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Gehalt im Praktikum in Frankreich: rechtliche Regelungen und Infos

Gehalt im Praktikum in Frankreich: rechtliche Regelungen und Infos

Ihr Unternehmen würde gerne einen Praktikanten in Frankreich einstellen, oder Sie sind selbst angehender Praktikant, wissen aber nicht genau welche Vergütung heutzutage dafür in Frage kommt. Die Bezahlung hängt auch von der Praktikumsdauer ab. Wir haben die wichtigsten Informationen und Regeln zum Gehalt bei einem Praktikum in Frankreich zusammengefasst und teilen Ihnen Tipps für genaueres Nachhaken mit.



Mindestvergütung beim Praktikum in Frankreich oft ein Muss

1. Mindestvergütung beim Praktikum in Frankreich oft ein Muss

Wenn Ihr Praktikant in Ihrem Unternehmen ein Praktikum von mindestens zwei Monaten während eines Schul- oder Universitätsjahres absolviert, dann müssen Sie zwingend eine Vergütung anbieten. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Praktikum an einem Stück oder eventuell mit mehreren Unterbrechungen zu Ende gebracht wird.

Diese Vergütung kommt einem Gehalt nicht nahe, deswegen sollte ein Praktikant auch nicht als Angestellter gezählt werden.

Kürzere Praktika müssen nicht unbedingt vergütet werden, es hindert Sie aber niemand daran trotzdem einen Lohn zu zahlen, wenn Sie es wünschen.

Genauere Informationen hierzu gibt es auf Service-Public.fr, einer offiziellen Seite der französischen Regierung: Arbeitgeberpflichten bei einem Praktikum in Frankreich


2. Anerkennung der Praktikumsdauer in Frankreich

Die Dauer eines Praktikums hängt davon ab, wie die französische Praktikumsvereinbarung (convention de stage) und mögliche Zusatzübereinkünfte aussehen.

Laut CadreEmploi.fr kann ein Praktikant pro Ausbildungsjahr normalerweise kaum mehr als sechs Monate im selben Unternehmen verbringen, egal, ob es sich dabei um ein oder um mehrere Praktika handelt. Die Berechnung der Dauer orientiert sich am Kalenderjahr, die monatlich abgeleisteten Stunden sind eher irrelevant.

Beispiel: Ein Student verbringt vom 1. Juni bis zum 30. August täglich sieben Stunden an der Praktikumsstelle. Damit erreicht er die Zweimonatsgrenze und muss entlohnt werden. Die Arbeitszeit eines Praktikanten darf dabei die gesetzlich und betrieblich festgeschrieben Zeiten nicht überschreiten.

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3. Höhe der Vergütung eines Praktikanten in Frankreich

Sollte der für eine Branche geltende Tarifvertrag (convention collective) dies nicht ohnehin regeln, so liegt der Mindestsatz für die Praktikumsvergütung derzeit bei 15 % des maximalen Beitragssatzes zur Sozialversicherung.

Seit dem 1. Januar 2022 beträgt dieser 26 €, was monatlich 591,50 € entspricht, bei einer angenommenen 35-Stunden-Woche. Der maximale Beitragssatz zur Sozialversicherung wird jedes Jahr zum 1. Januar neu angepasst.

  • (26 € x 15 %) x 35 x (52/12) = 591,50 €

Hier kann man mehr zur Formel nachlesen: Gratification minimale d'un stagiaire

Im Falle einer Aufhebung oder Aufkündigung des Praktikumsvertrags wird dieser Betrag anteilig nach der Länge des abgeleisteten Praktikums berechnet. Vorsicht: Sie können die Vergütung nicht mit den Spesen des Praktikanten verrechnen.

Beispiel: Ein Arbeitgeber übernimmt bei einem mindestens zweimonatigen Praktikum die Hälfte der Kosten für ein Nahverkehrsticket. Das kostet 100 €, er zahlt also 50 €, die restlichen 50 zahlt der Praktikant. Dennoch muss der Arbeitgeber dem Praktikanten die komplette Vergütung von 591,50 € zahlen, er kann nicht einfach 50 € abziehen und nur 541,50 € überweisen.


4. Auszahlungsdatum beim Praktikum in Frankreich

Die Vergütung wird vom ersten Praktikumstag an berechnet und muss monatlich ausgezahlt werden, nicht erst am Ende des Praktikums.

