Publish your offer now Find the Franco-German job of your dreams here

Elternzuschuss in Frankreich: Der Erziehungsurlaub (Congé parental d’éducation)

Elternzuschuss in Frankreich: Der Erziehungsurlaub (Congé parental d’éducation)

In Frankreich hat ein Arbeitnehmer bei der Geburt oder Adoption eines Kindes die Möglichkeit seine Arbeit für einen Erziehungsurlaub zu unterbrechen oder zu reduzieren. In bestimmten Fällen kann er außerdem von einer finanziellen Unterstützung profitieren, die von der CAF (Caisse d'allocations familiales) gezahlt wird. Hier stellen wir die wichtigsten Leistungen für Familien in Frankreich kurz vor.

Betreuungsgelder für Kleinkinder (La prestation d'accueil du jeune enfant)

Jeder Angestellte in Frankreich im Erziehungsurlaub bekommt ein Betreuungsgeld für Kleinkinder (prestation d'accueil du jeune enfant, Paje), die zum Ziel hat, zukünftige Eltern zu unterstützen. Hier sind mehrere Finanzhilfen integriert:

Die Geburts- oder Adoptionsprämie (La prime à la naissance ou à l'adoption)

Diese Geburtsprämie soll Eltern schon vor der Geburt des Kindes unterstützen, damit sie damit verbundene Anschaffungen tätigen können. Sie wird von der CAF um den siebten Schwangerschaftsmonat gezahlt oder in dem Monat, in dem das adoptierte Kind erwartet wird. Sie gilt für Familien, deren Einkommen von 2011 nicht über 34.819 Euro gelegen hat, (Paare mit einem Kind und nur einem Einkommen) oder für Familien, deren Einkommen 2011 46.014 Euro nicht überschritten hat (ein Elternteil oder ein Paar mit zwei Einkommen).

Die Höhe der Prämie beträgt 912,12 Euro pro Kind und 1824, 25 Euro für ein adoptiertes Kind. Um davon zu profitieren, sollten die werdenden Eltern bei der CAF möglichst frühzeitig eine Schwangerschaftsbescheinigung (déclaration de grossesse) einreichen, die man vom behandelnden Arzt innerhalb der ersten sechs Monate der Schwangerschaft erhält.

Der Grundbetrag (allocation de base)

Diese Basiszahlung hilft Eltern jene Ausgaben zu finanzieren, die in den ersten drei Lebensjahren des Kindes im Zusammenhang mit seiner Betreuung anfallen, im Falle einer Adoption in den ersten 20 Lebensjahren. Sie ist Familien vorbehalten, die 2011 nicht mehr als 34.819 Euro verdient haben, bei einem Kind und einem Einkommen, oder ein Elternteil oder einzelnes Elternteil nicht mehr als 46.014 Euro verdient hat. Wie die Geburtsprämie gilt sie für Familien, deren Einkommen von 2011 nicht über 34.819 Euro gelegen hat, (Paare mit einem Kind und nur einem Einkommen) oder für Familien, deren Einkommen 2011 46.014 Euro nicht überschritten hat (ein Elternteil oder ein Paar mit zwei Einkommen).

Die monatliche Höhe liegt bei 182,43 Euro pro Kind. Sie wird ab der Geburt eines Kindes bis einschließlich seines dritten Geburtstages gezahlt. Angestellte im privaten oder öffentlichen Sektor und Selbständige können sich an die CAF wenden, während Landwirte oder Mitarbeiter in der Landwirtschaft sich an die Sozialversicherung für Landwirte wenden können (Caisse de mutualité sociale agricole, MSA).

Einkommenszuschuss (complément de libre choix d'activité)

Der Einkommenszuschuss (complément de libre choix d'activité, CLCA) richtet sich an Eltern, die vor dem ersten Kind während der acht vergangenen Quartale in die Altersversicherung eingezahlt haben. Solange es sich um das erste Kind handelt, wird der CLCA während sechs Monaten nach Ende der Zahlung des Mutterschafts-, Vaterschafts- oder Adoptionsgeldes gezahlt. Für zwei oder mehr Kinder wird die Hilfe bis zum Monat des dritten Geburtstages des letzten Kindes bezahlt. Bleibt einer der Eltern komplett zu Hause liegt die Höhe des Zuschusses bei 383,59 Euro monatlich oder bei 566,01 Euro, wenn der Arbeitnehmer keinen Grundbetrag erhält. Im Falle einer Teilzeitarbeit liegt die Höhe bei 247,98 Euro monatlich oder bei 430, 40 Euro, wenn der Arbeitnehmer keinen Grundbetrag erhält.

Um von der Zahlung zu profitieren, genügt es, sich im Internet das richtige Formular herunterzuladen. Es gibt außerdem eine ergänzende Zahlung zur CLCA namens COLCA, die etwas höher ist, allerdings nur für einen kürzeren Zeitraum gezahlt wird. Sie richtet sich an Arbeitnehmer, die ihre Arbeit komplett unterbrochen haben und mehr als drei Kinder betreuen.

Kinderbetreuungszuschuss (Le complément de libre choix du mode de garde)

Eltern, die ihr unter sechs Jahre altes Kind durch eine Tagesmutter (assistante maternelle agréée) oder eine private Betreuung betreuen lassen, können einen Zuschuss bekommen. Dadurch wird ein Teil der Bezahlung der Betreuungsperson übernommen, sowie die Zahlung der Sozialabgaben. Sie wird gezahlt, wenn der Begünstigte über einen monatlichen Mindestlohn verfügt, das sind 395,04 Euro für eine einzelne Person oder 790, 08 Euro für ein Paar. Das Brutto-Gehalt der angestellten Person sollte pro Tag und Kind nicht den Mindestlohn (SMIC) von 47,15 Euro überschreiten.

Die Inanspruchnahme hängt vom Einkommen des Empfängers ab und vom Alter des Kindes. Ein Elternteil mit einem Kind, das jünger als drei Jahre alt ist und dessen jährliches Einkommen von 20.281 Euro (im Jahr 2011) nicht überschritten hat, konnte 2013 im Monat 452,75 Euro erhalten. Auch in diesem Fall kann das Antragsformular einfach im Internet heruntergeladen werden.

Die soziale Absicherung (La couverture sociale)

Für die Dauer des Erziehungsurlaubs kann der betroffene Elternteil weiterhin im Falle von Krankheit oder Mutterschaft von der Rückerstattung beispielsweise im Falle von Krankheit profitieren. Wenn er sich dafür entscheidet, seine Berufstätigkeit wiederaufzunehmen, stehen ihm für eine Dauer von zwölf Monaten ab dem Datum der Wiederaufnahme der Arbeit die Leistungen zu, die er vor seinem Erziehungsurlaub erhalten hat. Wenn er aufgrund von Krankheit, Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub seine Arbeit nicht wieder antreten kann, hat er für die Dauer dieser zusätzlichen Unterbrechung ebenfalls das Recht auf die Leistungen, die er vor seinem CPE erhalten hat.

Das könnte Sie auch interessieren: