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Das französische Arbeitsgericht Prud’hommes: 10 Tipps zur Vorgehensweise bei einer Klage

Das französische Arbeitsgericht Prud’hommes: 10 Tipps zur Vorgehensweise bei einer Klage

Jeder Arbeitnehmer in Frankreich das Recht, sich an das französische Arbeitsgericht (Prud'hommes) zu wenden, wenn es Streitigkeiten in Bezug auf den Arbeitsvertrag gibt, Funktionäre ausgenommen. In Frankreich werden jährlich über 200.000 Klagen verzeichnet, die meisten davon nach einem Bruch mit dem Arbeitgeber bzw. der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

In welchen Fällen kann man sich an das Prud'hommes wenden? Wie läuft eine Klage vor dem Arbeitsgericht ab und welche Unterlagen benötigt man? Kann man eigenständig Klage einreichen oder ist man gezwungen, einen französischen Anwalt einzuschalten? Welche Kosten sind mit dem Einreichen einer Klage verbunden? In den folgenden Abschnitten finden Sie Antworten auf all diese Fragen.



In welchen Fällen kann man sich an Prud'hommes wenden

1. In welchen Fällen kann man sich an Prud'hommes wenden?

Da es sich um die Umsetzung des Arbeitsvertrages handelt, sind die hauptsächlichen Themen, die vor dem Arbeitsgericht verhandelt werden, folgende:

  • Lohnnachforderungen (rappel de salaire)
  • Bezahlung von Überstunden (paiement d'heures supplémentaires)
  • disziplinarische Maßnahmen (sanction disciplinaire)
  • Übergang von einem befristeten in einen unbefristeten Arbeitsvertrag (transformation du CDD en CDI)

Ebenso wie Schadensersatz für illegale Arbeit, denn in 80 % der Fälle werden laut des Justizministeriums solche verhandelt, bei denen es um Kündigungen und die Folgen daraus geht:

  • Schadensersatz für die Nichteinhaltung von Kündigungsabläufen und -regelungen
  • Verpflichtung der Wiedereinstellung
  • Ausgleichszahlungen nach Kündigungen
  • Wiedereinstellung nach nicht ausreichenden Arbeitssicherungsmaßnahmen
  • Nichtgültigkeit einer Kündigung

Außerdem wenden sich Arbeitnehmer an die Justiz, um sich gegen Ungerechtigkeiten, Diskrimination, Mobbing oder sexuelle Belästigung zu wehren und Schadensersatz oder einen gerichtliche Entschluss zu fordern.

Die geschützten Arbeitnehmer - Personalratsvertreter (élus du personnel), Arbeitnehmerberater (conseillers du salarié), gewählte Personen im Arbeitsgericht (élus prud'hommes) - können auch eine Wiedereingliederung einfordern, sofern ohne das Einverständnis der Arbeitsaufsicht gekündigt wurde.

Prud'hommes kümmert sich nicht um kollektive Konflikte (conflits collectifs), es besteht aber die Möglichkeit, dass Arbeitnehmer ihre individuellen Fälle sammeln und am selben Tag einreichen, damit ihre Fälle gemeinsam verhandelt werden können. Auf diese Weise wurden in der Vergangenheit zum Beispiel viele Fälle von Massenentlassungen aus wirtschaftlichen Gründen verhandelt.

Die Gewerkschaften können agieren, wenn die Tatsachen dem Beruf schaden oder im Namen des Klägers vor das Arbeitsgericht ziehen, sofern der Arbeitnehmer damit einverstanden ist.

Auch Arbeitgeber können vor das Arbeitsgericht ziehen, machen davon aber nur selten Gebrauch: nur eine Klage von 100 kommt von Seiten der Arbeitgeber. Sollten sie sich dennoch an Prud'hommes wenden, handelt es sich meist um eine nicht eingehaltene Klausel in Wettbewerbsvereinbarungen, eine nicht eingehaltene Kündigungsfrist oder Schadensersatzzahlungen für einen Schaden zum Beispiel nach einem Sabotageakt.

In der Regel muss eine Klage spätestens 5 Jahre nach dem Klagegegenstand bzw. nach Kenntnis desselben eingereicht werden.