Dabei gilt es folgendes zu beachten: Wenn die Praktikumsdauer zunächst unter zwei Monaten liegt und dann auf mehr als zwei Monate verlängert wird, müssen Sie die Vergütung, die der Praktikant im ersten Monat hätte erhalten müssen, auf einmal am Ende des zweiten Monats auszahlen.



Gehalt beim Praktikum in der Regel von französischen Sozialabgaben befreit

5. Gehalt beim Praktikum in der Regel von französischen Sozialabgaben befreit

Die Vergütung für Praktikanten ist von Sozialabgaben befreit, somit müssen nicht noch zusätzliche Sozialversicherungs- und andere Beiträge gezahlt werden, sofern der Rahmen der oben erwähnten 591,50 € eingehalten wird.

Wichtige Anmerkung zur Regelung: Die Höhe der Gebührenbefreiungsgrenze liegt damit exakt bei der Vergütungshöhe für Praktika, die länger als zwei Monate dauern. Solange die Bezahlung also genau bei oder unter 591,50 € liegt, müssen keine Sozialabgaben gezahlt werden. Ist die Praktikumsvergütung höher, so berechnen sich die Abgaben in etwa an Höhe der Differenz zwischen der tatsächlichen Vergütung und den 591,50 €. Im Detail kann man es nochmal unter dem Abschnitt Cotisations Sociales nachprüfen.

Wenn beim Praktikum die Arbeitszeit über der gesetzlich festgelegten Zeit liegt, und wenn daher eine höhere Vergütung als die oben genannte fällig ist, dann steigen auch die Sozialabgaben.

Wenn der Praktikant das Praktikum im laufenden Monat beendet, werden die Abgaben anhand der verbleibenden Tage des Monats verrechnet. Ähnliches gilt für den Fall der Abwesenheit des Praktikanten.

In Frankreich muss jeder Arbeitgeber, der Praktikanten beschäftigt, den Betriebsrat darüber informieren. Wenn im Unternehmen weniger als 300 Angestellte arbeiten, dann muss jährlich über die Praktikantenbeschäftigung berichtet werden, dies kann im Rahmen des jährlichen Berichts zur Lage des Unternehmens geschehen. Dabei geht es um die Anzahl, die Aufgaben und die Beschäftigungsverhältnisse der Praktikanten.

Wenn mehr als 300 Angestellte im Unternehmen sind, dann muss dreimal im Jahr Bericht erstattet werden.


6. Pause zwischen zwei Praktika

Um zu vermeiden, dass zwei Praktikanten, die jeder für sich einen eigenen Praktikumsvertrag unterzeichnet haben, sich unmittelbar auf demselben Posten folgen, sieht das Gesetz eine Wartezeit zwischen der Einstellung von zwei Praktikanten vor, die bei einem Drittel der vom vorangehenden Praktikanten abgeleisteten Zeit liegt.

Beispiel: Ein Praktikant ist für sechs Monate in einem Unternehmen, vom 1. Januar bis zum 30. Juni. Die Wartezeit, bevor ein neuer Praktikant den zuvor besetzten Posten einnehmen kann, liegt also per Gesetz bei zwei Monaten. Das Unternehmen kann also vor dem 1. September keinen neuen Praktikanten auf denselben Posten setzen.

Diese Wartezeit gilt nicht, wenn ein Praktikant das Praktikum vor Ablauf der eigentlichen Dauer abgebrochen hat.



Festanstellung nach einem in Frankreich absolvierten Praktikum

7. Festanstellung nach einem in Frankreich absolvierten Praktikum

Wenn Sie in Frankreich einen Praktikanten einstellen, und zwar in den drei Monaten nach dem Praktikumsende, das im letzten Ausbildungsjahr stattgefunden hat, dann müssen Sie die Praktikumsdauer von der Probezeit abziehen.

Dabei sollte aber die Probezeit nicht um mehr als 50 % gekürzt werden, es sei denn, es liegen eigene Abmachungen und Regeln vor.

Für den Fall, dass ein übernommener Praktikant dieselben Tätigkeiten ausführt, die er während des Praktikums geleistet hat, so fällt die Probezeit komplett weg.

Wenn das Praktikum länger als zwei Monate gedauert hat, dann muss bei der Vertragserstellung diese Zeitspanne in die Berufserfahrung miteinberechnet werden. Ergänzende Information gibt es bei der URSAFF bei der Assurance Maladie oder beim offiziellen Portal der französischen Verwaltung.

Mehr dazu: