Die Tochtergesellschaft in Frankreich: SA, SAS oder SARL?

Sie wollen mit einer Tochtergesellschaft auf dem französischen Markt tätig werden, kennen sich aber bisher im Bereich der rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen nicht so gut aus und wollen mehr über die Gründungsmodalitäten einer Tochtergesellschaft erfahren? Dann finden Sie hier mehr Informationen über diese Möglichkeit in Frankreich mit Ihrem Unternehmen sesshaft zu werden!

Definition der Tochtergesellschaft

Im Gegensatz zur Zweigniederlassung handelt es sich bei der Tochtergesellschaft um ein sowohl vom betriebswirtschaftlichen als auch vom rechtlichen Standpunkt aus betrachtet eigenständiges Unternehmen. Ihre weltweiten Gewinne sind uneingeschränkt steuerpflichtig und werden auf der Ebene der Gesellschafter besteuert. Sie unterstehen somit vollständig der französischen Steuerhoheit.
Gründet man eine Tochterkapitalgesellschaft, kann es zu einer Haftungsabschottung zwischen der Tochtergesellschaft und der Muttergesellschaft in Deutschland kommen. Tochtergesellschaften können durch die Gründung neuer Gesellschaften oder zum Teil durch Übernahme einer bereits existierenden Gesellschaft entstehen.

Welche Vorteile bzw. Nachteile beinhaltet die Tochtergesellschaft?

Manch einer mag sich von den komplexen Gründungsformalia, dem hohen Organisationsaufwand oder von den hohen betriebswirtschaftlichen Kosten abschrecken lassen, trotzdem bringt die Tochtergesellschaft, verglichen mit der Zweigniederlassung, einige wichtige Vorteile, die den Aufwand durchaus rechtfertigen.
Zuallererst sei das geminderte Geschäftsrisiko erwähnt, welches auf der Möglichkeit der Haftungsbeschränkung basiert. Denn durch die Trennung des Vermögens der Tochtergesellschaft vom Vermögen der Muttergesellschaft wird die unbegrenzte Haftung der jeweiligen ausländischen Gesellschaft für Schulden, die die Tochtergesellschaft in Frankreich macht, verhindert.

Die eigene Kapitalstruktur vereinfacht außerdem den Zugang zu externen Ressourcen und bietet so eine Grundlage zur Vertrauensbildung bei Geschäftskunden. Verträge über kaufmännische und technische Leistungen, Provisions- und Managementverträge, etc. können von der Tochtergesellschaft abgeschlossen werden.

Die Tochtergesellschaft als betriebswirtschaftliche und rechtlich unabhängige Einheit ermöglicht es der Niederlassung die eigenen Geschäftsstrategien den sich ständig veränderten Markttrends flexibel anzupassen. Beim Gründungsverfahren, wie auch bei möglichen Ausbauabsichten, kann eine Tochtergesellschaft öffentliche Finanzhilfen beantragen. Des Weiteren gewährt die wirtschaftliche Abhängigkeit der Tochtergesellschaft dem Mutterhaus eine Kontrolle über das Engagement im Ausland.

Welche Rechtsform soll man wählen?

Welche Rechtsform man bei der Gründung der französischen Tochtergesellschaft wählt, ist abhängig von der jeweiligen individuellen Interessenlage des deutschen Investors. Erleichtert wird diese Entscheidung dadurch, dass in Frankreich weitestgehend ähnliche Rechtsformen wie in Deutschland gelten und dass das französische Recht ebenfalls zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften unterscheidet.

Personengesellschaften werden bei der Gründung einer Tochtergesellschaft sehr häufig gewählt, was auf Überlegungen bezüglich der Haftung zurückzuführen ist. Die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie bringt den Vorteil, dass bei der Ausschüttung von Dividenden von Seiten der französischen Tochterkapitalgesellschaften an die deutsche Muttergesellschaft keine Quellensteuer in Frankreich zu entrichten ist - ein Punkt, der für die Kapitalgesellschaftsstruktur spricht. Im sogenannten Code Civil und im Code de Commerce ist das Gesellschaftsrecht in Frankreich verankert. Aber weder das Handels- noch das Steuerrecht enthalten Bestimmungen in Bezug auf das Verhältnis von Eigenkapital zu Fremdkapital.

Ausländische Investoren bevorzugen die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft für Niederlassungen in Frankreich. Damit haben sie die Wahl zwischen einer SA (Aktiengesellschaft), einer SAS (Vereinfachte Aktiengesellschaft), einer SCA (Kommanditgesellschaft auf Aktien, wird allerdings selten gewählt) und einer Mischform, der sogenannten SARL (Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Sehr beliebt bei deutschen Investoren ist die SARL oder die SAS. Die SA bietet sich insbesondere für größere Vorhaben an. Diese ist in Frankreich sehr viel mehr vertreten, als es in Deutschland der Fall ist.

Bei der Wahl der adäquaten Organisationsstruktur muss man zunächst natürlich immer steuerliche und rechtliche Voraussetzungen und Bedingungen beachten und abwägen. In Einzelfällen ist eine Personengesellschaft als Rechtsform durchaus eine passende Alternative für Investitionen in Frankreich. Die Beratung durch kompetente Spezialisten sollte daher auf jeden Fall Teil der Vorbereitungen einer Auslandsinvestition sein.

Mehr Informationen zu den einzelnen Niederlassungsformen sowie zu den Grundlagen des Gesellschaftsrechts in Frankreich finden Sie hier: