Unternehmensgründung in Frankreich: welche Rechtsform wählen?

Unternehmenstypen in Frankreich und DeutschlandEin Sprichwort sagt: „Der Deutsche lebt, um zu arbeiten. Der Franzose arbeitet, um zu leben." Doch viele junge deutsche Gründer geben sich mit derartigen Klischees nicht zufrieden. Ihr Ziel ist es, die Möglichkeiten eines Start-Ups in beiden Ländern auszuloten und sich dann zu entscheiden, wo sie ihren Traum vom eigenen Betrieb verwirklichen wollen.

Welche Typen von Unternehmen finden sich bei den beiden europäischen Traditionsnationen? Welche Unterschiede und Überschneidungen bestehen zwischen ihnen?

Deutsche Firmentypen

Im Wesentlichen unterscheidet man in der Bundesrepublik

  • Kapitalgesellschaften
  • Personengesellschaften
  • Mischformen aus beiden

Daneben gibt es Stiftungen und Vereine. Neben der folgenden, knappen Charakterisierung einiger bekannter Unternehmenstypen, die für Gründer relevant sind, bieten zahlreiche Unternehmerportale im Internet mehr Informationen für Start-Ups in Deutschland.

GmbH und GmbH & Co. KG

Eine populäre Form der Kapitalgesellschaft in der Bundesrepublik ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz: GmbH. Wer eine Firma solchen Typs gründen will, kann dies als Einzelperson tun. Der Gesellschaftsvertrag muss dabei das Unternehmen mit seinem Sitz, dessen Venture und die Summe der Stammeinlagen enthalten. Bei mehreren Gesellschaftern müssen im Vertrag auch die einzelnen Einlagen, welche zum Stammkapital beitragen, aufgeführt werden. Dabei muss das Stammkapital mindestens 25.000 Euro betragen, bei der Anmeldung im Handelsregister müssen davon 25 Prozent, aber wenigstens 12.500 Euro beglichen werden. Die Haftung bleibt normalerweise auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Eine GmbH muss einen Jahresabschluss (Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz, Anhang, Lagebericht) vorlegen. Sobald die GmbH in das Handelsregister eingetragen wird, ist die Gründung erfolgt. Nicht zu verwechseln damit ist die formfreie GmbH & Co. KG, eine Personengesellschaft, welche jedoch denselben Haftungsbedingungen wie die GmbH unterliegt. Die Geschäftsführung hat bei dieser Betriebsform die Komplementär-GmbH inne. Sie haftet voll und benötigt zumindest 25.000 Euro an Kapital. Die Gesellschafter der KG sind teilhaftende Kommanditisten. Ihre Haftung bleibt auf die Summe der Einlage beschränkt. Die GmbH & Co. KG muss normalerweise keinen Jahresabschluss vorlegen, außer es handelt sich um einen großen Konzern. Sie ist grunderwerbssteuer-, umsatzsteuer- und gewerbesteuerpflichtig.

AG

Die Aktiengesellschaft (AG) kann zunächst ohne die Notierung an der Börse als kleine Aktiengesellschaft von einer Person gegründet werden. Dabei braucht sie die Beglaubigung durch einen Notar und 50.000 Euro an Rücklagen, welche in Aktien zerlegt sind. Jede Aktie verkörpert dabei das Mitgliedschaftsrecht des Aktionärs. Ebenfalls genügt es, ein Vorstandsmitglied zu haben. Der Vorstand wird für fünf Jahre bestimmt. Diese Gewerbeform ist durch die geänderten Aktienvorschriften auch für mittelständische Unternehmen attraktiv, insbesondere durch die leicht übertragbaren Anteile der Gesellschaft. Daneben finden sich die deutlich größeren europäischen Aktiengesellschaften.

