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Gesetzlicher Mindestlohn in Frankreich 2026 (SMIC)

Gesetzlicher Mindestlohn in Frankreich 2026 (SMIC)

In Frankreich gibt es einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn, den sogenannten SMIC. Seit dem 1. Januar 2026 liegt der französische Mindestlohn bei 12,05 € in der Stunde und 1 828,00 € im Monat (jeweils Brutto). Wir verraten Ihnen wer Anspruch auf den SMIC hat und gehen näher auf die aktuellen Beträge sowie deren Entwicklung ein.

 



Wer Anspruch auf den französischen Mindestlohn hat

1. Wer Anspruch auf den französischen Mindestlohn hat

Der SMIC (Salaire minimum interprofessionnel de croissance) gilt für alle Arbeitnehmer, die mindestens 18 Jahre alt sind, und zwar in allen französischen Regionen - ganz Kontinentalfrankreich, den überseeischen Departements und der Gebietskörperschaft Saint-Pierre-et-Miquelon. Betroffen sind:

  • Private Arbeitgeber
  • Öffentliche Verwaltungseinrichtungen (Établissement public administratif, EPA)
  • Öffentliche Industrie- und Handelseinrichtungen (Établissement public industriel et commercial, EPIC)

Des Weiteren gelten für minderjährige Arbeitnehmer in Frankreich folgende Beträge:

  • Jugendliche unter 18 Jahren und weniger als 6 Monate Berufserfahrung: 90 % des Mindestlohns

  • Jugendliche unter 16 Jahren und weniger als 6 Monate Berufserfahrung: 80 % des SMIC

Außerdem gibt es Sonderregelungen für Menschen mit Behinderungen und Kriegsverletzungen.

Gut zu wissen: Der SMIC ist unabhängig vom Arbeitsvertrag (unbefristet, befristet, etc.) und unabhängig von der Art der Vergütung. Auch für Beschäftigte in Teilzeit gilt der Mindestlohn in Frankreich (er wird nach geleisteten Arbeitsstunden pro Woche berechnet). Er muss ab dem ersten Arbeitstag eingehalten werden, auch während der Probezeit.


2. Höhe des gesetzlichen Mindestlohns in Frankreich 2026

Am 1. Januar 2026 wird der branchenübergreifende Mindestlohn erneut angehoben. Die Höhe des Mindestlohns in Frankreich wird nach einer im Arbeitsgesetzbuch festgelegten Formel berechnet. Diese berücksichtigt zwei Faktoren:

  • den Anstieg der Verbraucherpreise der 20 % einkommensschwächsten Haushalte
  • die Entwicklung des Grundstundenlohns von Arbeitern und Angestellten (SHBOE)

Diese Methode zielt darauf ab, die Kaufkraft der Arbeitnehmer zu sichern, die angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten am stärksten gefährdet sind. Hier sind die Mindestlohnbeträge in Frankreich für 2026 (gültig ab dem 1. Januar 2026):

Mindestlohn (in €/Std.) Mindestlohn (in €/mtl.)
Brutto 12,05 € 1 828,00 €
Netto 9,58 € 1 446,00 €

(Der angegebene Mindestlohn pro Monat entspricht einer 35-Stunden-Woche.)

Ausgewogenheit: Diese Anhebung des nationalen Mindestlohns für 2026 spiegelt ein Gleichgewicht wider. Auf Seiten der Arbeitnehmer soll sie angesichts der weiterhin bestehenden Inflation die Kaufkraft stützen. Auf Seiten der Unternehmen bleibt sie angemessen, um die Wettbewerbsfähigkeit nicht zu gefährden.



Seit wann es den Mindestlohn in Frankreich gibt

3. Seit wann es den Mindestlohn in Frankreich gibt

Das Prinzip des Mindestlohns wurde in Frankreich schon sehr früh durch das Gesetz vom 11.02.1950 eingeführt. Der damals noch als garantierter berufsgruppenübergreifender Mindestlohn (Salaire minimum interprofessionnel garanti, kurz SMIG) bezeichnet, wurde eingeführt, um Armut vorzubeugen und den Verbrauch zu steigern:

  • Zunächst wurde er auf Grundlage des typischen Bedarfs einer ledigen Person, die in Frankreich wohnt, berechnet.

  • In einem zweiten Schritt wurde der SMIG an die Preiserhöhung gebunden.

Im Jahr 1970 wurde der Name SMIG in SMIC geändert und wird seitdem entsprechend der Preiserhöhungen und dem Anstieg des Durchschnittslohns jährlich neu bewertet.

Die Umstellung auf die 35-Stunden-Woche zwischen 1997 und 2002 führte zur Einführung von fünf verschiedenen Mindestlöhnen. Diese wurden nach und nach zusammengelegt, und seit dem 01.07.2002 gibt es nur noch einen einzigen SMIC.

Entwicklung und Erhöhung des Mindestlohns in Frankreich seit 2018

Jahr Betrag (brutto/Stunde) Betrag (brutto/Monat)
2018 9,88 € 1 498,47 €
2019 10,03 € 1 521,22 €
2020 10,15 € 1 539,42 €
2021 (01/01 bis 30/09) 10,25 € 1 554,58 €
2021 (01/10 bis 31/12) 10,48 € 1 589,47 €
2022 (01/01 bis 30/04) 10,57 € 1 603,12 €
2022 (01/05 bis 31/07) 10,85 € 1 645,58 €
2022 (01/08 bis 31/12) 11,07 € 1 678,95 €
2023 (01/01 bis 30/04) 11,27 € 1 709,28 €
2023 (01/05 bis 31/12) 11,52 € 1 747,20 €
2024 (01/01 bis 31/10) 11,65 € 1 766,92 €
2024 (seit 01/11) 11,88 € 1 801,80 €
2025 11,88 € 1 801,80 €
2026 12,05 € 1 828,00 €

📊 Weitere Zahlen: Die Erhöhung des Mindestlohns zu Beginn des Jahres betrifft etwa 2,2 Millionen Franzosen direkt.



Für wen tarifliche Mindestlöhne gelten

4. Für wen tarifliche Mindestlöhne gelten

Die meisten Tarifverträge (conventions collectives) sehen einen tariflichen Mindestlohn vor:

  • Wenn der vom Tarifvertrag vorgesehene Lohn niedriger als der SMIC ist, muss der Arbeitgeber einen Zuschlag zahlen, um den Betrag des SMIC zu erreichen.

  • Wenn der Tarifvertrag allerdings einen Mindestbetrag vorsieht, der höher als der SMIC ist, muss der Arbeitgeber den tariflichen Mindestlohn zahlen.

Die ausgenommenen Beträge sind:

  • Rückerstattungen von Kosten (einschließlich der Transportprämie)
  • Zuschläge für Überstunden
  • Beteiligung am Ergebnis des Unternehmens
  • Prämien für Betriebszugehörigkeit, Fleiß oder in Bezug auf besondere Arbeitsbedingungen (z.B. Prämie für schlechte hygienische Bedingungen)
  • Urlaubsgeld und Jahresendprämie, außer wenn sie in monatlichen Teilbeträgen gezahlt werden
  • vergütete Pausen

Mehr dazu:

 
Olivier

Olivier Geslin