Rekrutierung und Einstellung von Mitarbeitern in Frankreich: Was muss eine Firma beachten?
Bei der Einstellung eines Mitarbeiters in Frankreich müssen ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Mit unserem Partner, der deutsch-französischen Personalberatung Eurojob Consulting haben wir eine Checkliste und wichtige Informationen rund um das Thema Einstellung von Mitarbeitern in Frankreich erstellt.
"Déclaration préalable à l'embauche"
Wenn ein neuer Mitarbeiter eingestellt wird, muss seitens des Arbeitgebers eine sogenannte "déclaration préalable à l'embauche" (DPAE) abgeben werden. Diese Erklärung wird an den URSSAF (Verband für die Beitragszahlungen zur Sozialversicherung und Familienbeihilfe) frühestens acht Tage vor dem geplanten Einstellungstermin und spätestens bei der Arbeitsaufnahme des Angestellten weitergeleitet. Das ist normalerweise auch via Internet möglich.
Eintrag ins Personalverzeichnis
Ab dem Moment, wenn Ihr Unternehmen Personal einstellt, müssen Sie ein einheitliches Personalverzeichnis anlegen, in dem jede neue Einstellung unauslöschlich festgehalten wird.
In der Reihenfolge der Einstellungen sind hier unter anderem die Namen und Vornamen aller Angestellten verzeichnet, die in dem Unternehmen beschäftigt sind, einschließlich Heimarbeitern und Zeitarbeitern. Dafür ist keine spezielle Form vorgegeben (Heft, Arbeitsmappe, ...).
Mitgliedschaft in einer Zusatzentenversicherung
Alle Mitarbeiter, die sozialversicherungspflichtig angestellt sind, müssen auch einem Zusatzrentensystem angeschlossen sein. Also entweder bei Arrco, der Zusatzentenversicherung für Angestellte oder bei Argic für Führungskräfte.
Jeder Arbeitnehmer muss bei seiner Einstellung an ein geeignetes Zusatzrentensystem angegliedert werden.
Ärztliche Untersuchung vor der Einstellung
Jeder neue Angestellte muss sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, die vor dem ersten Arbeitstag und spätestens vor dem Ende der Probezeit durchgeführt werden muss.
Diese Untersuchung dient auf der einen Seite dazu, sicherzustellen, dass der Angestellte gesundheitlich für die betreffende Position geeignet ist. Auf der anderen Seite soll auf diese Weise ausgeschlossen werden, dass durch eine mögliche Krankheit seine Mitarbeiter gefährdet werden.
Sicherheitsausbildung
Der Arbeitgeber ist außerdem dazu verpflichtet, vor der Einstellung eine Sicherheitsschulung für den neuen Arbeitnehmer bzw. Zeitarbeiter zu organisieren. Diese Ausbildung muss an die Risiken des Unternehmens angepasst sein und den Qualifikation und der Erfahrung des betreffenden Arbeitnehmers entsprechen. Das Programm muss in Absprache mit einem Arbeitsmediziner entwickelt werden.
Besondere Formalitäten
Manche Formalitäten sind auch von der Art des Vertrags und der Qualifikation des Arbeitnehmers abhängig. So muss beispielsweise bei der Einstellung von Jugendlichen im Alter von 14 bis 16 Jahren, etwa während der Sommerferien, vorab eine schriftliche Anfrage an die Gewerbeaufsicht gerichtet werden.
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