Unsere Video-Tipps zu den verschiedenen französischen Arbeitsverträgen


2. Wie erreicht man die Prud'hommes?

Das Arbeitsgericht ist territorial aufgeteilt, das heißt, je nachdem, wo der Firmensitz des Unternehmens liegt, für das Sie arbeiten bzw. wo Sie wohnen, sollten Sie zuhause arbeiten, haben Sie verschiedene Ansprechpartner. Außerdem richtet sich die Zuständigkeit danach, aus welcher Branche das Unternehmen stammt, für das Sie arbeiten: Industrie, Wirtschaft, Landwirtschaft, sonstige Bereiche, bzw. bestimmte Berater für Führungskräfte, unabhängig von der Branche.

Ihren Antrag (requête) können Sie in der Kanzlei (greffe) persönlich abgeben oder per Post einsenden. Darin sollten Sie:

  • Angaben zu Ihrem Arbeitgeber, Ihrem Arbeitsplatz und zu Ihrer Person machen
  • Ihre Forderungen einzeln auflisten und präzisieren: Gehalt, Prämien, eventuelle Schadensforderungen, etc.

Danach müssen Sie warten, bis das Arbeitsgericht Sie vorlädt, was durchaus längere Zeit dauern kann, bedenkt man die vielen Fälle, die täglich dort eingehen.


3. Wer sind die Berater (conseillers prud'homaux)?

Beim Prud'hommes agieren keine Richter, sondern 15.000 Berater, das heißt Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die von ihresgleichen für 5 Jahre gewählt werden. Die Instanzen sind stets paritätisch aufgeteilt, und es wird garantiert, dass je ein Arbeitnehmer und ein Arbeitgeber vertreten sind.


4. Was kostet eine Klage vor dem Arbeitsgericht?

Das Anrufen des Gerichts ist kostenfrei, allerdings können auf den Kläger Kosten für Gutachten und Anwalt zukommen (siehe unten).



Wie ist der Ablauf geregelt

5. Wie ist der Ablauf geregelt?

Die erste Phase im normalen Ablaufgefüge ist der Schlichtungsversuch (conciliation), dieser ist obligatorisch und nicht öffentlich. Das Schlichtungsbüro besteht aus einem Berater aus dem Kreis der Arbeitnehmer und einem aus dem Kreis der Arbeitgeber.

Egal, ob Sie als Kläger oder als Verteidiger auftreten, Sie müssen in jedem Fall persönlich erscheinen, alleine oder mit Anwalt bzw. einem gewerkschaftlichen Assistenten. Allerdings werden nur 10 % aller Anliegen in dieser Phase abgeschlossen. Die anderen Fälle gehen an das Bureau de jugement, welches aus mindestens vier Beratern (je zwei Arbeitnehmer und zwei Arbeitgeber) bestehen muss.

Die Parteien verfügen im Vorhinein über schriftlich festgehaltene Zusammenstellungen und die dazu gehörenden Unterlagen, die diese stützen, wie:

  • Arbeitsvertrag
  • Tarifvertrag
  • Einschreiben
  • E-Mails
  • Zeugenaussagen
  • Planungen
  • etc.

Die Anhörung vor dem Gericht erfolgt zwischen drei und vierzehn Monaten nach Anrufung des Gerichts, die Verhandlungen werden mündlich und öffentlich geführt.


6. Wann wird das Urteil gefällt?

Nach einer internen Beratung verkünden die Arbeitsrichter ihre Entscheidung noch am selben Tag (in Paris) bzw. in einem bestimmten Zeitraum, außer wenn sie gewisse Anweisungen beschließen: Gutachten, Vorführung vor dem Strafrichter, Strafverfolgung, Berichte der Berater.

Wenn keine Mehrheitsentscheidung getroffen werden kann, können die Richter des Prud'hommes eine Entscheidungsanhörung (audience de départage) einberufen, die in Anwesenheit eines professionellen Richters geführt wird. Aber in den meisten Fällen kommt es tatsächlich zu einer Entscheidung.

Sowohl Kläger als auch Verteidiger haben die Möglichkeit innerhalb von neun Monaten Berufung einzulegen, welche die Vollstreckung des Urteils aussetzt, außer wenn es sich um Lohnzahlungen handelt. 70 % aller Entscheidungen gehen in Berufung.

