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Konflikte am Arbeitsplatz in Frankreich: Wie ist das Streikrecht und die Arbeitnehmervertretung organisiert?

Konflikte am Arbeitsplatz in Frankreich: Wie ist das Streikrecht und die Arbeitnehmervertretung organisiert?

Konflikte gibt es überall, natürlich auch am Arbeitsplatz. Sei es zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, zwischen Chef und Mitarbeiter oder unter den Mitarbeitern. Auf all diesen Ebenen gibt es Regelungen, wie mit den Streitfällen umgegangen werden soll und wie eine Lösung erzielt werden kann. Hier haben wir die wichtigsten Informationen zum Thema Konflikte am Arbeitsplatz, Streikrecht und Arbeitnehmervertretung in Frankreich zusammengestellt.

Streikrecht in Frankreich

In Frankreich gab es das erste offizielle Streikreicht 1864, allerdings wies dieses noch viele Unterschiede zum heute gültigen Recht auf, welches seit 1946 festgeschrieben wurde. Ein Streik bedeutet eine kollektive Arbeitsniederlegung um berufliche Forderungen zu stellen. Jeder Arbeitnehmer in Frankreich hat das Recht zu streiken, nur für einzelne Berufsgruppen im öffentlichen Dienst gibt es diverse Einschränkungen (Feuerwehr, Polizei, Armee, Gefängnis, Gesundheitssektor, Schulwesen). In diesen Bereichen muss für eine Minimalversorgung (Transportwesen, Schulen, etc.) gesorgt werden. Für die Teilnahme an einem den Regeln entsprechenden Streik dürfen dem Arbeitnehmer weder Sanktionen auferlegt noch gekündigt werden (Arbeitsgesetzbuch, Art. L521-1).

Ein Streik ist gesetzlich definiert als eine vollkommene Arbeitsniederlegung von mindestens zwei Beschäftigten mit dem Ziel berufliche Forderungen durchzusetzen. Einzelne Beschäftigte können nicht streiken, es sei denn sie nehmen an einem nationalen Streik teil. Nur wenn die genannten Bedingungen erfüllt werden, ist der Streik rechtens, darüber hinaus darf es nicht zu Gewaltausübung, Vandalismus oder ähnlichem kommen, sonst kann das Vorgehen mit Sanktionen bestraft werden. Aber auch bei einem rechtmäßigen Streik hat der Arbeitgeber das Recht je nach Länge des Streiks einen Teil des Lohnes einzubehalten. Ein Streik kann sehr kurz angelegt sein (wenige Stunden) oder aber auf lange Zeit und muss dem Arbeitgeber vor Beginn der Aktionen mitgeteilt werden. Es ist allerdings nicht verpflichtend, zunächst Einigungsversuche einzuleiten.

Gründe für einen Streik können zum Beispiel sein: Gehaltsforderungen, Verbesserung der Arbeitsbedingungen (Transport, Heizung, etc.), Arbeitszeiten, Protest gegen wirtschaftlich bedingte Kündigungen, Unternehmensstrategie und viele andere.

Konflikte in der Arbeitswelt

Bei Konflikten haben sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber Möglichkeiten die Konflikte zu einer Lösung zu bringen. Den Arbeitgebern stehen gewisse Disziplinarstrafen zur Verfügung, Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, die Hilfe von Arbeitnehmerverbänden in Anspruch zu nehmen. Für schwere Fälle, die nicht unternehmensintern geregelt werden können, muss ein Schiedsgericht eingeschaltet werden (Conseil des Prud'hommes).

Anders als der Conseil des Prud'hommes hat die französische Arbeitsaufsichtsbehörde (inspection du travail) zwar keine direkte Entscheidungsgewalt in Streitfällen, ist aber dennoch eine wichtige Instanz in Sachen Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Sie berät, informiert und unterstützt die Arbeitnehmer und beaufsichtigt die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts auf allen Ebenen in den Unternehmen. Dabei ist sie zu Unparteilichkeit verpflichtet. In einigen Fällen muss die Zustimmung der Arbeitsaufsichtsbehörde eingeholt werden.

Arbeitnehmervertreter (représentants du personel) sind gewählte oder ernannte Vertreter, die eine Vermittlungs- und Bindegliedfunktion zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern darstellen. Bei allen Problemen mit dem Arbeitgeber (Gehalt, Überstunden, Bedingungen am Arbeitsplatz, Arbeitsvertrag, Urlaub, etc.) kann der Arbeitgeber sich an den Betriebsrat oder den Aufsichtsrat wenden und dessen Unterstützung bekommen.