Pflichtarbeit für den guten Zweck? So funktioniert die Journée de solidarité in Frankreich

Die „Journée de solidarité“ ist ein einzigartiges französisches Konzept, das seit 2004 existiert. Sie verpflichtet Arbeitnehmer zu einem zusätzlichen unbezahlten Arbeitstag pro Jahr, während Arbeitgeber eine spezielle Abgabe leisten, um Maßnahmen zugunsten älterer und behinderter Menschen zu finanzieren. Dieser Artikel richtet sich an deutsche Fachkräfte, die in Frankreich arbeiten möchten, und bietet einen umfassenden Überblick über die rechtlichen, organisatorischen und praktischen Aspekte der Journée de solidarité im Jahr 2025.
2. Ist der Pfingstmontag automatisch der Solidaritätstag?
3. Wer ist betroffen und wie wird die Journée de solidarité organisiert?
4. Finanzierung und Auswirkungen auf die Gehaltsabrechnung
5. Sonderfälle: Teilzeit, Krankheit, Praktikanten, Arbeitgeberwechsel
Die Journée de solidarité wurde durch das Gesetz Nr. 2004-626 vom 30. Juni 2004 eingeführt, als Reaktion auf die Hitzewelle im Sommer 2003, die etwa 15.000 Todesopfer forderte, hauptsächlich unter älteren Menschen. Ziel war es, zusätzliche Mittel für die Unterstützung von Senioren und Menschen mit Behinderungen bereitzustellen.(Village de la Justice)
Konkret bedeutet dies für Arbeitnehmer eine zusätzliche unbezahlte Arbeitszeit von sieben Stunden pro Jahr. Arbeitgeber hingegen leisten eine Beitrag von 0,3 % der Bruttolohnsumme, bekannt als Contribution Solidarité Autonomie (CSA), an die Caisse nationale de solidarité pour l'autonomie (CNSA).
Diese Regelung ist im französischen Arbeitsrecht verankert und betrifft sowohl den privaten als auch den öffentlichen Sektor. Die spezifischen Modalitäten können durch Tarifverträge oder betriebliche Vereinbarungen festgelegt werden.
Ursprünglich war der Pfingstmontag (Lundi de Pentecôte) der festgelegte Tag für die Journée de solidarité. Seit 2008 haben Unternehmen jedoch die Flexibilität, einen anderen Tag festzulegen, sofern dieser nicht auf den 1. Mai fällt.(Village de la Justice)
Für das Jahr 2025 fällt der Pfingstmontag auf den 9. Juni. Ob dieser Tag als Solidaritätstag gilt, hängt von den jeweiligen Unternehmensvereinbarungen ab. In vielen Fällen bleibt der Pfingstmontag jedoch der bevorzugte Tag für die Umsetzung der Journée de solidarité.
Die Festlegung erfolgt entweder durch Tarifverträge oder, in deren Abwesenheit, durch den Arbeitgeber nach Anhörung des Sozial- und Wirtschaftsausschusses (CSE).
Die Journée de solidarité betrifft alle Arbeitnehmer, unabhängig von Vertragsart oder Arbeitszeitmodell. Dies schließt Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte, befristete Verträge (CDD), unbefristete Verträge (CDI) sowie Zeitarbeiter ein.
Ausnahmen:
Minderjährige Arbeitnehmer sind von der Pflicht befreit, wenn der Solidaritätstag auf einen gesetzlichen Feiertag fällt.
Praktikanten sind nicht betroffen, da sie nicht als Arbeitnehmer im rechtlichen Sinne gelten.
Organisationsformen:
Arbeit an einem zuvor arbeitsfreien Feiertag (außer dem 1. Mai).
Verzicht auf einen Ruhetag (z. B. RTT).
Verteilung der sieben Stunden auf mehrere Tage.
Die genaue Umsetzung wird durch Tarifverträge oder betriebliche Vereinbarungen geregelt. In deren Abwesenheit entscheidet der Arbeitgeber nach Konsultation des CSE.
Die Finanzierung der Journée de solidarité erfolgt durch die Contribution Solidarité Autonomie (CSA), die von Arbeitgebern entrichtet wird. Dieser Beitrag beträgt 0,3 % der Bruttolohnsumme und wird an die CNSA abgeführt.
Auswirkungen auf die Gehaltsabrechnung:
Für monatlich bezahlte Arbeitnehmer bedeutet die Journée de solidarité eine zusätzliche Arbeitszeit von sieben Stunden ohne zusätzliche Vergütung.
Teilzeitbeschäftigte leisten eine anteilige Arbeitszeit entsprechend ihrem Beschäftigungsgrad.
Die geleisteten Stunden gelten nicht als Überstunden und führen daher nicht zu zusätzlichen Ruhezeiten oder Vergütungen.
Die Journée de solidarité muss nicht explizit auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen werden, es sei denn, es besteht eine entsprechende Vereinbarung.
Teilzeitbeschäftigte:
Die zu leistende Arbeitszeit wird anteilig berechnet. Beispielsweise muss ein Arbeitnehmer mit einer 20-Stunden-Woche etwa vier Stunden im Rahmen der Journée de solidarité leisten.
Krankheit:
Ist ein Arbeitnehmer am festgelegten Solidaritätstag krankgeschrieben, muss er diesen Tag nicht nachholen.
Praktikanten:
Da Praktikanten nicht als Arbeitnehmer gelten, sind sie von der Journée de solidarité nicht betroffen.
Arbeitgeberwechsel:
Wechselt ein Arbeitnehmer im Laufe des Jahres den Arbeitgeber und hat die Journée de solidarité bereits bei seinem vorherigen Arbeitgeber geleistet, ist er nicht verpflichtet, diese erneut zu leisten. In solchen Fällen kann eine Bescheinigung des vorherigen Arbeitgebers hilfreich sein.
Die Journée de solidarité ist ein fester Bestandteil des französischen Arbeitsrechts und spiegelt das gesellschaftliche Engagement für ältere und behinderte Menschen wider. Für deutsche Fachkräfte, die in Frankreich arbeiten möchten, ist es wichtig, die Regelungen und deren Auswirkungen auf den Arbeitsalltag zu verstehen.
Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website der CNSA oder im französischen Arbeitsgesetzbuch.(lemonde.fr)
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