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Darf man in Frankreich für mehrere Arbeitgeber arbeiten?

Darf man in Frankreich für mehrere Arbeitgeber arbeiten?

Es ist generell möglich in Frankreich für mehrere Arbeitgeber zu arbeiten. Ausnahmeregelungen gelten für Beamte, die keine weiteren Tätigkeiten ausführen dürfen, außer diese sind ehrenamtlich oder selbstständig. Ansonsten ist sowohl eine Kombination mehrerer Arbeitgeber, als auch die Kombination aus Angestelltenverhältnis und selbstständiger Arbeit möglich.

Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch und Sonderfälle

Allerdings muss man dabei beachten, dass man insgesamt nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeitet, täglich nicht mehr als 10 Stunden und, dass eine Ruhepause von mindestens 24 Stunden am Stück pro Woche garantiert werden.

Bei jedem Arbeitgeber hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub. Überstunden werden nur angerechnet, wenn sie innerhalb eines Unternehmens geleistet werden und mehr als 35 Stunden betragen. Entschädigung im Falle eines Arbeitsunfalls wird anhand der Summe aller Verdienste errechnet. Sollte der Arbeitnehmer einen der Arbeitsplätze verlieren, gibt es die Möglichkeit, Arbeitslosengeld zu beantragen.

Weitere Informationen zum Arbeitsrecht in Frankreich

Wenn Sie weitere ausführliche Informationen zum Arbeitsrecht in Frankreich erhalten wollen, können Sie sich im Internet auf vosdroits.service-public.fr einen Überblick (allerdings nur in französischer Sprache) verschaffen.

Eine zusätzliche Informationsquelle ist der Servicebereich "Info-Emploi" (ebenfalls in französischer Sprache) des Ministère de l'Emploi, du Travail et de la Cohésionsociale unter travail.gouv.fr.