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So ziehen Sie als Deutscher nach Frankreich um: Checkliste

So ziehen Sie als Deutscher nach Frankreich um: Checkliste

Wir begleiten Sie systematisch durch die wichtigsten rechtlichen, sozialen und praktischen Fragen beim dauerhaften Umzug von Deutschland nach Frankreich. Dabei verreaten wir Ihnen, welche Papiere Sie benötigen, wie Sie sich in Deutschland abmelden und in Frankreich anmelden, was mit Arbeitslosengeld, Rente und Krankenversicherung passiert und ob ein französisches Bankkonto notwendig ist - das Ganze in der richtigen Reihenfolge, damit Sie nichts Wichtiges vergessen.

 



Gehälter in Belgien und Deutschland im Vergleich

1. Vorbereitung in Deutschland: Das sollten Sie vor dem Umzug erledigen

Als EU-Bürger können Sie grundsätzlich in Frankreich leben und arbeiten; viele Rechte aus der deutschen Sozialversicherung bleiben durch EU-Koordination erhalten (Rentenansprüche werden z. B. ausgezahlt).

Unter bestimmten Bedingungen kann Arbeitslosengeld I zeitlich begrenzt mitgenommen werden, Bürgergeld (ALG II) dagegen nicht.

Wichtig ist, sich in Deutschland korrekt abzumelden, die notwendigen Anmeldungen in Frankreich (Sozialversicherung / CPAM, Bankkonto) vorzunehmen und die steuerlichen Fragen zu klären.

Papiere zusammenstellen

Halten Sie mindestens bereit: gültiger Personalausweis oder Reisepass, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde (falls zutreffend), Mietvertrag oder Kaufvertrag der neuen Wohnung in Frankreich bzw. vorläufige Unterkunftsnachweise. Manche französische Behörden verlangen beglaubigte Übersetzungen oder Apostillen.

Krankenkasse informieren / S1 prüfen

Rentner oder bestimmte Anspruchsgruppen können bei ihrer deutschen Krankenkasse das S1-Formular beantragen, um in Frankreich abgesichert zu sein. Arbeitnehmer, die nach Frankreich wechseln, werden in der Regel automatisch im französischen System erfasst.

Arbeitslosengeld (falls aktuell bezogen)

  • ALG I: Mit dem Formular U2 (früher E303) können Sie Arbeitslosengeld I bis zu drei Monate (verlängerbar auf sechs Monate) nach Frankreich mitnehmen, wenn Sie sich rechtzeitig vor Abreise bei der Bundesagentur für Arbeit melden. In Frankreich müssen Sie sich dann innerhalb von sieben Tagen beim Arbeitsamt France Travail anmelden.

  • ALG II / Bürgergeld: Leistungen nach SGB II sind in der Regel nicht exportierbar; sie entfallen beim dauerhaften Umzug ins Ausland.

Rente / Rententransfer

Informieren Sie die Deutsche Rentenversicherung über Ihren Wegzug. Renten werden auch nach Frankreich überwiesen. Beitragszeiten in verschiedenen EU-Ländern werden bei der Berechnung zusammengerechnet. Eventuell müssen Sie regelmäßig eine Lebensbescheinigung einreichen.

Steuern & Finanzamt

Klären Sie frühzeitig mit dem Finanzamt, ab wann Sie in Frankreich steuerpflichtig werden. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich regelt, welcher Staat bestimmte Einkünfte besteuern darf.

Verträge kündigen / ummelden

Kündigen oder ändern Sie rechtzeitig Wohnungs-, Versicherungs-, Telefon- und Energieverträge. Für viele Behörden benötigen Sie die Abmeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt.


2. Abmeldung in Deutschland: Wann und wie?

Wer dauerhaft nach Frankreich umzieht, muss sich in Deutschland ordnungsgemäß abmelden - und dabei bestimmte Fristen und Formalitäten beachten.

  • Pflicht zur Abmeldung: Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland vollständig aufgeben, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Auszug (frühestens eine Woche vorher) bei Ihrer Meldebehörde abmelden.

  • Abmeldebescheinigung: Diese wird häufig als Nachweis für Versicherungen, Krankenkasse, Rentenversicherung oder Kündigungen benötigt. In manchen Gemeinden ist die Abmeldung auch online möglich.



Direkt nach Ankunft in Frankreich - Die ersten Schritte (0–30 Tage)

3. Direkt nach Ankunft in Frankreich: Die ersten Schritte (0–30 Tage)

Sobald Sie in Frankreich angekommen sind, sollten Sie innerhalb der ersten Wochen einige wichtige Formalitäten erledigen, um sich erfolgreich im neuen Alltag zu integrieren.

Wohnsitz nachweisen

Ein Mietvertrag, eine Strom- oder Gasrechnung oder Unterbringung bei Dritten (attestation d'hébergement) sind typische Nachweise.

Bankkonto eröffnen

Ein französisches Bankkonto ist nicht in jedem Fall gesetzlich vorgeschrieben, jedoch dringend zu empfehlen. Arbeitgeber, Vermieter und Behörden nutzen üblicherweise französische Bankverbindungen (Relevé d'identité bancaire, RIB).

