Deutscher Vizepräsident (m/w), Saarbrücken

Université franco-allemande / Deutsch-Französische Hochschule

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Place(s)

Germany, Saarland, Saarbrücken
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Deutscher Vizepräsident (m/w), Saarbrücken

Secretariat, law, HR, education, translation, Management, executive
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Université franco-allemande / Deutsch-Französische Hochschule

L’Université franco-allemande (UFA), créée en 1997 et financée depuis à parts égales par la France et l’Allemagne, est une institution de droit international dotée d’une personnalité juridique propre. Elle a principalement pour mission de soutenir la coopération en matière d’enseignement supérieur entre la France et l’Allemagne ainsi que la conduite de projets binationaux dans les domaines de l’enseignement supérieur et de la recherche, en particulier des cursus de licence et de master ainsi que des formations doctorales. Le siège de l’UFA est situé à Sarrebruck.

Der/die deutsche Vizepräsident/in wird nach jetzigem Zeitplan zum 01.01.2015 mit dem 2013/2014 amtierenden französischen Präsidenten das Amt turnusgemäß tauschen und für zwei Jahre als Präsident/in amtieren. Das Gesamtmandat endet am 31.12.2016, einmalige Wiederwahl ist möglich.

Zusammen mit dem französischen Präsidenten bildet der/die deutsche Vizepräsident/in das Präsidium der DFH. Das Präsidium wird von den Mitgliedshochschulen der DFH auf Vorschlag des Hochschulrats gewählt.

Die DFH ist ein Verbund von 160 Mitgliedshochschulen in Deutschland und Frankreich, die integrierte binationale Studiengänge und Doktorandenkollegs durchführen. Verwaltungssitz ist Saarbrücken.

Aufgabengebiet

Gemäß dem Weimarer Abkommen unterstützt der/die Vizepräsident/in den/die Präsidenten/in bei der Umsetzung der Politik der DFH im Rahmen der Beschlüsse des Hochschulrats. Die Amtszeit des Präsidiums beträgt vier Jahre, einmalige Wiederwahl ist möglich. Nach außen wird die DFH vom/von der Präsidenten/in vertreten. Das Präsidium verfügt über ein Sekretariat, das von einem Generalsekretär geleitet wird.

Anforderungen

Als deutsche/r Vizepräsident/in kann gewählt werden, wer:

  • Aktivitäten als Hochschullehrer/in nachweisen kann und
  • über Erfahrungen in der Leitung einer Hochschule oder einer Hochschuleinrichtung sowie
  • über Erfahrungen in internationalen Kooperationsvorhaben verfügt,
  • die französische Sprache ausreichend beherrscht und
  • über gute Kenntnisse der deutschen und französischen Hochschulsysteme verfügt.

Als Vizepräsident/in ist die Anwesenheit in der DFH in Saarbrücken an einem Tag pro Woche wünschenswert, als spätere/r Präsident/in an zwei Tagen pro Woche.

Die beiden Präsidiumsmitglieder erhalten von der DFH die Erstattung der Kosten für Reisen und Aufenthalte in Verbindung mit ihrer Tätigkeit sowie eine der Bedeutung ihrer Aufgabe angemessene Aufwandsentschädigung.

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