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Berufstätigkeit und Angehörigenpflege - Gesetzeslage im Vergleich Deutschland versus Frankreich

Berufstätigkeit und Angehörigenpflege - Gesetzeslage im Vergleich Deutschland versus Frankreich

Während eine Freistellung in Hinblick auf die Kindererziehung bereits seit einigen Jahrzehnten weder in Frankreich noch in Deutschland eine gesellschaftliche Hürde darstellt, hat sich in Hinblick auf die Pflege der älteren Menschen erst in den vergangenen Jahren seitens der Politik etwas getan.

So besteht etwa in Frankreich ein eindeutiges Gesetz in Hinblick auf den Mutterschaftsurlaub, der aus 16 Wochen besteht, welche zum Teil vor und zum Teil nach der Geburt genommen werden können.

Doch wie sieht es bezüglich der Angehörigenpflege im direkten Vergleich zwischen Frankreich und Deutschland aus? Herrscht in Frankreich ein ebenso großer Rückstand in Hinblick auf Pflegepersonal wie in Deutschland? Wie verläuft der demographische Wandel und worin unterscheiden sich die Gesetzgebungen?

Berufstätigkeit und Angehörigenpflege - ein kurzer Überblick zur Freistellung

Die Angehörigenpflege stellt heutzutage eine wichtige Säule der sozialen Absicherung dar. Fakt ist, Personen, die ihren Beruf aufgeben müssen, um Verwandte zu pflegen, gehen das Risiko ein, die eigene soziale Absicherung zu verlieren. Mittlerweile ist den Verantwortlichen der Politik dies jedoch bewusst, sodass ein komplexes Modell entworfen wurde, das es zulässt, Vater oder Mutter im Alter zu pflegen und dennoch über einen monatlich angemessenen Betrag zu verfügen. Der grundlegende Hintergedanke ist, dass das Pflegegeld an die Angehörigen ausgezahlt wird, damit diese den Lohnausfall, der entsteht, auffangen können.

Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist ein wichtiges Kriterium in der heutigen Berufswelt, denn es muss sichergestellt sein, dass eine möglichst kostenneutrale Freistellung für den Arbeitnehmer möglich ist. Aus diesem Grund gilt in Frankreich seit 2007 das „congé de soutien familial" und in Deutschland seit Kurzem die neue Regelung zur Familienpflegezeit.

Der demographische Wandel - die Notwendigkeit häuslicher Pflege durch Angehörige

Zwischen Frankreich und Deutschland herrscht ein signifikanter Unterschied im Hinblick auf den demographischen Wandel. Denn während Deutschland zusehends altert und nur eine zahlenmäßig niedrigere Zahl nachfolgender Generationen kommt, ist ein Großteil der französischen Bevölkerung erst zwischen 30 und 50 Jahre alt. Daraus lässt jedoch schließen, dass auch dort ein Alterungsprozess kaum aufzuhalten ist. Denn während die genannte Generation zahlenmäßig stark vertreten ist, besteht ein Mangel an der Nachfolgegeneration, sodass in Zukunft eine ähnliche Situation wie in Deutschland eintreten wird.

Berufstätigkeit und Angehörigenpflege - Gesetzeslage im Vergleich Deutschland versus Frankreich Grafik 1

Diese Erkenntnis geht auf folgendes Projekt der Wissenschaftler Rüdiger Klatt und Silke Steinberg zurück. Erkennbar ist das auch am Durchschnittsalter. Dieses lag in Deutschland im Jahre 1990 bei 35,3 Jahren. Auch in Frankreich war es zum Messzeitpunkt auf einem vergleichbaren Niveau, was auf die beiden Weltkriege zurückzuführen ist. In Deutschland ist die Prognose jedoch eine andere, denn während in der BRD das Durchschnittsalter in den kommenden Jahren erheblich ansteigt, ist in Frankreich lediglich ein moderates Wachstum zu verzeichnen. Bis 2050 ändert sich das jedoch, schließlich kommen dann die französischen Jahrgänge in das Rentenalter. Bezüglich der Pflege von Senioren sind also beide Regierungen akut sehr unter Druck. Dies beweist zusätzlich, welche Relevanz der Pflege der alternden Gesellschaft zuzugestehen ist. Denn die Zuwachsraten der Pflegebedürftigen sind besonders in Deutschland erschreckend, wie die obenstehende Statistik anschaulich macht.