Personengesellschaften

Bei diesen Rechtsformen, etwa der

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR),
  • Offenen Handelsgesellschaft (OHG),
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Partnerschaftsgesellschaft oder der
  • stillen Gesellschaft 

haften die Gesellschafter anders als bei der zuvor charakterisierten Kapitalgesellschaft uneingeschränkt (Gesellschafts- und Privatvermögen). Innerhalb der Personengesellschaften muss man die Personenhandelsgesellschaften, also OHG und KG, abgrenzen. Bei ihnen steht der Zusammenschluss von Menschen mit einem gewerblichen Ziel im Mittelpunkt, bei den Kapitalgesellschaften steht (wie der Name sagt) die erwähnte Rücklage. Die Personengesellschaften, zu denen neben den Personenhandelsgesellschaften noch die Partnerschaftsgesellschaften gehören, werden aktuell nicht als juristische Personen bewertet.

Französische Personengesellschaften

Bleiben wir zunächst bei den Personengesellschaften, ist mit Sicherheit die in Frankreich populäre Variante der Microenterprise zu erwähnen. Mikro-Firmen oder Arbeitnehmer, die sich selbstständig machen wollen, können in der grande nation so als einzelne Person ein Kleinstunternehmen gründen. Sie sind hierbei von der Mehrwertsteuer befreit und müssen keinerlei Buchführung vorlegen. Ihr Umsatz ist dabei im Freibetrag der Einkommenssteuererklärung inbegriffen. Dennoch unterliegt die Microenterprise gewissen Vorschriften. So muss der im Jahr erwirtschaftete Gewinn unter 2 Millionen Euro liegen, die Betriebsrücklage darf höchstens ebenso hoch sein und es dürfen nicht mehr als zehn Mitarbeiter eingestellt werden. Der Jahresumsatz bei Dienstleistern darf maximal 27.000 Euro, im Verkauf 76.300 Euro betragen. Liegt er darüber, greift der steuerliche Freibetrag nicht mehr.

Ansonsten werden bei den Selbstständigen in Frankreich die Kategorien Freiberufler (Profession libérale), Handwerker (Artisan) und Händler (Commerçant) unterschieden. Als Selbstständiger in Frankreich muss man sich bei den Centres de Formalités des Entreprises (CFE) der französischen Handelskammern anmelden, um die Erlaubnis zu erhalten, sprich eine Licence oder eine Carte Professionelle.

Weitere Personengesellschaften in Frankreich sind die:

  • Société civile professionelle (SCP),
  • Société en nom collectif (SNC)
  • Société civile (SC)

Hierbei gleicht die SCP der deutschen Partnerschaftsgesellschaft. In der SCP verbinden sich die freien Berufe. Die Beteiligten daran sind natürliche Personen (Ärzte, Steuerberater, Künstler etc.). Die SNC gleicht der deutschen OHG, wobei in Frankreich kein Mindestkapital vorgeschrieben ist. Neben der Eintragung ins Handelsregister wird eine Gründung im Bulletin Officiel des Annonces Commerciales (B.O.D.A.C.) veröffentlicht. Die GbR ähnelt der angeführten SC, welche nicht gewerblich tätig sein kann, die stille Gesellschaft der SP. Letztere hat keine Rechtspersönlichkeit, daher wird sie nicht ins Handelsregister eingetragen und sie tritt nach außen nur durch die einzelnen Gesellschafter auf.

Kapitalgesellschaften in Frankreich und Hinweise zur Gründung

Auch bei den Kapitalgesellschaften finden sich zahlreiche Ähnlichkeiten zwischen den Unternehmenstypen beider Länder. Gründer können die Sárl wählen, die der deutschen GmbH ähnelt. Auch hier gibt es keine Mindestsumme an Rücklagen und die derart abgekürzte Société à Responsabilité Limitée ist lediglich in Höhe dieses Kapitals haftbar. Die AG ist dagegen der SA (Société Anonyme) vergleichbar, die SAS (Société par Actions Simplifiée) der einfachen AG. Mehr Details zum Start-Up in Frankreich findet sich bei den Chambres de Commerce et d'Industrie oder auf www.france.fr.