Sie arbeiten in Frankreich und würden gerne Ihre aktuelle Stelle kündigen? Eine einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsvertrags sollte durchdacht und korrekt formuliert. Wir stellen Ihnen ein entsprechendes Formulierungsbeispiel für eine Kündigung in Frankreich (auf Französisch) zur Verfügung.
Das französische Arbeitsrecht unterscheidet sich teilweise erheblich vom deutschen Arbeitsrecht. Spätestens vor dem Unterschreiben des Arbeitsvertrages sollte man sich daher über die Feinheiten informieren, um nicht in eine Falle zu tappen. Neben Gesetzen, Verordnungen und Rechtsprechung gibt es nämlich eine Vielzahl von Tarifverträgen und Betriebsordnungen, die man als Rechtsquellen zurate ziehen sollte.
Ein unfreiwilliges Ende des Arbeitsvertrages kommt manchmal unverhofft. Aber muss man dann einfach alles akzeptieren, wie es kommt, oder kann man eventuell eine Abfindung aushandeln? Darüber sollte man sich dringend in einem solchen Fall informieren, bevor man vor vollendete Tatsachen gestellt wird. Wie verhandelt man in Frankreich aus juristischer Sicht am geschicktesten? Was steht einem zu?
Sie möchten sich gern mit Ihrem Unternehmen in Frankreich niederlassen und planen die Einstellung neuer Mitarbeiter. Aber was müssen Sie beachten? Welche Arbeitsverträge gibt es in Frankreich und welche Gehälter? Wir haben einige wichtige Informationen für Sie zusammengestellt, was Sie als Unternehmer arbeits- und sozialrechtlich in Frankreich beachten sollten.
Nach Beendigung eines Arbeitsvertrages, egal ob befristet oder nicht, hat jeder Arbeitnehmer in Frankreich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis (certificat de travail). Daraus sollten die Rolle des Arbeitnehmers sowie seine Aufgaben im Unternehmen hervorgehen. Die Ausstellung des Arbeitszeugnisses in Frankreich ist verpflichtend und sein Inhalt unterliegt einigen speziellen Regeln.
Ein Arbeitgeber in Frankreich möchte Sie gerne einstellen? Dann versuchen Sie möglichst, sich diese Zusage schriftlich geben zu lassen. Sonst kann es Ihnen wie einem leitenden Angestellten in Frankreich ergehen, der nach einer Einstellungszusage mit Kind und Kegel umgezogen ist.
Haben Sie einen neuen Job in Frankreich gefunden? So sollten Sie Ihre aktuelle Tätigkeit unter keinen Umständen kündigen, bevor Sie ein Einstellungsangebot in ordnungsgemäßer Form von Ihrem zukünftigen Arbeitgeber per Post oder E-Mail erhalten haben. Details zum Einstellungsangebot in Frankreich finden Sie hier.
Eine schwache Konjunktur, rückläufige Auftragslagen und vielerorts stillstehende Produktionsanlagen können die Unternehmen zwingen, die Personalkosten zu senken. Das Risiko eines Arbeitsausfalls trägt grundsätzlich der Arbeitgeber. Gerät ein Betrieb in wirtschaftliche Schieflage, kann Kurzarbeit Beschäftigung sichern. Doch wie funktioniert Kurzarbeit in Frankreich und was muss ich beachten? Wie berechnet sich das Kurzarbeitergeld? Wir beantworten die wichtichsten Fragen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Grundsätzlich ist es in Frankreich möglich, für mehrere Arbeitgeber tätig zu sein. Ausnahmeregelungen gelten für Beamte, die keine weiteren Tätigkeiten ausführen dürfen, außer diese sind ehrenamtlich oder selbstständig. Ansonsten ist sowohl eine Kombination mehrerer Arbeitgeber, als auch ein Angestelltenverhältnis und selbstständiger Arbeit möglich. Prinzipiell müssen Sie Ihren Arbeitgeber nicht über Ihre zweite Tätigkeit informieren oder dessen Genehmigung einholen, auch wenn diese Freiheit in Frankreich bestimmten Grenzen unterliegt. Hier erfahren Sie, was Sie beachten müssen, wenn Sie einer Mehrfachbeschäftigung in Frankreich vorgehen möchten.
Tarifverträge regeln bestimmte Vorgaben in Arbeitsverhältnissen, zum Beispiel zu den Lohnhöhen oder den Arbeitszeiten. Auch in Frankreich gibt es solche Verträge für einzelne Betriebe oder Branchen, die für alle Mitarbeiter dieses Unternehmens bzw. dieser Branche bindend sind. In jährlichen Verhandlungen werden die Tarifbestimmungen zwischen den Arbeitgeberverbänden und Vertretern der Arbeitnehmer (Gewerkschaften) neu verhandelt. Wir teilen Ihnen die wichtigsten Informationen zum Thema Tarifvertrag in Frankreich mit.