Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld in Frankreich?

Anspruch auf Arbeitslosengeld in FrankreichWer in Frankreich unfreiwillig seinen Job verliert, kann sich bei Pôle Emploi (Frankreichs Arbeitsagentur) als arbeitssuchend melden. Erfüllt der Suchende gewisse Voraussetzungen kann er ebenfalls einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen und finanzielle Unterstützung beantragen. Allerdings ist diese Unterstützung auch an gewisse Pflichten gebunden. Welche, erfahren Sie hier.

Aktive Arbeitssuche ist unerlässlich

Wer sich bei Pôle Emploi registriert, hat kostenlosen Zugang zu den verschiedenen Service- und Beratungsangeboten. Darin enthalten sind die Nutzung der zur Arbeitssuche bereitgestellten Medien, individuelle Beratung und Betreuung (Projet Personnalisé d'Accès à l'Emploi, PPAE) und Seminare. Aber im Gegenzug muss der Bewerber nachweisen, dass er aktiv auf Arbeitssuche ist, Bewerbungen versendet und Einladungen zu Vorstellungsgespräche annimmt.

Er ist verpflichtet ein Jobangebot anzunehmen, das seinen Qualifikationen oder seiner Ausbildung entspricht Sollte er mehrmals "angemessene Angebote" (offre raisonnable d'emploi) oder Angebote zur beruflichen Weiterbildung ablehnen oder gar falsche Angaben gemacht haben, wird er vorübergehend (14 Tage bis 1 Jahr, je nach Grund) oder vollständig aus der Liste der Arbeitssuchenden gestrichen und verliert somit gegebenenfalls auch seine finanziellen Ansprüche. Außerdem muss man seinen Status als Arbeitssuchender monatlich erneuern, innerhalb von 72 Stunden mitteilen, wenn sich etwas an der momentanen Situation ändert und jede Abwesenheit von mehr als 7 Tagen angeben.

Wer finanzielle Unterstützung beantragen will, muss unfreiwillig arbeitslos sein und als solcher bei Pôle Emploi registriert sein, damit geprüft werden kann, ob ein Anspruch auf Unterstützung besteht. Er muss eine aktive Stellensuche ebenso nachweisen, wie die physische Arbeitsfähigkeit.

Auf den Seiten von Pôle Emploi steht Ihnen ein Formular zur Verfügung, mit dem Sie Ihre Ansprüche simulieren können.

Hinweis: Achten Sie darauf, dass Sie bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses alle obligatorischen Unterlagen von Ihrem Arbeitgeber erhalten: Arbeitsbestätigung (certificat de travail), Übersicht Einkommen, Bescheinigung für Pôle Emploi.