Die Pflegesituation - ein Vergleich zwischen Frankreich und Deutschland

Die Demographie beider Länder wurde bereits erläutert, doch wie sieht es mit der personellen Situation im Pflegesektor aus. Grundsätzlich ist der Ruf der Heime in Frankreich nicht sehr gut. Die Gründe dafür sind in diesem Artikel näher erläutert. Sie seien zu teuer, nicht gut ausgestattet und die Angestellten würden nicht mit der notwendigen Sorgfalt arbeiten. Der Fehler dafür liegt jedoch nicht in den Heimen selbst, sondern in der mangelnden staatlichen Förderung. Aus diesem Grund tendieren eine Vielzahl der Menschen zur häuslichen Pflege, statt zu jener in den Heimen, was erneut die Relevanz der Angehörigenpflege offenlegt.

Die Gesetzgebung im Vergleich

  • In Deutschland: Die neue Familienpflegezeit

Ergodirekt beschreibt die Angehörigenpflege, wie sie gegenwärtig in Deutschland qua Gesetz geregelt ist, näher. Diese beruht auf drei grundlegenden Säulen. Zum einen ist es gestattet, binnen kürzester Zeit eine zehntägige Freistellung zu erhalten, welche zusätzlich an ein Pflege- und Unterstützungsgeld gekoppelt ist. Ferner ist es möglich, eine komplette oder eine teilweise Freistellung der Arbeit zu erhalten. Das ist die sogenannte Pflegezeit, die ermöglichen soll, dass Angehörige, die der täglichen Pflege bedürfen, versorgt werden können.

Berufstätigkeit und Angehörigenpflege - Gesetzeslage im Vergleich Deutschland versus Frankreich Grafik 2

Darüber hinaus steht den Arbeitnehmern, die dies in Anspruch nehmen, seit dem ersten Januar eine Entgeltersatzleistung von 90 Prozent des Nettogehalts zu. Dieser Betrag wird auch als Pflegeunterstützungsgeld bezeichnet. Zusätzlich besteht das Recht, die Familienpflegezeit wahrzunehmen. Bei dieser Regelung sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Arbeitszeit eines Angestellten, der sich in der Pflege eines Angehörigen befindet, auf 15 Wochenstunden zu reduzieren, sofern der Konzern über mehr als 15 Angestellt verfügt. Doch nicht nur die Pflege von älteren Personen ist an dieser Stelle zu erwähnen, sondern auch im Falle von kranken Kindern, die etwa in einem Hospiz untergebracht sind und von ihren Eltern begleitet werden wollen/müssen. Grundsätzlich zielt die Bundesregierung mit den Neuerungen darauf ab, den Arbeitnehmern einen besseren Zugang zur Freistellung in Hinblick auf die Pflege zu ermöglichen.

Berufstätigkeit und Angehörigenpflege - Gesetzeslage im Vergleich Deutschland versus FrankreichFinanzen.net legt außerdem dar, dass es möglich ist, beim Staat direkt ein zinsloses Darlehen zu erhalten, wenn in Zeiten der Pflege die Einkünfte nicht ausreichen. Dies ist zwar eine fortschrittliche Entwicklung, allerdings ist ebenso zu erwähnen, dass die mögliche Summe, die durch den Kredit abzudecken ist, niedriger ist als die Hälfte des Nettogehalts, welches durch die Einschränkung der Arbeitszeit nicht mehr zur Verfügung steht.

  • In Frankreich:

In Frankreich herrscht, genauso wie in Deutschland auch, ein ausgeprägtes Sozialversicherungssystem. So finanzieren Arbeitnehmer wie -Geber mit rund 20 bis 25 Prozent ihres Bruttolohnes diesen staatlichen Schutz. Insgesamt existieren drei öffentlich-rechtliche Sozialversicherungsanstalten, welche die unterschiedlichen Leistungen in Hinblick auf die anfallenden finanziellen Absicherungen regeln. Bereits 1996 begannen die Diskussionen und erste Verabschiedungen, die eine neue Form der Pflegehilfe vorsahen. Da diese Gesetzesentwürfe jedoch noch nicht alle Aspekte berücksichtigten, erfolgte nach der Jahrtausendwende eine neue Initiative.

