Familie & Beruf in Frankreich: Elternzeit, Betreuung, Beihilfen

Junge Frauen und Männer stehen heute oft vor der Frage, ob sie sich für Kind, Karriere oder beides entscheiden sollen. Da viele Paare berufstätig sind und gleichzeitig den Wunsch nach Familie haben, ist diese Entscheidung nicht leicht und erfordert Planung. In Frankreich erleichtern jedoch staatliche und betriebliche Unterstützungsangebote zunehmend die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sodass sich beides miteinander verbinden lässt.
2. Mutterschutz und Vaterschaftsurlaub
3. Erziehungszeit in Frankreich
4. Kinderbetreuung für berufstätige Eltern in Frankreich
5. Kindergeld und weitere Beihilfen in Frankreich
In Frankreich sind über 86 % der Frauen zwischen 25 und 49 erwerbstätig, gleichzeitig ist die Grande Nation - hinter Bulgarien - das Land mit der höchsten Geburtenrate in Europa (1,62 Kinder pro Frau). Grund dafür sind zahlreiche Einrichtungen, die die Verbindung von Beruf und Familie erleichtern und fördern sollen.
Dennoch ist man in Frankreich weiterhin darum bemüht, die Bedingungen für Eltern zu verbessern. So gibt es seit 2008 eine Charta zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Charte de la Parentalité en Entreprise), die bisher schon über 1 000 französische Unternehmen unterzeichnet haben.
Mit dieser Initiative soll vor allem an der allgemeinen Einstellung etwas geändert werden, da teilweise Mitarbeiter mit Kindern noch immer diskriminiert werden, und Kinder sich insbesondere bei Frauen noch immer negativ auf die Karrierechancen auswirken.
L'Oréal unterstützte dieses Projekt von Beginn an. Man will so die Unternehmen sensibilisieren und motivieren, um durch gewisse Maßnahmen - wie Ausbau der Betreuungseinrichtungen, Gewährung flexibler Arbeitszeiten oder Homeoffice - Eltern nicht auszugrenzen, sondern, im Gegenteil, besser einzubinden und ihnen bessere Voraussetzungen zu schaffen, um allen gerecht werden zu können.
☝ Weiterführende Informationen zum Thema berufstätige Mütter in Frankreich finden Sie hier: Deutsche und französische Frauen im Vergleich: wer arbeitet mehr?
Gemäß den europäischen Richtlinien gibt es einen gesetzlichen Mutterschutz in Frankreich sowie die Möglichkeit Erziehungszeit zu beantragen.
Unabhängig von der Art des Arbeitsvertrags und der Dauer der Zugehörigkeit in einem Unternehmen, hat jede Arbeitnehmerin Anspruch auf eine Babypause (congé de maternité), den ihr der Arbeitgeber nicht verweigern darf.
Neben den gesetzlichen Vorgaben kann es immer durch Gewerkschaften andere, noch vorteilhaftere Vereinbarungen geben. Man sollte sich also vorher genau über die individuellen Ansprüche informieren.
Mutterschutz in Frankreich (Congé de maternité)
Die Dauer des französischen Mutterschutzes ist abhängig von der Anzahl der Kinder. In der Regel hat man Anspruch auf 16 Wochen (erstes bzw. zweites Kind) bis max. 46 Wochen (Mehrlingsgeburten).
Im Allgemeinen werden einige Wochen vor und einige Wochen nach der Geburt des Kindes freigenommen. In Absprache mit dem behandelnden Arzt ist es aber auch möglich, max. 3 Wochen der Wochen vor der Geburt auf die Zeit danach zu verschieben.
In jedem Fall dürfen Frauen 8 Wochen vor und nach der Geburt nicht arbeiten, davon müssen 6 Wochen nach der Geburt liegen. In Ausnahmefällen (gesundheitliche Probleme, Fehlgeburt etc.) gibt es gesonderte Regeln.