Falls eine Bank die Eröffnung verweigert, können Sie über die Banque de France ein Konto zugewiesen bekommen (Droit au compte).

Sozialversicherung / Krankenversicherung (CPAM) anmelden

  • Arbeitnehmer: Der Arbeitgeber meldet Sie bei der französischen Sozialversicherung an; Sie erhalten eine Sozialversicherungsnummer und später die Carte Vitale.

  • Rentner mit S1: Reichen Sie das Formular S1 bei der CPAM (Assurance Maladie) ein.

  • Nicht-Erwerbstätige: Sie können nach drei Monaten stabilen Aufenthalts unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zur Krankenversicherung im Rahmen von PUMA (Protection Universelle Maladie) beantragen.

Arbeitssuche mit ALG I

Melden Sie sich innerhalb von sieben Tagen bei France Travail und legen Sie das U2-Formular vor.

Steuern

Melden Sie sich beim französischen Finanzamt (Centre des Finances Publiques), sobald Sie dort steuerpflichtig werden.


4. So funktioniert die Krankenversicherung in Frankreich

Die Krankenversicherung in Frankreich folgt eigenen Regeln, bietet aber für Arbeitnehmer, Rentner und Nichterwerbstätige klare Zugangswege zum Gesundheitssystem.



Rente - Auszahlung und Formalitäten

5. Rente: Auszahlung und Formalitäten

Auch beim Wohnsitz in Frankreich bleibt der Anspruch auf die deutsche Rente bestehen, erfordert jedoch einige organisatorische Schritte und Mitteilungen an die Rentenversicherung.

  • Deutsche Renten werden auch in Frankreich gezahlt. Beitragszeiten aus mehreren EU-Ländern werden zusammengerechnet.

  • Melden Sie Adress- und Kontowechsel der Deutschen Rentenversicherung. Rentner müssen regelmäßig Lebensnachweise einreichen.

  • Besteuerung: Nach dem deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommen werden Sozialversicherungsrenten in vielen Fällen in Frankreich besteuert.


6. Sozialversicherung als Arbeitnehmer in Frankreich

Arbeitnehmer in Frankreich sind grundsätzlich im französischen System pflichtversichert. Der Arbeitgeber übernimmt die Anmeldung bei der Urssaf. Sonderregelungen gelten für Entsendungen (A1-Bescheinigung).



Ab wann man in Frankreich steuerpflichtig ist

7. Ab wann man in Frankreich steuerpflichtig ist

Die steuerliche Ansässigkeit hängt von Kriterien wie Wohnsitz, Aufenthaltsdauer und Mittelpunkt der Lebensinteressen ab. Die 183-Tage-Regelung ist nur ein Anhaltspunkt. Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–Frankreich verhindert eine Doppelbesteuerung.


8. Alle Schritte in der richtigen Reihenfolge

Diese kurze Checkliste hilft Ihnen, alle notwendigen Schritte in der richtigen Reihenfolge zu erledigen und den Umzug nach Frankreich reibungslos zu gestalten.

Vor dem Umzug (2–8 Wochen vorher)

  • Dokumente vorbereiten (Ausweis, Urkunden, Übersetzungen).
  • Behörden informieren (Krankenkasse, Arbeitsagentur, Rentenversicherung), S1/U2 beantragen.
  • Verträge kündigen oder ummelden.
  • Steuerfragen klären.

Beim Umzug (innerhalb von 2 Wochen)

  • In Deutschland abmelden und Abmeldebescheinigung sichern.
  • Ihren französischen Mietvertrag bzw. Ihre Unterkunftsbestätigung bereitstellen.
  • Bankkonto eröffnen.

In den ersten 3 Monaten in Frankreich

  • Sozialversicherung (CPAM, ggf. S1/PUMA) anmelden.
  • Bei ALG I-Export: bei France Travail mit U2 registrieren.
  • Steuerliche Anmeldung vornehmen.



Antworten auf die Kernfragen

9. Antworten auf die Kernfragen

Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten in komprimierter Form, um die zentralen Punkte schnell im Überblick zu haben.

  • Arbeitslosengeld: ALG I kann zeitlich begrenzt mitgenommen werden (U2-Formular). Bürgergeld (ALG II) nicht.

  • Rente: Deutsche Renten werden nach Frankreich ausgezahlt.

  • Sozial- und Krankenversicherung: Arbeitnehmer über Arbeitgeber, Rentner mit S1, Nicht-Erwerbstätige über PUMA.

  • Papiere: Personalausweis / Reisepass, Wohnsitznachweis, Geburts-/Heiratsurkunden, ggf. Übersetzungen, S1/U2.

  • Ab- und Anmeldung: In Deutschland abmelden (innerhalb von 14 Tagen). In Frankreich gibt es keine generelle Meldepflicht, aber Anmeldungen bei CPAM, France Travail und dem Finanzamt sind erforderlich.

  • Französisches Bankkonto: Nicht zwingend, aber dringend empfohlen.


10. Nützliche Behörden und wichtige Anlaufstellen

Für Ihren Umzug nach Frankreich sind folgende Behörden und Anlaufstellen besonders wichtig, bei denen Sie Informationen und Unterstützung erhalten:

Mehr dazu:

 
Olivier

Olivier Geslin