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Besteuerung von Unternehmen in Frankreich: Überblick
Ihr Unternehmen wird hauptsächlich drei großen Steuerarten unterliegen, die alle Unternehmen in Frankreich betreffen: der Gewinnbesteuerung (IR oder IS), der territorialen Wirtschaftsabgabe (CET) und der Mehrwertsteuer, für die Sie die Rolle des Steuereinnehmers übernehmen. Und je nach Fall können Sie auch bestimmten Zusatzsteuern unterliegen: z. B. Lohnsteuer, Ausbildungssteuer, Steuer auf Firmenwagen usw. Wir erklären Ihnen die Regelungen bei der Besteuerung von Kapitalgesellschaften in Frankreich und verraten Ihnen welche Optionen es gibt.
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