Hier eine Übersicht zur Dauer des Mutterschaftsurlaubs in Frankreich:
Bei der ersten bzw. zweiten Geburt: 6 Wochen Schwangerschaftsurlaub + 10 Wochen nach der Geburt = 16 Wochen
Bei der dritten Geburt: 8 Wochen Schwangerschaftsurlaub + 18 Wochen nach der Geburt = 26 Wochen
Bei der Geburt von Zwillingen: 12 Wochen Schwangerschaftsurlaub + 22 Wochen nach den Geburten = 34 Wochen
Bei Mehrlingsgeburten: 24 Wochen Schwangerschaftsurlaub + 22 Wochen nach den Geburten = 46 Wochen
Vaterschaftsurlaub (Congé de paternité)
Auch Männer haben Anspruch auf Urlaubstage nach der Geburt ihres Kindes. Sie müssen lediglich in den ersten 4 Monaten nach der Geburt genommen werden, sonst verfällt der Anspruch.
Zusätzlich zu den 3 gesetzlich genehmigten Tagen Urlaub zur Geburt des Kindes, können Väter 25 Tage Urlaub bzw. 32 Tage bei Mehrlingen beantragen. Diese Regelung ist seit dem 1. Juli 2021 in Kraft getreten.
Diesen Anspruch haben alle Arbeitnehmer, unabhängig von der Zugehörigkeitsdauer zum Unternehmen, der Art des Vertrags oder des Familienstandes (auch wenn der Vater nicht bei dem Kind lebt, gilt dieser Anspruch). In Ausnahmesituationen (Kind länger im Krankenhaus, Tod der Mutter) gelten gesonderte Regeln.
Hier eine Übersicht zur Dauer des Vaterschaftsurlaubs in Frankreich, der aus 2 unterschiedlichen Zeiträumen besteht:
Bei der Geburt eines Kindes:
- 1 Pflichtzeitraum von 4 Kalendertagen, der unmittelbar nach der Geburt des Kindes genommen wird
- 1 Zeitraum von 21 Kalendertagen
Bei der Geburt von Zwillingen oder Mehrlingen:
- 1 Pflichtzeitraum von 4 Kalendertagen, der unmittelbar nach der Geburt der Kinder genommen wird
- 1 Zeitraum von 28 Kalendertagen
👉 Auf folgender Seite können Sie den Vaterschaftsurlaub bei der französischen Krankenversicherung beantragen: Congé de paternité et d'accueil de l'enfant de votre salarié
In Frankreich können Eltern (egal ob Mann oder Frau) im Anschluss an den Mutterschutz auch Erziehungszeit bzw. Elternzeit beantragen. Diesen Anspruch haben allerdings nur die Mitarbeiter/innen, die vor der Geburt des Kindes mindestens ein Jahr in dem Unternehmen gearbeitet haben.
Zunächst beantragt man ein Jahr Erziehungszeit, kann diese aber zweimal noch verlängern, so dass man maximal 3 Jahre zuhause bleiben kann.
Der Arbeitgeber darf diesen Antrag nicht ablehnen. Der geltende Arbeitsvertrag wird aufgelöst, man hat aber Anspruch auf Wiedereinstellung in seinem bzw. in einem vergleichbaren Arbeitsplatz im Unternehmen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann man bei der Caisse d'Allocations Familiales (CAF) während der Erziehungszeit finanzielle Unterstützung beantragen. Alternativ kann man auch in Teilzeit im Unternehmen weiterarbeiten, was eine gute Möglichkeit ist, im Berufsleben präsent zu bleiben und so den Anschluss nicht zu verlieren.
👪 Die Unterschiede zwischen der Familienpolitik in Frankreich und Deutschland, erfahren Sie hier: Was Deutsche bei ihrer Familienpolitik noch von Franzosen lernen können
Das Betreuungsangebot in Frankreich ist im Vergleich zu anderen europäischen Staaten sehr gut ausgebaut und bietet verschiedene Wahlmöglichkeiten.
In Frankreich sind ca. 30 % aller Kleinkinder unter 3 Jahren in Betreuungseinrichtungen, und nahezu alle Kinder zwischen 3 und 6 Jahren besuchen die (freiwillige) Vorschule (École maternelle).
Im Gegensatz zu den Kindergärten in Deutschland, sind die Écoles maternelles sehr schulisch ausgerichtet, denn dort lernen die Kinder beispielsweise spielerisch bereits Lesen, Rechnen und Schreiben.
Es gibt auch Kindergärten in Frankreich (Jardins d'enfants), die aber im Vergleich zu den dominanten Vorschulen eine untergeordnete Rolle spielen. Neben diesen kollektiven Einrichtungen gibt es auch die Möglichkeit, das Kind zu einer Tagesmutter zu bringen oder in eine der privaten Elterninitiativen.
