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Auszeit vom Job in Frankreich: das Sabbatical

Auszeit vom Job in Frankreich: das Sabbatical

Was ist ein Sabbatical? Ganz einfach das Recht, für sechs bis elf Monate eine Auszeit vom Job zu nehmen unter der Garantie, ihn im Anschluss wieder aufnehmen zu können, oder zumindest eine gleichwertige Stelle mit demselben Lohnniveau zu finden.

Wie im Falle des Bildungsurlaubs oder einer Firmengründung, gehört das Sabbatjahr in Frankreich in die Kategorie "Urlaub aus persönlichen Gründen". Der Begriff selbst kommt von dem Wort "Sabbat", der jüdischen Auszeit am Samstag, bei der man sich vor allem dem Beten widmet, und nicht der Arbeit. Um heutzutage im Beruf ein Sabbatjahr bzw. Sabbatical einzulegen, muss man aber kein bisschen spirituell oder religiös sein, meist geht es dabei ganz weltlich zu. Manch einer nutzt die Auszeit für eine Weltreise, ein anderer wieder verfolgt ein persönliches Projekt und wieder andere gehen ihrer Leidenschaft nach oder streben eine Veränderung im Job an.

Wer kann es nehmen?

Jeder Arbeitnehmer, der mindestens sechs Jahre berufstätig und mindestens drei Jahre davon bei dem Unternehmen ist, wo er den Jahresurlaub beantragen möchte. Diese 36 Monate müssen nicht am Stück in dem Unternehmen verbracht worden sein. Das ist beispielsweise für Angestellte bequem, die zunächst eine Reihe befristeter Verträge (CDD) haben, bevor sie einen unbefristeten (CDI) bekommen. Auf der anderen Seite aber verfällt das Recht, wenn der Mitarbeiter in den vergangenen sechs Jahren beim selben Arbeitgeber ein Sabbatical, eine Auszeit für die Firmengründung oder einen Bildungsurlaub von jeweils mindestens sechs Monaten genommen hat.

Wo geht's?

Wie bei jeder Auszeit, auch einer zeitlich befristeten, gelten für das Sabbatical bestimmte Meldefristen. Ein Mitarbeiter, der sich das Sabbatjahr gönnen möchte, muss dies mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn seinem Arbeitgeber mitteilen. Per Einschreiben mit Rückschein muss die Personalabteilung oder der Chef benachrichtigt werden, ab wann und für wie lange der Angestellte das Unternehmen zu verlassen wünscht. Der Arbeitgeber antwortet auf dieselbe Art. Antwortet er nicht innerhalb von 30 Tagen, so kann der Arbeitnehmer dies als ein "Ja" werten.

Kann ein Chef den Antrag ablehnen?

Jeder Arbeitnehmer hat ganz grundsätzlich das Recht auf ein Sabbatical. Dieses Recht ist im Arbeitsgesetz festgeschrieben. Der einzige Fall, in dem der Arbeitgeber nein sagen kann, ist, wenn er befürchtet, dessen Abwesenheit könnte dem Unternehmen Schaden zufügen. Das gilt aber nur für Unternehmen, die maximal 200 Mitarbeiter haben. Aber auch in diesem Falle muss der Chef zunächst mit dem Betriebsrat oder sonstigen Personalvertretern sprechen und der Antragsteller kann einer Ablehnung auch innerhalb von 15 Tagen vor einem Zeugen widersprechen. Allerdings gibt es keine Hindernisse, wenn der Arbeitgeber den Starttermin der Auszeit verschieben will. Hier haben die Chefs einen Spielraum von sechs Monaten bei mehr als 200 Angestellten und neun Monaten bei weniger Mitarbeitern, um den sie den Beginn des Sabbaticals ohne Angabe von Gründen maximal verzögern dürfen. Sie können das Sabbatjahr auch verschieben, wenn zu viele Angestellte zur gleichen Zeit abwesend sind.

Wann gehen?

Der Angestellte sucht sich den Zeitpunkt und den Beginn seines Sabbatjahres selbst aus. Voraussetzung ist nur, dass er die drei Monate Anmeldefrist einhält. Vorsichtshalber sollte man sicherstellen, dass einem keine Nachteile für die Rente entstehen. Wer zum Beispiel sein Sabbatical vom 1. Januar bis zum 30. November nimmt, erhält also nur noch einen Monat Gehalt, wodurch man nur ein Quartal anrechnen lassen kann.

Was bekommt man während dieser Zeit?

Kein Gehalt, denn während des Sabbaticals ist der Arbeitsvertrag ausgesetzt. Auf der anderen Seite hat der Arbeitnehmer aber weiterhin Ansprüche auf bestimmte Versicherungsleistungen, etwa im Falle von Arbeitsunfähigkeit, Tod oder Mutterschaft, macht die Website der Sécurité sociale deutlich. Um ein bisschen Geld zur Seite zu legen, kann der Arbeitnehmer auch die fünfte Woche bezahlten Urlaubs in Anspruch nehmen und so eine Ausgleichszahlung für die nicht genommenen Urlaubstage verlangen.

Darf man woanders arbeiten?

Ja, man kann beispielsweise auch sein eigenes Unternehmen gründen. Voraussetzung ist jedoch, dass man seinem Arbeitgeber weiterhin treu ist und seine Verpflichtungen ihm gegenüber einhält. Außerdem darf man, laut der Website service-public.fr, nicht in ein Konkurrenzverhältnis zum Arbeitgeber treten, indem man etwa für kurze Zeit bei einem Wettbewerber einsteigt.

Kann man kündigen?

Keine Lust mehr zurückzugehen? Natürlich kann man auch während eines Sabbaticals kündigen. Dann muss der Arbeitnehmer dies seinem Arbeitgeber ebenfalls rechtzeitig mitteilen.

Welche Unterschiede gibt es zum unbezahlten Urlaub?

Im Unterschied zum Sabbatical ist der unbezahlte Urlaub nicht im Arbeitsgesetz vorgesehen. Hier muss sich der Arbeitnehmer nach den jeweiligen Tarifverträgen richten oder direkt selbst mit dem Arbeitgeber verhandeln. Auf der anderen Seite besteht auch hier bei Rückkehr ins Unternehmen eine Garantie auf Arbeitsplatz und Gehalt.

Was passiert bei der Rückkehr ins Unternehmen?

Nach dem Sabbatical kann der Arbeitnehmer auf seinen alten Posten zurück oder er erhält eine gleichwertige Stelle, was Gehalt und Verantwortung angeht. Aber Vorsicht: Manchmal entwickeln sich die Dinge nicht ganz so toll, wie sie sollten...

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