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Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub in Frankreich: Gesetzliche Regelungen und Informationen

Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub in Frankreich: Gesetzliche Regelungen und Informationen

Wenn man plant, in Frankreich zu leben und zu arbeiten, wird man sich früher oder später auch die Frage stellen, wie es mit der Familienplanung aussieht. Beispielsweise mit der Lohnfortzahlung vor und nach der Entbindung - dem Mutterschaftsurlaub.

Im französischen Recht gibt es natürlich auch den Anspruch auf den sogenannten Mutterschaftsurlaub, auch als Mutterschutz bekannt. Der sieht ein wenig anders als in Deutschland aus, wo den werdenden Müttern nach dem Mutterschutzgesetz insgesamt 14 Wochen zustehen, 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt.

Sowohl das deutsche als auch das französische Gesetz regeln auch die Art der Tätigkeiten, die Schwangeren zugemutet werden können und bieten so einen gewissen Schutz gegenüber dem Arbeitgeber. Es besteht z.B. Kündigungsschutz, und Vorsorgetermine dürfen während der Arbeitszeit wahrgenommen werden.

Mutterschaftsurlaub in Frankreich (congé de maternité)

Als Mutter in Frankreich hat man Anspruch auf mindestens 16 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Eigentlich ist vorgesehen, dass 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin der Mutterschutz beginnt und bis 10 Wochen nach der Geburt gilt, was als Mutterschaftsurlaub bezeichnet wird. Mit Urlaub hat das allerding nicht viel zu tun, außer, dass der Lohn fortgezahlt wird. Es ist vielmehr ein Beschäftigungsverbot, das die Gesundheit von Mutter und Kind schützen soll.

Dabei darf sich die Mutter entscheiden, wie sie diesen genau plant: Sie hat die Möglichkeit, mindestens 3 Wochen Ihres Mutterschaftsurlaubs vor dem voraussichtlichen Geburtsdatum (date présumée) und den Rest nach der Geburt (repos postnatal) zu nehmen. Das muss aber von ihrem behandelnden Arzt genehmigt werden.

Sie könnte den Mutterschaftsurlaub auf eigenen Wunsch verkürzen, allerdings ist ein Minimum von 8 Wochen, 6 davon nach der Geburt (2 + 6), vorgeschrieben.

Ab dem dritten Kind ändert sich diese Regelung, der Mutterschaftsurlaub wird verlängert: 8 Wochen vor und 18 Wochen nach der Geburt. Bei Zwillingsgeburten gelten 34 Wochen (12 + 22), bei Drillingen (oder mehr) 46 Wochen (24 + 22).

Sollte die Geburt etwas später verlaufen, so verlängert sich der Mutterschutz vor der Geburt. Der Anspruch nach dem Geburtszeitpunkt hat jedoch weiterhin bestand.

Elternzeit ist in Frankreich

Auch die Elternzeit ist in Frankreich anders geregelt. Möchte die junge Mutter nach dem Mutterschaftsurlaub weiterhin zuhause bleiben und ihr Kind betreuen, kann sie 1 Jahr Erziehungszeit beim Arbeitgeber beantragen. Diese Erziehungszeit kann zweimal verlängert werden, so dass sie maximal 3 Jahre zuhause bleiben kann. Der Arbeitgeber darf diesen Antrag nicht ablehnen. Der geltende Arbeitsvertrag wird aufgelöst, man hat aber Anspruch auf Wiedereinstellung in seinem bzw. in einem vergleichbaren Arbeitsplatz im Unternehmen.

Wie man sieht, ist das ein deutlicher Unterschied zum deutschen Elterngeld und könnte eine Erklärung dafür sein, weshalb die meisten französischen Frauen schon kurze Zeit nach der Geburt wieder in den Job einsteigen.

Unterstützung können die Eltern bei der Caisse d'Allocations Familiales (CAF) beantragen, die dann abhängig vom Einkommen beim ersten Kind für 1 Jahr gezahlt wird. Die Elternteile können sich den Zuschuss zur Hälfte aufteilen. Ab dem zweiten Kind gibt es für 2 Jahre Unterstützung.

Vaterschaftsurlaub in Frankreich (congé de paternité)

Für französische Arbeitgeber ist es ein ziemliches Novum, dass auch Väter nach der Geburt ihrer Kinder zuhause bleiben wollen. Zugegebenermaßen tun das auch wenige.

Seit dem 1. Juli 2021 beträgt der Vaterschaftsurlaub in Frankreich 28 Tage. Dabei werden 3 Tage vom Arbeitgeber und 25 Tage von der Sozialversicherung bezahlt. Zuvor hatte der Vater lediglich Anspruch auf 14 Tage Urlaub.

Der französische Vaterschaftsurlaub setzt sich aus zwei Zeiträumen zusammen:

  • einen ersten Zeitraum von 4 aufeinanderfolgenden Kalendertagen, der sich unmittelbar an den im Arbeitsgesetzbuch vorgesehenen Geburtsurlaub anschließt, während dessen der Arbeitnehmer, abgesehen von außergewöhnlichen Umständen, seine Arbeit unterbrechen muss

  • einen zweiten Zeitraum von 21 Kalendertagen, der bei Mehrlingsgeburten auf 28 Kalendertage erhöht wird, den der Arbeitnehmer ganz oder teilweise (oder gar nicht) in Anspruch nehmen kann

Außer in Ausnahmefällen (Krankenhausaufenthalt des Kindes, Tod der Mutter) muss der Urlaub innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt des Kindes genommen werden. Der Arbeitgeber muss spätestens einen Monat im Voraus informiert werden. Das ist ein großer Unterschied zu Deutschland!

Dies ist auch ein zukunftsweisender Schritt, um den Kampf für die Gleichbehandlung der Geschlechter im Arbeitsleben zu verstärken.

Der Vaterschaftsurlaub muss dabei auf mehrere Aspekte in unserer Gesellschaft eingehen:

  • Entwicklung der Vater-Kind-Beziehung
  • Einbeziehung der Väter in die Erziehung
  • Unterstützung der Mütter nach der Geburt
  • Erleichterung der psychischen Belastung der Mütter
  • sowie die berufliche Gleichstellung

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