Anzeige jetzt schalten Finde Deinen deutsch-französischen Traumjob

Versicherungen in Frankreich: Welche Sie haben sollten

Versicherungen in Frankreich: Welche Sie haben sollten

Das Leben in Frankreich bringt bestimmte gesetzliche Versicherungsverpflichtungen mit sich. Darüber hinaus gibt es freiwillige Versicherungen, die dringend empfohlen werden, um sich gegen alltägliche Risiken abzusichern. Wir geben Ihnen einen umfassenden Überblick über die obligatorischen und empfohlenen Versicherungen, die Sie abschließen sollten, wenn Sie nach Frankreich auswandern möchten.

 



Gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen in Frankreich

1. Gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen in Frankreich

Krankenversicherung (Sécurité sociale)

Jede in Frankreich lebende Person muss bei einer Krankenversicherung registriert sein. Diese übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Medikamente und bestimmte spezialisierte Behandlungen.

  • Für Arbeitnehmer: Die Anmeldung erfolgt durch den Arbeitgeber.

  • Für Selbstständige, Studierende, Rentner: Anmeldung über die zuständige Organisation (z. B. CPAM, MSA).

  • Zusatzversicherung: Die Mutuelle ist nicht verpflichtend, aber sehr empfehlenswert (siehe unten).

Haftpflichtversicherung (Responsabilité civile)

Diese Versicherung deckt Schäden ab, die Sie unbeabsichtigt Dritten zufügen, sei es körperlich oder materiell. Für Schulkinder ist sie obligatorisch, insbesondere für Aktivitäten außerhalb des regulären Unterrichts. In der Regel ist sie in der Hausratversicherung enthalten.

Hausratversicherung für Mieter

Wenn Sie eine Wohnung mieten, sind Sie verpflichtet, mindestens eine Versicherung gegen Mietrisiken (Feuer, Wasserschäden, Explosionen) abzuschließen.

Der Vermieter kann jährlich eine Versicherungsbescheinigung verlangen. Bei fehlendem Versicherungsschutz kann der Mietvertrag gekündigt oder eine Versicherung auf Ihre Kosten abgeschlossen werden.

Kfz-Versicherung

Jeder Halter eines motorisierten Fahrzeugs (Auto, Motorrad, Roller etc.) ist verpflichtet, mindestens eine Haftpflichtversicherung (Assurance au tiers) abzuschließen. Diese deckt Schäden, die Sie anderen im Straßenverkehr zufügen.


2. Dringend empfohlene Versicherungen

Auch wenn sie gesetzlich nicht vorgeschrieben sind, können diese Versicherungen entscheidend sein, um schwere finanzielle Folgen im Schadensfall zu vermeiden.

Private Zusatzkrankenversicherung (Mutuelle)

Die Mutuelle ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und übernimmt:

  • Zahn-, Seh- und Hörbehandlungen
  • Arzthonorare über dem Kassensatz
  • Krankenhauskosten

Anmerkung: Arbeitgeber im privaten Sektor sind verpflichtet, ihren Angestellten eine betriebliche Zusatzversicherung anzubieten.

Hausratversicherung für Eigentümer (Assurance habitation pour les propriétaires)

Obwohl nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist sie für Eigentümer dringend zu empfehlen, da sie folgende Schäden abdeckt:

  • Feuer, Einbruch, Wasserschäden
  • Schäden an Dritten
  • Naturkatastrophen

Schul- und Freizeitschutzversicherung (Assurance scolaire et extrascolaire)

Diese ist für schulische Pflichtveranstaltungen nicht zwingend erforderlich, wird aber dringend empfohlen, da sie das Kind auch bei Freizeitaktivitäten absichert.

Unfallversicherung (Garantie accidents de la vie, GAV)

Diese Versicherung deckt die finanziellen Folgen von Unfällen im Alltag (Stürze, Verbrennungen, Haushaltsunfälle), die häufig nicht von anderen Versicherungen übernommen werden.

Pflegeversicherung (Assurance dépendance)

Sie hilft bei der Finanzierung von Betreuungskosten im Alter oder bei schwerer Krankheit, z. B. durch monatliche Zahlungen oder die Finanzierung von Pflegeeinrichtungen.

Risikolebensversicherung, Vorsorgeversicherung (Assurance décès, prévoyance)

Im Todes- oder Invaliditätsfall sichert sie die Hinterbliebenen finanziell ab, z. B. durch eine Kapitalauszahlung oder monatliche Rentenzahlung.

Reiseversicherung, Rücktransportversicherung (Assurance voyage, rapatriement)

Vor allem für Reisen außerhalb der EU ist sie unerlässlich, da sie Folgendes abdeckt:

  • Behandlungskosten im Ausland
  • Rücktransport ins Heimatland
  • Gepäckverlust oder Reiseannullierung



Différences de revenus selon les domaines d'études

3. Besondere Fälle

Neben den allgemeinen Versicherungen gibt es auch spezielle Versicherungspflichten und Empfehlungen, die für bestimmte Personengruppen in Frankreich gelten. Dazu zählen insbesondere reglementierte Berufe und internationale Studierende.

Versicherungspflicht für reglementierte Berufe

Einige Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte, Architekten oder Immobilienmakler sind verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung (Responsabilité civile professionnelle) abzuschließen.

Versicherung für ausländische Studierende

Studierende aus Nicht-EU-Staaten müssen eine gültige Krankenversicherung vorweisen oder abschließen. Eine zusätzliche Studentenversicherung wird ebenfalls empfohlen.

Mehr dazu:

 
Olivier

Olivier Geslin