbeitsvertrag in Frankreich kündigen: so verhandeln Sie beim Jobwechsel

Arbeitsvertrag in Frankreich kündigen: so verhandeln Sie beim Jobwechsel

Sie haben Ihren Traumjob in Frankreich gefunden, befinden sich allerdings noch in einem Arbeitsverhältnis und sollen Ihre neue Stelle in einem Monat antreten? Was also tun: gehen oder verhandeln?



Die Kündigung - Das sagt das französische Gesetz

1. Die Kündigung: Das sagt das französische Gesetz

Die Entscheidung Ihre Arbeitsstelle zu verlassen, gibt Ihnen nicht das Recht, einfach zu gehen. Laut Artikel L1237-1 des französischen Arbeitsgesetzes müssen Arbeitgeber und Angestellte in Frankreich eine Kündigungsfrist einhalten, die in der Regel drei Monate beträgt. Damit Sie wissen, welche Kündigungsfrist für Sie gilt, können Sie im Tarifvertrag Ihres Unternehmens oder in Ihrem Arbeitsvertrag nachschauen.


2. Firma verlassen ohne zu verhandeln, ist keine gute Idee

Wenn Sie gehen, ohne die festgelegte Kündigungsfrist einzuhalten und ohne Zustimmung Ihres Chefs, kann dieser von Ihnen eine Entschädigung für nicht geleistete Arbeit verlangen oder vor das Arbeitsgericht ziehen. Auch wenn er nicht reagieren sollte, müssen Sie bedenken, dass Sie ehemaligen Kollegen aus diesem Unternehmen im weiteren Verlauf Ihres Berufswegs immer wieder begegnen können. So kann es sich negativ auswirken, wenn Sie bei Ihrem Weggang einen schlechten Eindruck hinterlassen haben.

Es ist also äußerst ratsam, mögliche Verhandlungen vorzuziehen. Oder Sie versuchen idealerweise eine Einigung zu finden, die es Ihnen erlaubt, früher zu gehen, natürlich ohne Anspruch auf Entschädigung.

Unsere Video-Tipps zu den verschiedenen französischen Arbeitsverträgen


3. So verhandeln Sie bei Ihrer Kündigungsfrist mit dem Arbeitgeber in Frankreich

Kürzung oder gar Streichung der Kündigungsfrist

Noch bevor Sie Ihre Kündigung verschicken, ist das Erste, was Sie tun sollten, Ihren Vorgesetzten schnellstmöglich zu treffen und ihm die Situation genauer zu schildern. Er sollte von Ihrer Kündigung nicht überrascht werden und genug Zeit haben, sich auf Ihren Weggang einzustellen.

Wenn Ihr Chef also eine Verkürzung der Kündigungsfrist akzeptiert oder gar ganz auf Sie verzichtet (er ist zu keinem von beidem verpflichtet), denken Sie daran dieses Übereinkommen schriftlich festzuhalten. So können Sie an dem vereinbarten Datum das Unternehmen verlassen.

Im Gegenzug muss Ihnen Ihr Arbeitgeber kein Gehalt für den Kündigungszeitraum zahlen, und Sie können auch nicht mit der üblichen Abfindung rechnen.

Nutzen Sie angesammelte Überstunden

Bestimmte Tarifverträge in Frankreich sehen vor, dass Mitarbeitern, die gekündigt haben, zwei Stunden pro Tag für die Jobsuche zustehen. Wenn das auf Sie zutrifft, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber verhandeln, diese Stunden von der Kündigungsfrist abzuziehen.

Bei einer Kündigungsfrist von drei Monaten, können so ingesamt fast drei Wochen zusammenkommen.

Finden Sie Ersatz

Um den Prozess zu beschleunigen, können Sie Ihrem Chef außerdem vorschlagen, bei der Suche nach einem Nachfolger behilflich zu sein und bei dessen Einarbeitung zu helfen.

Teilzeit für den aktuellen sowie zukünftigen Arbeitgeber anbieten

Ziel sollte sein, beide Unternehmen zufriedenzustellen, sowohl Ihren "alten" als auch Ihren neuen Arbeitgeber. Dabei gibt es die Möglichkeit den beiden Parteien eine Ausführung Ihres Jobs in Teilzeit anzubieten, ab dem Zeitpunkt Ihrer Kündigung bis zum Ende der Kündigungsfrist.

Ihr zukünftiges Unternehmen wird diese Initiative schätzen und es honorieren, dass Sie Ihren alten Arbeitgeber nicht im Stich lassen. Und Ihr ehemaliger Arbeitgeber spart (während des Kündigungszeitraums) Geld und wird Ihre Motivation zu schätzen wissen, die einen reibungslosen Wechsel zu Ihrem Nachfolger möglich macht.

Kurzum, diese Win-Win Situation ist für alle, auch für Sie, das Beste.

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