So wurde im Jahre 2002 ein Gesetz verabschiedet, welches eine sogenannte „soziale Modernisierung" vorsah. Diese Beihilfe für pflegebedürftige Senioren wurde hinsichtlich der Veränderung in der Demographie verabschiedet und sah vor, dass anhand einer Tabelle festgestellt wird, welchen Grad der Eigenständigkeit der Bedürftige noch hat. Hier ist erkennbar, dass eine Berechnung nicht anhand des Einkommens, sondern anhand der Bedürftigkeit der zu pflegenden Personen als Indikator für die monetäre Unterstützung dient. (In Deutschland herrscht ein ähnliches Prinzip bezüglich der Pflegegrade betroffener Personen). Hierbei handelt es jedoch nicht um die Angehörigenpflege, sondern um die finanzielle Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen. Unter anderem die Neuausrichtung im familiären Wohnen wurde damals besonders hervorgehoben, wobei jene Menschen, die Pflege benötigen, im Vordergrund stehen sollten. Eine Regelung für die Angehörigen erfolgte wenige Jahre später.

2007 wurde schließlich das „congé de soutien familial" verabschiedet. Ein Entwurf, der vorsah, dass sich Angehörige zwischen drei und zwölf Monaten freistellen lassen können. Hier ist allerdings eine vergleichbare Lohnersatzleistung noch nicht vorgesehen. Stattdessen wurde ein ein Kompromiss gefunden, indem die Personen, die die Pflege erhalten, diejenigen, die sie anbieten, in ein Arbeitsverhältnis aufnehmen und Teile des Pflegegeldes in Form eines Gehalts an die „Angestellten" übertragen. Dies ist folgendem Dokument des Zentrums für Sozialpolitik zu entnehmen. Bei der Pflege durch Dritte steht den Bedürftigen eine Zulage jedoch nur dann zu, wenn der akute Bedarf besteht, also die Mehrheit der Aktivitäten des Alltags nicht mehr durch eigene Kraft ausgeführt werden können.

Erst kürzlich hat die französische Staatssekretärin Laurence Rossignol schließlich einen Gesetzesentwurf vorgeschlagen, welcher in Form von 66 Artikeln eine Reform vorsieht und Frankreich auf die zukünftig drohende Überalterung vorbereiten soll. Diese Reform besteht aus drei Grundprinzipien:

Berufstätigkeit und Angehörigenpflege - Gesetzeslage im Vergleich Deutschland versus Frankreich Grafik 3

Hier steht allerdings die gesamte Pflegesituation auf dem Prüfstand und nicht nur die „congé de soutien familial". Es bleibt also momentan abzuwarten, in welche Richtung sich die Situation entwickeln wird. Fakt ist, wenn Frankreich nicht auf den drohenden demographischen Wandel reagiert, dann wird es in Zukunft erhebliche Probleme haben, alle Bedürftigen adäquat zu versorgen. Spätestens seit dem Debakel vom Sommer 2003 ist dies allen Verantwortlichen bewusst.

Berufstätigkeit und Angehörigenpflege - Gesetzeslage im Vergleich Deutschland versus Frankreich Grafik 4

Die Relevanz der häuslichen Pflege

In Zukunft wird nicht nur in Deutschland die Gesellschaft zunehmend älter, sondern ebenso in Frankreich. Dies wurde anhand des Durchschnittsalters bereits belegt und verdeutlicht die Notwendigkeit einer adäquaten Regelung bezüglich der Pflege der Angehörigen. Denn es besteht nicht immer der finanzielle Rückhalt, um einen externen Pfleger einzustellen, geschweige denn den Angehörigen in einem Pflegeheim unterzubringen. Hier ist zusätzlich zu erwähnen, dass in der Bundesrepublik teilweise prekäre Zustände in den jeweiligen Pflegeheimen herrschen. In Frankreich ist dies ebenfalls von großer Bedeutung, denn es ist belegt, dass die meisten Menschen nicht in Heimen, sondern stattdessen lieber bei sich zu Hause alt werden möchten. Eine ambulante Betreuung, sei es durch Angehörige, die im Gegenzug einen finanziellen Ausgleich erhalten, oder durch einen Pflegedienst ist weitaus häufiger gefragt und daher von übergeordneter Bedeutung bei den gegenwärtigen Prioritäten der Regierung Frankreichs.