Zwar besteht kein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in Frankreich, aber die Betreuung zugunsten einer Erwerbstätigkeit beider Eltern wird durch politische Maßnahmen gewollt gefördert.
Beispielsweise durch die Voraussetzungen, die man erfüllen muss, um Erziehungszeit beantragen zu dürfen. So verwundert es nicht, dass 60 % aller Kinder unter 6 Jahren zwei berufstätige Eltern haben.
In Frankreich wird das Kindergeld ab dem 2. Kind geleistet, wobei das Einkommen der Eltern keine Rolle spielt. Diese finanzielle Unterstützung wird durch die CAF oder die MSA (Landwirtschaftsversicherung) gewährt.
Voraussetzung ist, dass das Kind permanent oder überwiegend in Frankreich lebt. Ausländische Kinder außerhalb der Europäischen Union müssen eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen. Kinder aus EU-Ländern müssen mehr als 6 aufeinanderfolgende Monate pro Jahr in Frankreich bleiben, um Kindergeld beziehen zu können.
Die Höhe des Kindergeldes in Frankreich ist je nach der Anzahl der Kinder pro Familie anders:
- zwei Kinder: 151,05 Euro
- drei Kinder: 344,56 Euro
- für jedes weitere Kind: 193,52 Euro
Ab dem 14. Lebensjahr erhält jedes Kind einen Aufschlag in Höhe von 75,53 Euro.
Beihilfe für den Schuljahresbeginn in Frankreich
Die Beihilfe für den Schuljahresbeginn (Allocation de rentrée scolaire, ARS) ist eine Finanzhilfe für Familien mit geringem Einkommen.
Sie wird einkommensabhängig für Kinder im Alter von 6 bis 18 Jahren gezahlt, unabhängig davon, ob sie Schüler, Studenten oder Azubis sind. Sie dient zur Unterstützung der Ausgaben im Zusammenhang mit dem Schuljahresbeginn (Rentrée scolaire).
Sie können sie für Kinder beantragen, die zwischen dem 16. September 2007 und dem 31. Dezember 2019 geboren sind, sowie für jüngere Kinder, die bereits in der ersten Klasse eingeschult sind.
Diese Leistung wird im August ausgezahlt. Die Höhe der Beihilfe für das Schuljahr 2025 zum Schuljahresbeginn beträgt:
- Pro Kind im Alter von 6 bis 10 Jahren: 423,48 Euro
- Pro Kind im Alter von 11 bis 14 Jahren: 446,85 Euro
- Pro Kind im Alter von 15 bis 18 Jahren: 462,33 Euro
Je nach Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder dürfen Ihre Einkünfte im Jahr 2023 für die ARS 2025 folgende Beträge nicht überschreiten:
- für ein Kind: 28.444 Euro
- für zwei Kinder: 35.008 Euro
- für drei Kinder: 41.572 Euro
- für vier Kinder: 48.136 Euro
- für jedes weitere Kind: +6.564 Euro
Beihilfe für Kinder über 20
Ein Kind wird in Frankreich nicht mehr als unterhaltsberechtigt gezählt, wenn es 20 Jahre alt geworden ist. Die Familie kann jedoch einen vorläufigen Pauschalbetrag erhalten.
Das betroffene Kind bekommt die Beihilfe ein Jahr lang gezahlt und zwar ab dem Monat, in dem es 20 wird. Die Bedingungen für die Beihilfe für Kinder in Frankreich sind:
- Das Kind wohnt noch bei seinen Eltern.
- Das Kind erhält kein monatliches Einkommen, das höher als 1 104,25 Euro ist.
- Die Familie muss mindestens 3 Kinder (einschließlich des über 20-Jährigen) haben, die Anrecht auf Kindergeld haben.
🔎 Nähere Informationen zu den Familienleistungen in Frankreich finden Sie hier: : Les prestations familiales en France
Mehr dazu:
- Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub in Frankreich: Gesetzliche Regelungen
- Familienleistungen in Frankreich: Kindergeld, Zuschüsse, Beihilfe
- Work-Life-Balance in Frankreich und Deutschland im Vergleich

Olivier Geslin

