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Anspruch auf Arbeitslosengeld in Frankreich: Voraussetzungen und Höhe der Beiträge

Anspruch auf Arbeitslosengeld in Frankreich: Voraussetzungen und Höhe der Beiträge

Wer in Frankreich unfreiwillig seinen Job verliert, kann sich bei France Travail (Arbeitsagentur in Frankreich) als arbeitssuchend melden. Erfüllt der Suchende gewisse Voraussetzungen kann er einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen und finanzielle Unterstützung beantragen.

Die Höhe der Arbeitslosenunterstützung ist unterschiedlich. Arbeitslose in Frankreich haben zudem Anspruch auf die sogenannte Arbeitslosenversicherung (assurance chômage). Allerdings ist diese Unterstützung auch an gewisse Pflichten gebunden. Welche, erfahren Sie hier.



Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld in Frankreich

1. Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld in Frankreich

Wer sich bei France Travail registriert, hat kostenlosen Zugang zu den verschiedenen Service- und Beratungsangeboten. Darin enthalten sind die Nutzung der zur Arbeitssuche bereitgestellten Medien, individuelle Beratung und Betreuung (Projet Personnalisé d'Accès à l'Emploi, PPAE) und Seminare. Der Bewerber muss im Gegenzug nachweisen, dass er aktiv auf Arbeitssuche ist, Bewerbungen versendet und Einladungen zu Vorstellungsgesprächen annimmt.

Er ist verpflichtet jedes Jobangebot anzunehmen, das seinen Qualifikationen oder seiner Ausbildung entspricht. Sollte er mehrmals "angemessene Angebote" (offre raisonnable d'emploi) oder Angebote zur beruflichen Weiterbildung ablehnen oder gar falsche Angaben gemacht haben, wird er vorübergehend (14 Tage bis 1 Jahr, je nach Grund) oder vollständig aus der Liste der Arbeitssuchenden gestrichen und verliert somit gegebenenfalls auch seine finanziellen Ansprüche.

Der Arbeitssuchende muss außerdem seinen Status monatlich aktualisieren, innerhalb von 72 Stunden mitteilen, wenn sich etwas an seiner aktuellen Situation ändert und jede Abwesenheit von mehr als 7 Tagen angeben.

Wer finanzielle Unterstützung beantragen will, muss unfreiwillig arbeitslos sein und als solcher bei France Travail registriert sein, damit geprüft werden kann, ob ein Anspruch auf Unterstützung besteht. Er muss eine aktive Stellensuche ebenso nachweisen, wie seine physische Arbeitsfähigkeit.

Anmerkung: Eine Person, die ihre Tätigkeit "freiwillig" verliert, kann sich ebenso als arbeitssuchend melden. Allerdings wird hier nur in seltenen Fällen Arbeitslosengeld gezahlt.



Höhe des Arbeitslosengeldes in Frankreich

2. Höhe des Arbeitslosengeldes in Frankreich

Der genaue Betrag der Arbeitslosenunterstützung wird nach Überprüfung auf Anrecht für den Antragsteller berechnet. Hierzu dient das Gehalt der letzten 12 Monate als Grundlage (salaire journalier de référence, SJR). Der Referenz-Tageslohn wird mit der Anzahl der beschäftigten Tage multipliziert und dient so als Berechnungsgrundlage für die Höhe des Tagegeldes.

Bei France Travail steht Ihnen ein Arbeitslosengeldsimulator zur Verfügung, mit dem Sie Ihre Ansprüche simulieren können: Estimer mes allocations - Perte d'emploi / Arbeitslosengeld in Frankreich - Höhe des Betrags berechnen


3. Obergrenze der monatlichen Beiträge und des Brutto-Tagesgeldes in Frankreich

Die Gehaltsobergrenze der monatlichen Beiträge zur französischen Arbeitslosenversicherung (assurance chômage) wurde im Jahr 2020 auf 13.712 Euro festgesetzt. Der Referenz-Tageslohn (SJR) wird lediglich für diesen Teil des Gehalts (die vom Arbeitnehmer gezahlten Beiträge) errechnet. Die Beiträge werden somit nur für einen Teil des Gehaltes berechnet.

Die Obergrenze des Brutto-Tagesgeldes des Erwerbslosen liegt bei minimal 29,38 Euro und maximal 75 % des Referenz-Tageslohnes (SJR). Weitere Einzelheiten finden Sie hier: Arbeitslosenversicherung in Frankreich



Auswirkung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld in Frankreich

4. Auswirkung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld in Frankreich

Während des Beginns der Arbeitslosigkeit (Karenzzeit von 7 Tagen) erhält der Erwerbslose keine Unterstützung. Sollte dieser eine Abfindung erhalten, welche es ihm ermöglicht eine gewisse Zeit davon zu leben, so berechnet France Travail eine längere Karenzzeit (maximal 75 Tage), so dass dem Betroffenen kein Arbeitslosengeld gezahlt wird.

Hinweis: Achten Sie darauf, dass Sie bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses alle obligatorischen Unterlagen von Ihrem Arbeitgeber erhalten: Arbeitsbescheinigung (certificat de travail), Bescheinigung für France Travail etc.

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