Der Berufungsausschuss kann eine gerichtliche Vermittlung (médiation judiciaire) vorschlagen, um eine Lösung für den Streitfall zu finden. Unter der Kontrolle des Richters soll so eine Einigung zwischen den Parteien gefunden werden. Sollte dieser Weg von den Parteien nicht akzeptiert werden, versammelt sich das Sozialgericht des Kammergerichts (chambre sociale de la cour d'appel) innerhalb der nächsten ein bis zwei Jahre. Dieses kann das Urteil ganz oder teilweise aussetzen bzw. bestätigen.

Sollten Sie mit der Anwendung oder der Interpretation einer rechtlichen Vorgabe durch das Sozialgericht nicht einverstanden sein, können Sie in Revision gehen (pourvoir en cassation), dies ist aber nur mit einem Anwalt möglich. Bedenken Sie dabei, dass der Prozess sich über mehrere Jahre hinziehen kann.

Für dringende Notfälle gibt es eine Sonderregelung, die einstweilige Verfügung (référé prud'homale), um erhaltende bzw. wiederherstellende Maßnahmen (mesures conservatoires ou de remise en état) zu erreichen: Wiedereinstellung nach einer nicht gültigen Kündigung, Auszahlung von Lohn. Man zählt pro Jahr ca. 170.000 Fälle, die zu einer Entscheidung führen und 45.000, die in dringenden Fällen in Revision gehen.



Wann sollte man vor das Arbeitsgericht ziehen

7. Wann sollte man vor das Arbeitsgericht ziehen?

Bevor Sie eine Klage vor das Arbeitsgericht bringen, sollten Sie sich diesen Schritt gut überlegen:

Beruht Ihr Streitfall tatsächlich auf der Verletzung des Arbeitsrechts, einer Klausel des Tarifvertrages oder Ihres Arbeitsvertrages durch Ihren Arbeitgeber? Dann reichen Sie Klage ein!

Ihr Fall ist nicht eindeutig, Ihr Arbeitgeber hat Ihnen schon mehrere Briefe geschickt, Sie wollen nur Ihren Missmut äußern? Dann seien Sie vorsichtig.

Sie sollten sich daher vorab bei einem Personalratsmitglied, einer Gewerkschaft oder einem Anwalt informieren und alle Ihnen vorliegenden Unterlagen zeigen. Informieren Sie sich außerdem über ähnliche Fälle und deren Urteilssprechung.


8. Wie hoch sind die Anwaltskosten in Frankreich?

Wenn Sie sich dafür entscheiden, einen Anwalt einzuschalten, dann wenden Sie sich an einen Spezialisten im Sozialrecht und verlangen Sie vorab eine Vereinbarung über die Honorarkosten. Darin sollte vermerkt sein, ob Sie eine Pauschale oder eine definitive Summe zahlen müssen, sowie ob eine Prämie bei Erfolg fällig wird.

In Frankreich sind Anwaltshonorare nicht festgelegt, rechnen Sie aber mit ca. 1200 € und 10 % der gewonnenen Summe für den Prozess in erster Instanz.

Was die Finanzierung angeht, informieren Sie sich bei Ihrer Bank oder Ihrer Versicherung, ob Sie eine Rechtsversicherung haben. Sollten Sie nur ein geringes Einkommen haben, bringen Sie in Erfahrung, ob Sie finanzielle Unterstützung beantragen können. Eine einzelne Person kann bei einem Einkommen unter 911 € volle Förderung und bei einem Einkommen bis 1367 € eine Teilförderung erhalten.



Kann man alleine vor das Arbeitsgericht ziehen

9. Kann man alleine vor das Arbeitsgericht ziehen?

Sie sind nicht verpflichtet, einen Anwalt einzuschalten. Sie haben die Möglichkeit, einen Gewerkschafter zu Rate zu ziehen, der Sie durch den gesamten Prozess begleitet oder aber Sie können sich selbst vertreten. Bedenken Sie dabei allerdings, dass die Gegenseite einen Anwalt einschalten wird, der alles tun wird, um gegen Sie den Prozess zu gewinnen.


10. Wie stehen die Erfolgsaussichten?

Das Gericht kann Ihnen Unrecht geben. In diesem Fall kann es Sie dazu verurteilen, die Prozesskosten zu tragen (condamner aux dépens) und einen Teil der Anwaltskosten der Gegenseite zu übernehmen.

Allerdings gibt das Arbeitsgericht in 71 % der Fälle den Klägern, welche fast ausschließlich Arbeitnehmer sind, vollständig oder teilweise Recht.

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