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Streikrecht in Frankreich und Deutschland im Vergleich: Bedingungen und Anwendung

Streikrecht in Frankreich und Deutschland im Vergleich: Bedingungen und Anwendung

Das französische und deutsche Streikrecht, dieses Thema zieht von jeher Aufmerksamkeit auf sich. Aber wie lauten konkret die Regelungen in beiden Ländern? Wir werden klären, wer ein Streikrecht hat, unter welchen Bedingungen und schließlich, wie in Frankreich und Deutschland davon Gebrauch gemacht wird.

"Wissen Sie, dass in Deutschland Beamte nicht das Recht haben, zu streiken? In Frankreich ist es umgekehrt, besonders im Öffentlichen Dienst gibt es die meisten Streiks."
(Antoine Krempf)

1. Wer darf streiken?

Das Streikrecht in Frankreich

Streik ist eine kollektive und abgestimmte Angelegenheit, die dazu dient, berufliche Ansprüche geltend zu machen oder zu erreichen. Streikrecht haben alle Angestellten eines Unternehmens, wie auch Beamte im Öffentlichen Dienst. Wird es ausgeübt, kann auf Gelder aus der Streikkasse zurückgegriffen werden.

Jeder Angestellter eines Unternehmens und jeder Beamter kann von seinem Recht auf Streik Gebrauch machen. Allerdings gibt es einige Beamte in Frankreich, die nicht streiken dürfen:

  • Aktive Beamte der Police Nationale
  • Richter
  • Militärangehörige
  • Angestellte des Innenministeriums
  • Beamte der dezentralisierten Dienste der Gefängnisverwaltung (z.B. Gefängniswärter)

Französische Beamte dürfen also, bis auf wenige Ausnahmen, streiken. Allerdings sind bestimmte Beamte verpflichtet, einen minimalen Dienst zu leisten. Das gilt beispielsweise für Beamte des Flugverkehrs und Beamte in der Gesundheitsversorgung.

Das Streikrecht in Deutschland

Auch in Deutschland gilt Streik als eine kollektive und abgestimmte Angelegenheit, die dazu dient, berufliche Ansprüche geltend zu machen oder zu erreichen.

Doch selbst wenn die deutschen Angestellten dasselbe Recht zu streiken haben, wie französische, können Beamte und Beamte im Öffentlichen Dienst nicht daran teilhaben, auch wenn es einige Ausnahmen gibt. Zu bemerken ist hier auch, dass ein Streik einen Verlust des Gehalts für die Zeit des Streikens nach sich zieht.

Während deutsche Beamte nicht streiken dürfen, können es Beamte des Öffentlichen Dienstes, die unter privaten Verträgen arbeiten, schon. Die Rechtsprechung hat trotzdem dieses Recht eingegrenzt:

"Die lebenswichtigen Interessen der Bevölkerung sind unbedingt zu wahren, auch im Falle eines Streiks müssen die notwendigen Schutzmaßnahmen gewährleistet sein."


Les conditions pour faire grève en France et en Allemagne

2. Unter welchen Voraussetzungen ist Streik möglich?

Bedingungen für einen Streik in Frankreich

Damit ein Streik als solcher anerkannt wird, muss die Aktion die 3 folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • eine totale Arbeitsniederlegung
  • eine kollektive Arbeitsniederlegung der gesamten streikenden Belegschaft (ein Aufruf der Gewerkschaft ist nicht notwendig)
  • berufliche Ansprüche (Gehaltsforderungen, Arbeitsbedingungen oder Verteidigung des Arbeitsplatzes zum Beispiel)

Sind nicht alle 3 Bedingungen erfüllt, greift das normale Streikrecht nicht, es handelt sich dabei viel eher um eine illegale Aktion. Zum Beispiel: der Bummelstreik - die Arbeit wird absichtlich verlangsamt oder absichtlich behindert; oder ausschließlich politisch motivierte Streiks.

Vorsicht: In einem solchen Fall sind die Angestellten nicht durch das Streikrecht geschützt. Sie riskieren Disziplinarmaßnahmen und können entlassen werden, ohne dass der Arbeitgeber eine besondere Schwere der Schuld nachweisen muss.

Für Beamte des Öffentlichen Dienstes gilt, dass der Streik unter Angabe der rechtlichen Gründe angekündigt werden muss. Wo genau gestreikt werden soll (räumlich), der Beginn und die Dauer oder wenigstens die avisierte Dauer müssen ebenfalls angegeben werden. Die Ankündigung muss von einer oder mehreren repräsentativen Gewerkschaftsorganisationen auf nationaler Ebene, in der betreffenden Berufskategorie oder in der betreffenden Verwaltung oder Dienststelle gemacht werden.

Die Ankündigung muss 5 ganze Tage vor dem Streikaufruf bei den Vorgesetzten oder der Leitung der betreffenden Verwaltung eingehen. In dieser Zeit können die Gewerkschaft und die Arbeitgeberseite verhandeln.

Wenn diese Vorankündigung nicht eingehalten wird, kann die Arbeitgeberseite Disziplinarmaßnahmen gegen die Streikenden vornehmen.

Bedingungen für einen Streik in Deutschland

Um einen Streik als solchen durchzusetzen, müssen diese folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • die Streikaktion wird von einer Gewerkschaft initiiert und getragen
  • die avisierten Ziele des Streiks sollten durch eine finanzielle Vereinbarung erreicht werden können
  • diese finanziellen Vereinbarungen sollen auf legale Weise erreicht werden können
  • der soziale Frieden sollte während der gesamten Dauer des Streiks gewahrt bleiben; der Streik kann daher erst beginnen, wenn die Laufzeit des Tarifvertrags abgelaufen ist
  • Streik sollte das letzte Mittel sein und erst zum Einsatz kommen, wenn alle bisherigen Verhandlungen gescheitert sind
  • die Dauer und Stärke der Streikaktion sollten proportional zu den Forderungen bleiben

Sind die Bedingungen nicht erfüllt, wird der Streik als illegale Aktion gewertet, für die Angestellten, die daran teilgenommen hatten, können Sanktionen bis hin zur Entlassung folgen.

3. Französisches und deutsches Streikrecht ähnlich, aber mit unterschiedlichem Gebrauch

Deutschland ist eines der drei Länder, in denen am wenigsten gestreikt wird, mit einer Durchschnittsdauer von 16 Tagen im Jahr. Es gibt keine juristische Definition dazu, selbst wenn es in verschiedenen Gesetzestexten auftaucht (Art. 9 Abs. 3 GG, § 2 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG, § 74 Abs. 2 BetrVG, 11 Abs. 5 AÜG).

Dagegen wird von einigen Medien Frankreich als Streik-Weltmeister bezeichnet. Das Streikrecht ist hier in die Präambel und die Verfassung von 1946 verankert und stellt ein fundamentales Recht dar.

Franzosen haben deshalb mit durchschnittlich 118 Streiktagen im Jahr bereits guten Gebrauch davon gemacht. Diese 118 Tage gelten nicht für ganz Frankreich, aber pro 1.000 Angestellte. Die Streiks im privaten Sektor sind nicht eingerechnet.

Um die genauen Zahlen für einen Vergleich der Länder zu haben, hat die Hans Boeckler Stiftung eine Studie veröffentlicht (und dabei nur die Streiktage im privaten Sektor gezählt). Tatsächlich war Frankreich das einzige der 17 analysierten Länder, das Streik im Öffentlichen Dienst erlaubt.

Diesen Artikel in französischer Sprache aufrufen: Le droit de grève en France et en Allemagne - comparaison, conditions et usage

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