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Lohn und Gehalt in Frankreich 2023: diese Sozialabgaben zahlt der Arbeitgeber

Lohn und Gehalt in Frankreich 2023: diese Sozialabgaben zahlt der Arbeitgeber

Wer in Frankreich arbeitet und Lohn bzw. Gehalt bezieht, muss - selbstverständlich - auch hier Steuern zahlen. Die Steuern und Abgaben im Hexagon unterscheiden sich zum Teil deutlich von denen in Deutschland. Anbei finden Sie eine Tabelle mit allen Sozialabgaben in Frankreich seit dem 1. Januar 2023.

Steuern und Abgaben in Frankreich im Vergleich zu Deutschland

In Frankreich beträgt der Unterschied zwischen Brutto- und Nettolohn im Schnitt etwa 20 Prozent. Dabei führt der Arbeitgeber bestimmte Abgaben ab, nicht jedoch die Einkommensteuer. Beiträge zur Sozialversicherung werden vom Arbeitgeber abgeführt. Das heißt, der entsprechende Betrag wird vom Gehalt abgezogen.

Im Gegensatz dazu muss die Einkommenssteuer einmal im Jahr bezahlt werden, wofür eine Steuererklärung auszufüllen ist. In der Regel entspricht die Höhe der Einkommenssteuer einem bis drei Monatsgehältern.

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Das französische Sozialversicherungssystem wird unter anderem durch die Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert. Die Arbeitgeber zahlen etwa 20 Prozent, die Angestellten 42 Prozent. Der Rest wird durch Steuern aufgefüllt. Konkret geht es dabei einmal um den Allgemeinen Sozialbeitrag (CSG -Contribution Sociale Generalisée) und zum anderen um den Beitrag zur Abtragung der Sozialversicherungsschulden (CRDS - Contribution au remboursement de la Dette Sociale).

Auch diese zahlt der Arbeitnehmer durch Abgaben auf seine Einnahmen aus beruflicher Tätigkeit, aus Einnahmen etwa auf Vermögen und Geldanlagen. Und auch wer im Lotto gewinnt, muss davon einen Beitrag für die genannten Steuern zahlen.

Der Beitrag für die CSG liegt bei 9,7 Prozent der Erwerbs- und anderer Einnahmen, für die CRDS bei 0,5 Prozent.

In der folgenden Tabelle sehen Sie die verschiedenen Abgaben für Sozial- und Arbeitslosenversicherung in Frankreich.

Sozialabgaben in Frankreich seit dem 1. Januar 2023

Abgaben

Berechnungssatz: Arbeitgeber in %

Berechnungssatz: Arbeitnehmer in %

Monatliche Berechnungsgrundlage

Sozialversicherung - Sécurité sociale
Krankheit, Mutterschaft, Invalidität, Tod
13,00
-

Auf das ganze Gehalt
Sozialabgabe (zugunsten der Krankenversicherung)
8,00
Auf Mitarbeiterbeteiligungen und Zusatzrenten
Auf Mitarbeiterbeteiligungen und Zusatzrenten
Altersversicherung (bis Bemessungsgrenze)
8,55
6,90
von 0 bis 3 311 € 
Altersversicherung
1,90
0,40 Auf das ganze Gehalt
Hinterbliebenenversicherung
1,50 -
von 3 311 € bis 13 244 €
Arbeitsunfälle
Variabel
- Auf das ganze Gehalt
Familienbeihilfen
5,25
- Auf das ganze Gehalt
Pflegebeitrag
0,30
- Auf das ganze Gehalt
Nationale Wohnungsbauabgabe
Alle Unternehmen
0,10 - von 0 bis 3 311 €
Unternehmen mit 20 und mehr Arbeitnehmern

0,50

- Auf das ganze Gehalt
Arbeitslosigkeit
ASSEDIC (Arbeitnehmer)
4,05 - von 0 bis 13 244 €
APEC (höhere Angestellte Art. 4 und 4 bis)
0,036
0,024
von 0 bis 13 244 €
Gehaltssicherungsfonds (AGS)
0,15 - von 0 bis 13 244 €
Zusatzrenten (Retraite complémentaire)
Arbeitnehmer/non-cadres (Regime ARRCO)

Zusatzbeitrag (Taux d'appel) eingeschlossen
Zusatzbeitrag (Taux d'appel) eingeschlossen
Alle Unternehmen
4,65
3,10 Höchstgrenze 3 311 €
Alle Unternehmen
12,15
8,10
von 3 311 bis 9 933 €
Zusatzrente für mittlere und höhere Angestellte/cadre (Regime AGIRC)
Tranche A
4,65 3,10 von 0 bis 3 311 €
Tranche B
12,75 7,80 von 3 311 bis 13 244 €
Tranche C
20,50 20,50 von 13 244 bis 26 488 €
Sterbegeldversicherung 1,50 1,50 von 0 bis 3 311 €
Befristeter außerordentlicher Beitrag (CET)
0,22 0,13 von 0 bis 26 488 €
Beiträge AGFF
Einfacher Arbeitnehmer (non cadres)
1,20 0,80 von 0 bis 3 311 €
Einfacher Arbeitnehmer (cadres) 1,30 0,90 von 3 311 bis 13 244 €
Steuern - Taxes
Abgabe auf Arbeitgeberbeitrag für Vorsorge (Unternehmen > 9 Angestellte)
8,00 - Arbeitgeberbeitrag für Vorsorge
Wohnungsbauabgabe
0,45
- Auf das ganze Gehalt
Berufsausbildung
Lehrlingsabgabe
0,68
0,44 in der Region Alsace-Moselle
- Auf das ganze Gehalt
Lohnsummensteuer
(Arbeitgeber, die nicht der Mehrwertsteuer unterliegen)
4,25
- Auf das ganze Gehalt
Allgemeine Sozialsteuer C.S.G.
Nicht absetzbar
-
2,40 Auf 98,25 % des Gehalts (und des Vorsorgebeitrags der Arbeitgeber)
Absetzbar
-
6,80 Auf 98,25 % des Gehalts (und des Vorsorgebeitrags der Arbeitgeber)
Steuer zur Tilgung der Schulden der Sozialversicherung C.R.D.S.
-
0,50 Auf 98,25 % des Gehalts (und des Vorsorgebeitrags der Arbeitgeber)
Transportabgabe Region Paris und Agglomerationen mit mehr als 10 000 Einwohnern
Variabel - Auf das ganze Gehalt

Weitere Informationen zu den Sozialabgaben in Frankreich: