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Unternehmensgründung in Frankreich: welche Rechtsform wählen?

Unternehmensgründung in Frankreich: welche Rechtsform wählen?

Die Wahl der Rechtsform eines Unternehmens ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Unternehmensgründung in Frankreich. Diese Frage sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden, da die getroffene Wahl zahlreiche Auswirkungen hat, insbesondere in Bezug auf Steuern, Sozialversicherung und rechtliche Merkmale. Wir haben Ihnen einige Punkte aufgelistet, die Sie bei der Wahl der Rechtsform Ihres neuen Unternehmens in Frankreich beachten sollten.



Die Anzahl der Teilnehmer, der erste Filter für die Rechtsform

1. Die Anzahl der Teilnehmer, der erste Filter für die Rechtsform

Bevor Sie sich mit der Wahl der französischen Rechtsform Ihres zukünftigen Unternehmens befassen, müssen Sie alle Optionen auflisten, die Ihnen zur Verfügung stehen. Um diese Möglichkeiten auszuwählen, sollte Ihr erster Gedanke die Anzahl der Teilnehmer an Ihrem Projekt sein. Auf diese Weise filtern Sie die möglichen Optionen heraus:

Wenn Sie bei Ihrem Vorhaben, ein Unternehmen zu gründen, allein sind, haben Sie folgende Optionen:

Wenn Sie mehrere Gesellschafter haben, müssen Sie zwingend eine Gesellschaft gründen:


2. Vergessen Sie nicht, Ihre Verpflichtungen zu berücksichtigen

Der Umfang Ihrer Haftung im Rahmen der geplanten Unternehmensgründung ist ein Kriterium, das Sie bei der Wahl Ihrer Rechtsform berücksichtigen sollten. Um die verschiedenen Optionen gegeneinander abzuwägen, sollten Sie als Erstes prüfen, wie hoch das Risiko im Falle finanzieller Schwierigkeiten ist.

Mit dem letzten Gesetz in Frankreich, das den Status des Einzelunternehmens reformiert hat, bieten die meisten Rechtsformen heute einen Schutz für Unternehmensgründer, indem sie die Haftung auf das Vermögen beschränken, das für die berufliche Tätigkeit verwendet wird:

  • Bei einem Einzelunternehmen handelt es sich um alle Güter, die der Unternehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit nutzt.

  • Bei einer Gesellschaft handelt es sich um alle Einlagen, die die Gesellschafter in ihre neue Gesellschaft eingebracht haben.

Die riskantesten Gesellschaftsformen für Unternehmer in Frankreich sind die Sociétés en Nom Collectif und die Société Civile. In diesen Strukturen übersteigt die Haftung der Gesellschafter den Betrag ihrer Einlagen.



Die Verwaltungsvereinfachung ist ein Thema, das Ihre Wahl beeinflussen kann

3. Die Verwaltungsvereinfachung ist ein Thema, das Ihre Wahl beeinflussen kann

Die zweite Überlegung, die Sie bei der Wahl der Rechtsform für Ihr zukünftiges Unternehmen haben sollten, bezieht sich auf die Verwaltungsvereinfachung. Wenn Sie ein kleines Projekt haben und sich das Leben aus verwaltungstechnischer Sicht so einfach wie möglich machen möchten, sind einige Rechtsformen besser geeignet als andere.

Dieses Kriterium kann aus mehreren Gründen dazu führen, dass Sie sich für die Gründung eines Einzelunternehmens in Frankreich entscheiden:

  • Es handelt sich um eine Rechtsform, die es nicht erfordert, eine Gesellschaftssatzung zu verfassen, und die Ihnen anschließend zahlreiche Verwaltungsprobleme erspart (Genehmigung des Jahresabschlusses, Änderung der Satzung etc.).

  • Das Einzelunternehmen ermöglicht es Ihnen, sich für die Steuerregelung des Mikrounternehmens zu entscheiden, die zahlreiche Verwaltungsvereinfachungen mit sich bringt, insbesondere mit der fehlenden Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses und einer Steuererklärung (also ist kein Wirtschaftsprüfer nötig) sowie der Möglichkeit, bis zu einem bestimmten Limit ein privates Bankkonto zu nutzen.

Diese Rechtsform kommt jedoch nur in Betracht, wenn Sie mit Ihrem Vorhaben allein sind. Bei mehreren Personen ist die Gründung einer Gesellschaft erforderlich.


4. Achten Sie darauf, dass Sie Ihr Sozialversicherungssystem berücksichtigen

Der letzte wichtige Punkt ist die Berücksichtigung Ihres Sozialversicherungssystems als zukünftige Führungskraft. Die Rechtsform, die Sie wählen, ist entscheidend für Ihre Mitgliedschaft.

Für Unternehmer in Frankreich gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Die Mitgliedschaft im allgemeinen System
  • Die Mitgliedschaft in der Sozialversicherung der Selbstständigen

In diesem Zusammenhang ist Folgendes zu beachten:

  • Sie werden bei der Sozialversicherung der Selbstständigen angemeldet, wenn Sie sich für folgende Rechtsformen entscheiden:
    Einzelunternehmen, EURL, SARL mit Mehrheitsgeschäftsführung und SNC.

  • Sie werden dem allgemeinen System angeschlossen, wenn Sie sich für die folgenden Rechtsformen entscheiden: Aktiengesellschaften (SAS, SASU, etc.) und SARL ohne Mehrheitsgeschäftsführer.

Dieses Kriterium ist nicht ohne Auswirkungen, da die Belastung durch Sozialversicherungsbeiträge - auch für Sie als Arbeitgeber, wenn Sie nicht allein agieren - und die Behandlung von Dividenden je nach Sozialversicherungssystem unterschiedlich sind.

Diese Rechtsform kommt jedoch nur in Betracht, wenn Sie mit Ihrem Vorhaben allein sind. Bei mehreren Personen ist die Gründung einer Gesellschaft erforderlich.

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