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Unternehmensgründung in Frankreich: welche Niederlassungsformen gibt es?

Unternehmensgründung in Frankreich: welche Niederlassungsformen gibt es?

Frankreich rangiert in Bezug auf die ausländischen Investitionen auf Rang 2. Es bestehen keinerlei behördliche Kontrollen ausländischer Investitionen in Frankreich, das bedeutet, jeder Investor hat die Möglichkeit Immobilien zu mieten oder zu kaufen, Unternehmen aufzukaufen (dafür gilt das französische Recht) oder eine eigene Niederlassung zu gründen, die weder einen Mindestinvestitionsbetrag, noch eine Mindestanzahl an Arbeitsplätze aufweisen muss.

Standortbestimmung

Es ist allgemein bekannt, dass man Vertriebs- und Marketingstrategien am besten auf dem Markt des Auslandes nutzen kann, wenn man dort eine eigene Niederlassung besitzt, denn so kann das Marktpotenzial vor Ort effizient ausgeschöpft werden. Dies gilt in besonderem Maße für Frankreich, da die ständige Pflege der Geschäftsbeziehungen einen wichtigen Punkt in der französischen Arbeits- und Geschäftswelt darstellt.

In jedem Land gibt es natürlich Regionen und Standorte, die bei ausländischen Direktinvestitionen besonders gefragt sind, in Frankreich fallen darunter insbesondere die Regionen Île-de-France (rund um Paris) und Rhône-Alpes, die ein hohes Maß an Kunden- und Absatzpotenzial aufweisen. Des Weiteren kann man die Städte Marseille, Lille, Bordeaux, Toulouse, Nantes und Straßburg als wirtschaftlich bedeutende Ballungsräume hervorheben. Bei deutschen Unternehmen ist vor allem der Nordosten Frankreichs, bedingt durch die regionale Nähe, ein oft gewählter Standort.

Niederlassungsformen

In Frankreich wurden in den letzten drei Jahren fast eine Million Unternehmen gegründet, was sicher auch darauf zurückzuführen ist, dass die Fristen zur Unternehmungsgründen in Frankreich extrem kurz sind und die Verwaltungsformen in der Vergangenheit extrem vereinfacht worden sind. Heute können die meisten Formalia in elektronischer Form abgewickelt werden, was auch eine Unternehmungsgründung in nur wenigen Stunden möglich macht. Investoren haben die Möglichkeit, die gewählte Rechtsform vorübergehend oder aber auch dauerhaft umzusetzen, ohne bei der Rechtssicherheit ein Risiko einzugehen und ohne auf komplizierte und teure Bedingungen zu stoßen.

Deutsche Investoren haben bei der Art der Niederlassung in Frankreich in der Regel die Wahl zwischen einer Zweigniederlassung oder einer Tochtergesellschaft. Jedoch wird eine Tochtergesellschaft als eigenständig rechtliche Einheit häufig bevorzugt, besonders, wenn es sich um längerfristige Marktaktivitäten handelt. Eine Zweigniederlassung dagegen kann vorteilhaft sein, wenn man zeitlich begrenzte Aktivitäten ins Auge fasst.

Mehr Informationen zu den einzelnen Niederlassungsformen sowie zu den Grundlagen des Gesellschaftsrechts in Frankreich finden Sie hier: