Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub in Frankreich: Gesetzliche Regelungen

Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub in Frankreich

Hier finden Sie eine kurze Erläuterung zum Anspruch auf Elternurlaub in Frankreich.

Mutterschaftsurlaub (congé de maternité) in Frankreich

In Frankreich haben alle Mütter Anspruch auf mindestens 16 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Dabei darf sich die Mutter entscheiden wie sie diesen genau plant: Sie hat die Möglichkeit 6 Wochen Ihres Urlaubs vor dem voraussichtlichen Geburtsdatum (la date présumée) und den Rest nach der Geburt (repos postnatal) zu nehmen.

Es ist zwar ebenso möglich den Mutterschaftsurlaub auf eigenen Wunsch zu verkürzen, allerdings ist ein Minimum von 8 Wochen, 6 davon nach der Geburt, vorgeschrieben. Ab dem dritten Kind ändert sich diese Regelung, und der Mutterschaftsurlaub kann verlängert werden: Bis zu 8 Wochen vor und 18 Wochen nach der Geburt.

Sollte die Geburt etwas später verlaufen, so verlängert sich der Vorgeburtsurlaub, der Anspruch nach dem Geburtszeitpunkt hat jedoch weiterhin bestand.

Vaterschaftsurlaub (congé de paternité) in Frankreich

Ein Vater hat Anspruch auf insgesamt 11 Tage Vaterschaftsurlaub, der bis zu spätestens 4 Monaten nach der Geburt am Stück genommen werden muss. Der Arbeitgeber muss spätestens einen Monat im Voraus benachrichtigt werden.

 
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