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Die unterschiedlichen Arbeitsverträge in Frankreich: befristete und unbefristete Einstellung

Die unterschiedlichen Arbeitsverträge in Frankreich: befristete und unbefristete Einstellung

In Deutschland sind befristete Arbeitsverträge die Regel. Im Nachbarland Frankreich sieht es es ein wenig anders aus, denn hier ist es gar nicht so einfach einen befristeten Arbeitsvertrag zu unterschreiben. Arbeitsverträge müssen in Frankreich eigentlich immer schriftlich festgehalten werden und sind normalerweise erstmal unbefristet (contrat à durée indéterminée).

Aus diesem indéterminée einen déterminée zu machen, sprich, einen befristeten Vertrag abzuschließen, ist in Frankreich gar nicht so üblich. Befristete Arbeitsverträge eignen sich für Arbeitgeber vor allem um sich, ohne Entschädigungen zahlen zu müssen, nach einem gewissen Zeitraum wieder von einem Mitarbeiter freischreiben zu können.

Zum Schutz des Arbeitnehmers sind befristete Verträge in Frankreich deswegen nur unter gesetzlich festgeschriebenen Bedingungen und Gründen möglich.

Beispiele für Ausnahmefälle in denen befristete Verhältnisse üblich sind:

  • Wenn ein unbefristeter Angestellter urlaubsbedingt, wegen eines Unfalls oder Krankheitsfalls ersetzt werden muss, kann ein Dritter befristet eingestellt werden.
  • Wenn in einem Unternehmen saisonbedingt mehr Personalbedarf besteht (Überlastung oder besondere Projekte)

Befristete Verträge sind außerdem in manchen Fällen ausdrücklich verboten. So zum Beispiel bei gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten, bei Einstellungen von dauerhaften Ersatzangestellten oder im Falle eines Streiks.

Es gilt zu beachten: Seit 2005 können Arbeitsverträge in kleineren französischen Betrieben mit bis zu 20 Mitarbeitern, unter bestimmten Bedingungen und ohne Begründung innerhalb der ersten 2 Jahre nach Vertragsabschluss gekündigt werden. Das geht aber nur wenn davor kein anderer Arbeitsvertrag mit dem betreffenden Arbeitnehmer bestand (contrat de nouvelle embauche).

Wie kann man einen Mitarbeiter in Frankreich kündigen?

Was passiert wenn ein deutsches Unternehmen in Deutschland mehr als 20 Mitarbeiter anstellt, in Frankreich aber weniger als 21 Mitarbeiter beschäftigt? Treffen die gleichen Arbeitgeber-freundlichen Regeln zu?

Gerichtlich wurde dies noch nicht geklärt. Genau bei solchen Ungereimtheiten kann eine deutsch-französische Personalagentur beratend zur Seite stehen.

Achtung beim Betriebsaufbau in Frankreich

Wenn ein Unternehmen sich erweitert und in Frankreich einen neuen Betrieb aufbauen will, muss man sich dabei im Klaren sein, dass die Gründungs- und auch die Aufbauphase für Sie nie als Mehrbelastung gelten. Nur aus diesem Grund befristete Arbeitsverträg abzuschließen, ist also verboten.

Betriebsaufbau in Frankreich

Bei genaueren Fragen bezüglich der Befristung von Arbeitsverträgen, ist es für Arbeitgeber immer eine gute Idee, bei einer deutsch-französischen Personalagentur um Rat zu fragen.

Hinweise zur Probezeit in Frankreich

Es ist durchaus üblich, dass neue Mitarbeiter während einer Probezeit in Frankreich getestet werden. Vorgesehen sind Tarifverträge von normalerweise maximal drei Monaten, um dem Arbeitgeber im Falle einer Umentscheidung, eine möglichst schadenfreie Trennung zu gewähren.

In Ausnahmefällen kann eine Höchstdauer der Probezeit auch 18 Monate, unter gewissen Voraussetzungen sogar 24 Monate betragen. Die Dauer der Probezeit hängt natürlich oft von der geprobten Position im Unternehmen ab:

  • Fachkräfte, in der Regel drei Monate
  • Ausführende Angestellte, in der Regel zwei Monate
  • Führungskräfte / Manager, in der Regel vier Monate

Oft ist es möglich die Probezeit in Frankreich zu verdoppeln. Diese mögliche Abmachung muss aber vorher im Arbeitsvertrag vorgesehen und unterschrieben worden sein. Im unwahrscheinlichen Fall eines befristeten Arbeitsvertrages, beträgt die Probezeit in der Regel einen Tag pro Arbeitswoche.

Das heißt, für einen halbjährigen Arbeitsvertrag ist die Probezeit maximal zwei Wochen lang. Die Maximaldauer der Probezeit bei befristeten Arbeitsverhältnissen beträgt allerhöchstens einen Monat.

Urlaub und Arbeitszeiten in Frankreich im Vergleich zu Deutschland

Welche Bestimmungen für Arbeitszeiten gelten in Frankreich?

In Frankreich liegt die Arbeitszeit rechtlich gesehen bei 35 Stunden pro Woche. Weil diese Vorschrift sich als ziemlich unflexibel vorweist und zu vielen praktischen Problemen führen kann, gibt es für französische Arbeitgeber mehrere Möglichkeiten, die Regelung zu umgehen.

Man kann zum Beispiel Jahreskontingente erstellen, um dadurch für das Unternehmen mehr Flexibilität zu gewährleisten.

Arbeitnehmer in Frankreich haben per Gesetz Anspruch auf bis zu fünf Wochen Urlaub im Jahr. Im Schnitt nehmen sich Franzosen aber nur drei bis vier Wochen Urlaub, zumeist in den Sommerferien (Juli oder August) oder über die Osterfeiertage sowie im Dezember.

Mehr dazu:

Hier sind die Video-Tipps unserer Experten rund um das Thema: